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Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 14:31
von Krank123
Hallo.
Kenne mich mit dem Thema Krankengeld leider gar nicht aus, und musste es nun erstmalig beantragen.
(...)
Nach einem Anruf bei der KK habe ich den Krankengeldantrag nebst einiger Zusatzblätter erhalten, ausgefüllt, unterschrieben und wieder losgeschickt.
Bis dato noch nichts weiter von der KK gehört, also Antrag noch unterwegs oder noch in Bearbeitung.
(...)
Eines der Zusatzblätter, welche mit dem Antrag kamen, befasst sich dem Thema "lückenloser Nachweis der AU". Habe jetzt mal im Netz nach der genauen Bedeutung und dem Drumherum gegoogelt, weswegen ich auch hier gelandet bin.

Folgender Fall:
Habe seit längerem eine chronische Krankheit, nehme entsprechende Medikamente und habe daher in der Vergangenheit normal gearbeitet.
Vor einigen Wochen dann bin ich nach der Arbeit abends ins Bett gegangen, morgens wach geworden und merkte, mir gehts nicht gut.
Also zum Arzt gegangen und krank geschrieben worden.
(...)
Ergebnis war, die chronische Krankheit hat sich durch eine Entzündung verschlimmert und meine Medikamente wurden entsprechend angepasst bzw. gewechselt.
War erstmal weiterhin krank geschrieben und beim Ausstellen einer der Bescheinigungen , sagte man mir, die Praxis würde in Kürze vorübergehend geschlossen, wäre aber passend zum Ablauf der AU wieder geöffnet und ich solle dann nochmals erscheinen.
Nun gut, die Tage vergingen, ich nutzte die Zeit naturgemäß zur Erholung und fühlte mich, da nicht dem täglichen Stress und der körperlichen Anstrengung meiner Arbeit ausgesetzt schon besser.
Ich bin am letzten Tag der AU-Gültigkeit zur Praxis meines Hausarztes, der jedoch laut Aushang an der Tür erst am nächsten Tag wieder da sei.
Erstmal geärgert, aber die AU war ja noch gültig.
Also erst am nächsten Tag das Gespräch mit dem Arzt, ich sage ihm, dass ich mich besser fühle und ich am nächsten Tag zur Arbeit ginge.
Der Arzt äußerte keine Bedenken und stellt mir für den einzelnen Tag noch eine Folge-AU aus.
Meinen Arbeitgeber habe ich nach dem Arztbesuch entsprechend benachrichtigt.

Den nächsten Tag also zur Arbeitsstelle gefahren, großes Hallo mit den Kollegen und endlich wieder was zu tun.
Als ich am folgendem Tag aufwachte, fühlte ich mich matt und groggy wie lange nicht mehr.
Muss dazu sagen, dass ich auch aufgrund der Krankheit seit längerem schlecht schlafe und vor allem nach dem Aufstehen länger brauche bis ich sozusagen auf Betriebstemperatur komme.
Habe dann von meinem Arzt eine AU-Folgebescheinigung bekommen mit aktuellem Austellungsdatum und der auf den vorherigen Tag rückdatierten "Festgestellt am".
Das alles geschah noch innerhalb der ersten 5 Wochen, mit Arzt und Arbeitgeber war alles abgesprochen und abgeklärt. Die neue AU wurde auf 3 Wochen ausgestellt.
Ich sah da bis dato kein Problem, bis ich jetzt von der "lückenlosen AU" gelesen habe.

Daher lautet meine Frage, in der Hoffnung, dass ihr meinen Schilderungen folgen konntet.
Habe ich jetzt dadurch, dass ich mich körperlich sehr wohl zur Arbeit fähig fühlte, aber am nächsten Tag doch erneut zum Arzt musste und dieser mir eine rückdatierte Folgemeldung ausstellte, ein Problem ?
Es steckte von mir keine böse Absicht dahinter, im Gegenteil, ich wollte wieder arbeiten und wenn es geklappt hätte, wäre Krankengeld gar kein Thema.
Ich habe sowohl Arzt als auch meinen Arbeitgeber angerufen und beide sehen kein Problem wie's gelaufen ist.
Bin mir selber nicht sicher, und je mehr ich hier und woanders diverse Themen dazu lese, umso schlechter gehts mir im Moment.
Sollte ich abwarten, was kommt oder in die Offensive gehen (schlafende Hunde wecken) und bei der KK nachfragen.
Nach einem Termin beim Facharzt wurde nunmehr meine Medikation erneut umgestellt und ich bin erst mal weiter AU geschrieben.
(...)
Wie deuten die Praktiker die Situation, bin ich in der Krankengeldfalle und wenn ja, gibts einen Weg heraus ?


