Seite 1 von 1
Unterschied zwischen pflichtversichert und freiwillig
Verfasst: 02.07.2007, 21:13
von f.a.i.t.h
Hallo zusammen,
wenn mein Einkommen die Bemessungsgrenze überschreitet, dann kann ich mich bei einer Gestzlichen ja freiwillig versichern. Aber wo ist denn da konkret der Unterschied? Wieviel Beiträge zahlt man dann? Und wie berechnen sich die? Wie läuft das mit der Abrechnung beim Arzt?
Vielen Dank schonmal,
f.a.i.t.h
Verfasst: 03.07.2007, 06:56
von KKK
Die Leistungen und Abrechnungen bleiben wie bei der normalen Mitgliedschaft erhalten.
Über den Beitrag kann ich nichts sagen da jede Krankenkasse Ihre eigene Regellung über die Breitragpflichtigen Einnahmen eines freiwillig Versicherten haben. (Satzung)
Deswegen müssten Sie zu Ihrer Krankenkasse gehen und Fragen wie sich das mit den Beitrag verhält oder Sie besorgen sich eine Satzung von der Krankenkasse wo Sie freiwillig versichert sein möchten.
Verfasst: 03.07.2007, 08:14
von Kolibrine
Hallo,
die freiwillige Versicherung haben wir auch (gehabt).
Die Beiträge werden nach dem Einkommen gestaffelt.
Da gibt es gaaanz heftige Steigerungen und gerade bei Kassen die ohnehin schon zu den teuersten (14,5%) gehören, macht sich dies ordenlich bemerkbar.
Zur Berechnung wird der jeweilige Einkommensteuerbescheid gebraucht. Daraus ergibt sich der Anhaltspunkt/Beitrag. Zusätzlich steigert es sich, wenn man z.B. ab dem 7. Tag einer Krankmeldung Krankengeld wünscht.
Wir hatten ab 43. Tag.........aber sooooo lange schreibt einen der Arzt kaum krank, es sei denn man hat ein Fuß gebrochen.
Für die eigene Berechnung der Kassenbeiträge gibt es im Internet Beitragsrechner.
Ansonsten kriegt man wie jeder Versicherte eine Versichertenkarte und alles wird direkt über die Kasse abgerechnet.
Verfasst: 03.07.2007, 11:03
von freiwillig
out
Verfasst: 03.07.2007, 11:05
von freiwillig
out
Verfasst: 03.07.2007, 11:16
von Kolibrine
[quote="freiwillig"]
Bei freiwilligen Mitgliedern wird faktisch ALLES, was zum Lebensunterhalt verwandt werden kann, mit einem Beitrag belegt. Der Einkommensbegriff der KK ist dabei nicht der Einkommensbegriff des Finanzamtes.
quote]
Stimmt, das ist das unbereinigte Einkommen, was bei der Kasse angerechnet wird. Die Erfahrung haben wir auch schon gemacht.
Verfasst: 03.07.2007, 21:22
von f.a.i.t.h
Vielen Dank für die Antworten. Aber leider bin ich jetzt noch verwirrter. Ich habe bei meiner KK nachgeschaut. Da stehen für freiwllig versicherte feste Beträge.
-
http://www.big-direkt.de/meine_big/fakt ... herte.html
Da ist nichts nach irgendwelchem EInkommen gestaffelt.
Dann hab ich mir ein Antragsformular angeschaut. Da kann man ankreuzen, wer die Beiträge zahlen soll. Der Arbeitnehmer oder ich der Arbeitgeber. Werden bei freiwilligen die Beiträge nicht mehr geteilt?
Verfasst: 04.07.2007, 00:23
von freiwillig
out
Verfasst: 04.07.2007, 00:29
von freiwillig
out
Verfasst: 08.07.2007, 12:07
von f.a.i.t.h
Ich bin ein "unselbstständiger" und übertreffe seit kurzem die Beitragsbemessungsgrenze. Bis jetzt war ich gnaz normal pflichtversichert. Wenn ich Dich richtig verstehe, muss ich dann gar nichts unternehmen sondern bin nun automatisch ein "freiwilliger"? Und die Beträge die in meinem Link angegeben sind, sind dann die Höchstbeträge die sich ergeben wennn man die Beitragsbemessungsgrenze mit dem Beitragssatz multipliziert?
Verfasst: 09.07.2007, 07:56
von Dr. eisenbarth
Hallo,
das Überschreiten der Beitragbemessungsgrenze löst noch keine freiwillige Versicherung aus, erst mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (€ 47.700/Jahr bzw. € 3.975/Monat) wirm man versicherungsfrei, und das auch nur, wenn man 3 Jahre diese Grenze überschreitet.