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Beitragsrückerstattung bei Wechsel PKV -> GKV

Verfasst: 07.05.2006, 21:29
von Mario
Hallo, zusammen ich suche Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Wegen eines berufsbegleitenden Studiums habe ich meine Arbeitszeit auf 24h/Woche reduziert. Dadurch bin ich mit meinem Einkommen unter die Bemessungsgrenze für die private Krankenversicherung gerutscht. Deshalb mußte ich mich rückwirkend in der gesetzlichen Krankenkasse zwangsversichern. Jetzt habe ich meine Beiträge für die Krankenversicherung 3 Mon. in die gesetzl. und in die priv. eingezahlt. Muß mir die priv. die Beiträge zurück zahlen?

Für Hilfe und Infos zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Mario

Verfasst: 06.07.2006, 20:22
von Agion
Hallo Mario,

folgendes dazu im § 5 (9) SGB V:

Wer versicherungspflichtig wird und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann den Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung nach § 10 eintritt.

Ich weiß aber, dass private KVn dazu Regelungen in ihren Geschäftsbedingen haben die besagen, innerhalb welcher Frist man die Kündigung einreichen kann. Wenn die Frist vorbei ist, kann man meistens nicht mehr rückwirkend kündigen.