Edit: Habe den Text zur besseren Übersichtlichkeit mal etwas gekürzt und unnötiges BlaBla entfernt.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 16:33
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
solange die Entgeltfrotrzahlung durch den Arbeitgeber läuft ist die Sache mit der lückenlosen Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen für die Kasse kein Thema - erst wenn es tatsaechlich zur Krankengeldzahlung kommt muss darauf geachtet werden. Grundsaetzlich hängt die Bearbeitung eines Krankengeldfalles nicht vom Antrag des Versicherten ab. In der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber spätestens per maschinellem Dataen austausch der Krankenkasse eine Verdienstbescheinigungen übermitteln und die Krankenkasse berechnet den beginn und die Höhe des Krankengeldes und setzt sich dann mit dem Versicherten in Verbindung.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 17:24
von Krank123
Ich habe hier mittlerweile schon etliche Beiträge gelesen, und weiß daher, dass du vom Fach bist bzw. warst.
Freue mich daher, dass du geantwortet hast, und im ersten Augenblick sind in mir nahezu Glücksgefühle aufgestiegen...
bis ich dann gerade nochmals den "Beipackzettel" meiner KK zum Thema Lückenlos zur Hand nahm...

Ich zitiere (sinngemäß, aber gekürzt):
Anspruch auf KG beginnt am Tag, an dem Arzt ihre AU feststellt. (...) Wichtig bei Verlängerung der AU-Bescheinigung dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen.
Spätestens am nächsten Tag (bzw. Werktag) nach Ablauf der AU muss Arzt weitere AU-Bescheinigung wg. selbe Erkrankung bescheinigen.
Nur dann ist AU wg. selbiger Erkrankung lückenlos nachgewiesen.
(...)
Wenn AU nicht lückenlos vom Arzt bescheinigt ist, darf KK kein KG zahlen.
Fehlende Nachweise haben u.U. auch Auswirkung auf Mitgliedschaft.
(...)
Habe Kopie erhalten und gelesen
Datum, Unterschrift


Kann jetzt hier keine Unterscheidung zw. innerhalb oder außerhalb der EgFz herauslesen.
Meine Laune geht doch wieder Richtung Keller.

Muss daher mal nachfragen, rührt deine Aussage ausschließlich auf deiner eigenen Berufserfahrungen mit einer oder einigen KK und deren gängiger diesbezüglicher Praxis her, oder ist das irgendwo in Gesetzestexten, Verordnungen, bindenden Anweisungen, etc. nachlesbar ?
Wer weiß, wie meine KK das händelt ?
Wenn die schon schreiben, sie dürften bei Lücke nicht zahlen, klingt dass so, als sei es ihnen bei Strafe verboten, nach eigenem Ermessen situativ zu handeln.
Zumindest bei dem ein oder anderen Beitrag habe ich herauslesen können, dass sehr wohl einen gewissen Spielraum haben.

Daher meine Nachfrage, beruht deine Aussage auf eigener Praxis oder ist sie per Gesetz für alle KK verpflichtend ?

P.S. Danke fürs Willkommen heißen.

(...)

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 20:00
von Czauderna
Hallo,
es hat sich nichts geändert - der Arbeitgeber bescheinigt der Kasse das bezogene Arbeitsentgelt und bis wann er Entgeltfortzahlung leistet - in der Regel sind das 42 Tage ( 6 Wochen) ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit - ab dem Folgetag zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Wenn es in deinem Fall anders sein sollte, benötigen wir genaue Daten um etwas konkreter antworten zu können.
Gruss
Czauderna
PS: Ich war 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschaeftigt und habe Krankengeld bearbeitet und entschieden und bei uns wurde Krankengeld nicht beantragt sondern bewilligt

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 21:00
von RHW
Hallo krank123,

solange man in einem Arbeitsverhältnis steht, braucht man sich vor einem überraschenden Wegfall des Krankengeldes keine Sorgen zu machen. Das beruht auf § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

Ob die Krankenkasse ein Antragsformular benötigt, wird bei den Krankenkassen anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Auf jeden Fall benötigt die Krankenkasse die Bankverbindung. Für die Stellung des Krankengeldantrages gibt es keine Frist, aber für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit (§ 49 SGB V).

