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Nicht mehr Student - noch nicht Beamter

Verfasst: 04.07.2007, 11:58
von leraf
Bin jetzt freiwillig in einer GKV.
Wenn ich nun zum Referendariat (Beamter auf Widerruf) in eine PKV wechsle und evt in zwei Jahren nicht übernommen werde - was dann?

Was spricht überhaupt für einen Wechsel?
Da ich schon über 35 bin, scheint jede PKV teurer als die GKV zu sein,
obwohl es ja "nur" um die 50% geht, die die Beihilfe nicht ersetzt
und ich den GKV-Beitrag zu 100% selbst tragen muß.

Geht eigentlich auch Beihilfe und GKV?

Und könnte man als Beamter auch ganz auf GKV oder PKV verzichten?
Oder gilt diese neue Versicherungspflicht auch für Beamte (auf Widerruf)?

Viele Fragen und großen Dank für Antworten!
(mit SGB-§§??)

Verfasst: 04.07.2007, 16:44
von KKK
Wenn du Beamter bist kannst du nicht mehr in der GKV versichert werden.

"Gem. § 6 Abs.1 Nr.2 SGB V sind Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit ... Versicherungsfrei"

Aus den Umkehrschluss des § 6 Abs.3a SGB V erkennt man das Sie auch später dann in die GKV kommen wenn Sie wieder Versicherungspflichtig werden.

Die Frage ob man auf beides verzichten kann, kann ich nicht beantworten.
Aber ich glaube das es für eine 35-jährige Person ziemlich teuer würde ohne Versicherung rumzulaufen.

PS. Ich glaube auch nicht das ein Beamter auf Wideruf eine OP bezahlen könnte.

Verfasst: 04.07.2007, 20:31
von leraf
Danke für die Antwort.

Heißt das denn, daß ich als Beamter nicht freiwilliges Mitglied einer GKV sein kann?
Und wenn mich keine PKV nimmt oder ich eine PKV nicht bezahlen kann?

Es gibt doch jetzt diese Versicherungspflicht - was mach ich dann?

Verfasst: 04.07.2007, 22:04
von Dr. eisenbarth
Meiner Meinung nach greift hier selbstverständlich der § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und Du kannst in der GKV weiterhin freiwillig versichert bleiben. Rechne Dir das mal in Ruhe durch, was Dich das kostet und wo Du günstiger fährst.

Solltest Du Dich für die PKV entscheiden und wirst nicht als Beamter übernommen sondern als angestellter Lehrer und verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze, so kannst Du wieder in die GKV wechseln (solange Du unter 55 Jahre bist).