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Als Selbständiger mit geringem einkommen versichern

Verfasst: 21.07.2007, 12:03
von amorgeddon
Hallo

Ich bin ein neunundzwanziger jungunternehmer. Jetzt habe ich von der bamer ein schreiben bekommen, dass ich 560€ zahlen soll. What the fuck.
wir zahlen uns gerade 1500€ brutto. Mehr ist nicht drin. Ist doch scheisse, dass man in deutschland bestraft wird, wenn man was auf die beine stellt.
Ich bin kerngesund und brauche die krankenkasse so gut wie nie.

Was könnt ihr mir empfehlen.

Vielen Dank

Verfasst: 21.07.2007, 21:21
von freiwillig
out

Verfasst: 22.07.2007, 20:36
von Dr. eisenbarth
Ist doch Quatsch mit der PKV und hohem Selbstbehalt. U.a. hat finanztest festgestellt, dass sich die PKV grds. nur für Beamte lohnt, der Rest zahlt sich bei späterer Familienplanung dumm und dämlich. Auch wenn Dich mal ein paar Krankheiten treffen und Du den Tarif umstellen willst (niedrigerer oder gar kein Selbstbehalt), dann kann es Dir passieren, das eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird und wenn Du Pech hast, kommt dann die Umstellung nicht zustande.

Sprich mit Deiner Krankenkasse. Den Betrag den Du genannt hast, ist der Höchstbeitrag für Selbständige. Wenn Du geringere Einnahmen nachweisen kannst (z.B. durch Gewinn-Verlustrechnung Deines Steuerberaters), bezahlst Du auch geringere Beiträge. Solltest Du Existenzgründerzuschuß erhalten, dann verringert sich der Beitrag bei geringeren Einkommen nochmals.

Überleg Dir bitte zweimal, bevor Du in die PKV wechselst. Eine Rückkehr in die GKV ist als Selbständiger quasi unmöglich. Und lass Dich nicht durch irgendwelche PKV-Vertreter bequatschen, die sehen nur Ihre Provision, und die ist bei einer Krankenvollversicherung nicht ohne.

Verfasst: 23.07.2007, 19:51
von KKK
Bei dem Beitrag handelt es sich doch bestimmt um den Beitrag für alle Sozialversicherungsträger(RV, KV, PV...).

Und unter diesem Azpekt ist doch alles in Ordnung.

Falls ich mich irre dann tut mir das Leid.

Verfasst: 01.08.2007, 07:34
von ramirez93
Hallo!

Du kannst auch einnahmeorientiert eingestuft werden, dann zahlst Du nur den Beitrag aus deinem tatsächlichen Einkommen. Wenn dies wirklich nur 1500 Euro sind, ist auch ein wesentlich geringerer Beitrag (nicht mal die Hälfte zu zahlen). ZUsätzlich lässt sich durch einen Kassenwechel natürlich viel sparen.

Wenn Du Fragen zur Beitragsreduktion has, meld dich...

greetz,
ramirez

Verfasst: 01.08.2007, 21:40
von freiwillig
out

Verfasst: 01.08.2007, 21:47
von freiwillig
out

Verfasst: 02.08.2007, 07:55
von ramirez93
Hallo!

Das bezieht sich nur auf die Reduzierung der Mindestgrenze auf 1225 Euro. Die Einstufung mit der Mindesteinnahmegrenze von 1837 Euro, die Beiträge in Höhe von ca. 265 Euro bedeuten, ist hiervon nicht betroffen. Hier sind nur eigene Einkünfte beitragspflichtig.

Also wohl eine Alternative...

ramirez