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Erbschaft Beitragspflichtig bei freiw. GKV, Aktienverkauf ?
Verfasst: 28.03.2007, 13:52
von freiwillig
out
Verfasst: 30.03.2007, 20:24
von jammi
also es ist nur der gewinn beitragspflichtig (weil nur dieser eine Einkunft zum Lebensunterhalt darstellt)
allerdings nehmen krankenkassen hierfür immer ihren einkommensteuerbescheid. da dieser aber das halbeinkünfte verfahren darstellt spart man die hälfte bei der berechnung ^^