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Krankenkasse für Stieftocher?

Verfasst: 26.06.2007, 22:21
von daniel90
Hallo,

Ich habe ein schwieriges Problem und weiß keine Lösung!

Ich beschreibe euch kurz den fall:

Meine Freundin (19) lebt seid 5 jahren in deutschland( philipinisch ). Seid kurzen wohnt sie alleine und hat einen mini-job 400€ angenommen! Ihr Vater ist schon seid längerem verstorben. Ihre Mutter (philipinisch) hat neu geheiratet mit einem deutschen. Sie haben gemeinsam 2 Kinder. Der Stiefvater geht arbeiten, die mutter nicht!

Problem:

Die Krankenkasse akzeptiert keine familienversicherung mehr für meine freundin!!!
obwohl sie noch zur schule geht und nur einen mini-job hat!!!

und keiner weiß wirklich warum das so ist!!! die meinen ,dass meine freundin weniger verdienen muss, damit sie wieder in die familienversichung gehört, da sie aber eh nur 400 job hat verstehen wir das überhaupt nicht!!!

und das sie die stieftocher ist, ist doch eigentlich egal oder?? sie wohnt nicht mehr zuhause.. aber geht noch zur schule ,bekommt kindergeld
den die mutter hat ja neu geheiratet und so gehört meine freundin ja auch in die familie rein!

Ich brauche schnellstmöglichen rat!

Den ich weiß nicht wie ich helfen soll , bzw. was ich machen kann!

Ich danke!

// noch ne frage am rande: kann sie eigentlich sozialeleistungen verlangen? oder wird man sie dann "rausschmeißen"?

Verfasst: 27.06.2007, 12:28
von highperformer
ich empfehle dir folgendes forum:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php ... 0adcc7bbbe
hp

Verfasst: 27.06.2007, 18:11
von KKK
Deine Freundin müsste nach deinen Angaben Familienversichert sein.

Ich würde einfach zur Krankenkasse gehen und fragen warum sie nicht familienversichert bleibt.

Zur anderen Frage:

Gem. § 30 SGB I gelten die Vorschriften für alle Personen die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet.

Da deine Freundin den Wohnsitz in Deutschland hat kann sie auch Sozialleistungen beantragen.

PS. Den einzigen Grund den ich mir vorstellen könnte ist das deine Freundin nicht versichert ist, weil sie sich nur Vorrübergehend hier aufhält (Vorrübergehen = weniger als ein Jahr)

Verfasst: 27.06.2007, 20:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Kasse hat Recht! Stiefkinder können bei dem nicht leiblichen Elternteil nur versichert werden, wenn sie überwiegend von ihm unterhalten werden. Das ist eine recht komplizierte Mangelberechnung. Wie soll das Stiefkind denn noch überwiegend unterhalten werden, wenns nicht mehr zuhause wohnt und einen Minijob hat?!

Keine Chance wenn Du mich fragst. So ist das Gesetz.

LG, Proppi