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Anträge zur Kostenerstattung?

Verfasst: 25.04.2007, 15:54
von lupo20001
Hallo allerseits,

im Juli fahre ich zu meiner 1. Mutter & Kind-Kur. :D
Nun habe ich gelesen, das die Krankenkassen wohl auch die Kosten der Fahrt anteilig übernehmen. Es ist noch nicht sicher ob ich nun mit der Bahn fahre und mein Mann mich mach drei Wochen abholt, oder ich das Auto mitnehme. In jedem Fall sind das ja Kosten die wir zu zahlen haben. Meinen Eigenanteil von 220 € zahle ich ja schon zur Kur dazu.
Ich bin über die AOK Westfalen Lippe familienversichert.

Wie verhält es sich mit den Kosten? Gibt es da einen Antrag auf Erstattung den ich mir schon mal besorgen sollte? Muß ich Tankquittungen vorlegen evtl. Bahnfahrkarten? Wenn mein Mann mich besuchen möchte, muß er das auf eigene Kosten tun, richtig?
Gibt es noch etwas was man beantragen sollte?

Vielen Dank für Eure Antworten dazu, Gruß lupo20001

Verfasst: 26.04.2007, 00:39
von Dealerß
Huhu,

die Fahrkosten kannst nach dem Ende der Muki-Kur einreichen, etwa du nimmst deine Bahntickets oder die Krankenkasse zahlt pro km 0,14 EUR, wenn dein Mann dich fährt. Du musst auch nicht genau notieren, wie viele km ihr fahrt, das wird von der KK per Routenplaner ausgerechnet. Gesonderten Antrag für Fahrkosten benötigst du nicht (Bahntickets vorbei bringen oder schicken oder anrufen und mitteilen, dass du wieder da bist und das du mit dem PKW gefahren bist und Fahrkosten gerne hättest). Es fällt aber eine Zuzahlung an 10% vom Fahrpreis, max. 10 EUR pro Fahrt.

Die Krankenkassen können allerdings keine Gepäckbeförderung bezahlen, meist zahlt man bei Bahnreisen für sein Gepäck einen Aufpreis.

Du könntest dich ggf. von den Zuzahlungen befreien lassen. Dafür kannst du schon mal grob folgendes rechnen:

Einkommen (z.B. Gehalt) abzgl. Eigenanteil für dich 4347,- EUR, abzgl. pro Kind 3648 EUR = Familieneinkommen

davon 2% (bei chronisch kranken 1%) = persönliche Belastungsgrenze für dich ...

Beispiel:
30000EUR Jahreseinkommen - 4347 EUR (Frau) - 3648 EUR (Kind)= 22005 EUR
x 2%=440,10 EUR

Diesen Betrag muss man mit seinen Zuzahlungen gegen rechnen, in deinem Fall auf jeden Fall mal die 220,00 EUR für die Kur, Zuzahlungen für Fahrkosten, Praxisgebühr, Arzneimittel usw., übersteigt man die 440,10 EUR, erhält man die überschüssigen Betrag zurück und wird fürs restliche Jahr befreit.

Ansonsten kann man die Zuzahlungen auch bei der Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastungen anrechnen. Aber Steuerrecht ist nicht so meins :)

Achja, wenn dein Mann dich besucht, kann die KK auch nicht zahlen.

Ansonsten wünsche ich eine schöne Erholung und gute Besserung.

Grüße,
Dealer