Gruß
RHW

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 12.04.2019, 23:26
von Krank123
Danke euch Beiden für die Antworten, welche ich allerdings erst Morgen erwidern kann.
Mir ist angesichts der Uhrzeit nunmehr nach horizontaler Seitenlage.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 10:20
von Krank123
@Czauderna

Was genau meinst du mit "wenn es in deinem Fall anders sein sollte" ?
Worauf bezieht sich das "anders" ?
Und welche genaueren Angaben brauchst du ?
Ich habe bis jetzt ja noch nichts von der KK bezüglich meines Antrags gehört, vielleicht mache ich mir auch unnötigerweise Sorgen.
Aber ich habe bis dato eben noch nie mit Krankengeld zu tun gehabt und will jetzt nicht wegen irgendeines Formfehlers Probleme kriegen.

Möchte jetzt auch nicht sämtliche Daten hier frei Haus offen legen, sondern nur die wirklich für eure Unterstützung benötigten.
Frage daher bitte die Angaben, die du für deine Beurteilung der Sachlage benötigst, explizit nach.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 10:42
von Czauderna
Hallo,
na ja, wenn z.B. die Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber nicht durchgehend wäre wegen fehlender Meldungen, aber offenbar ist dem nicht so.
Was die Bekanntgabe von Daten hier angeht - es geht nur um Datumsangaben und ausserdem bist du ja auch anonym hier unterwegs, wer könnte also mit "Krank123" etwas konkretes anfangen.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 13:53
von Krank123
Habe mir jetzt sämtliche AU-Bescheinigungen ran geholt und mir eine schriftliche Zusammenstellung gemacht.
Das Datum habe ich etwas abstrahiert, zeitliche Abfolge passt aber. Der genaue Wochentag ist irrelevant, da besteht kein Problem wg. Wochende o.ä..

Für die jeweiligen Datumsfelder verwende ich in meiner Übersicht die jeweils in Klammern stehende Abkürzungen in folgender Reihenfolge:
AU seit (AS), AU voraussichtlich bis (AV), festgestellt am (FA), Austelllungsdatum der Bescheinigung (AD).
Am Ende der jeweiligen Zeile stehen zum Vergleich die ICD-Codes (in ABC-Form) sowie E oder F für Erst- bzw. Folgebescheinigung.

AS 12.5. AV 14.5. FA 12.5. AD 12.5. A,B -E
AS -V- AV 20.5. FA 16.5. AD 16.5. A,B,C,D -F
(im Krankenhaus vom 19.5. bis 26.5., keine "klassische AU-Bescheinigung, sondern Bestätigung über KH-Aufenthalt erhalten. Diese ging an meinen AG, zur KK von meiner Seite nichts.)
AS -V- AV 16.6. FA 26.5. AD 26.5. A,E -F
AS -V-. AV 17.6. FA 17.6. AD 17.6. A,E -F
(am 18.6. gearbeitet)
AS -V- AV 8.7. FA 18.6. AD 19.6. A,E -F
AS -V- AV 28.7. FA 9.7. AD 9.7. A,E -F

Sorgen bereitet mir die vorletzte AU-Bescheinigung, da
"Festgestellt am" und Ausstellungsdatum nicht übereinstimmen (rückdatiert), der Arbeitstag 18.6. einbezogen wurde (trotzdem als Folgebescheinigung erstellt) und genau innerhalb dieser 3-wöchigen Bescheinigung die 6 Wochen EgFz ins KG übergeht.

P.S. Bestünde im Fall der Fälle die Möglichkeit, die nach dem "Lückentag" ausgestellte AU-Bescheinigung, obwohl als Folgebescheinigung ausgestellt, als Erstbescheinigung zu deuten, oder müsste bzw. könnte/dürfte diese Bescheinigung vom Arzt nachträglich abgeändert werden ?
Wenn ja, wie müsste/könnte das erfolgen ?
Beim Ausdrucken der AU-Bescheinigungen wird in der Praxis meines Arztes automatisch das aktuelle Datum als Ausstellungsdatum aufgedruckt, wie mir die Arzthelferin sagte, lässt sich dieses Datum auch nicht ändern.
Das bedeutet, der Arzt kann mir zumindest keine mit rückdatierten Ausstellungsdatum erstellte "offizielle" Erstbescheinigung ausstellen.
Zumindest belegt ja die bisherige, falsch ausgestellte AU-Bescheinigung, dass ich am entsprechenden Tag beim Arzt war.
Könnte der Arzt also ein Schreiben für die KK erstellen, um zu belegen, dass es sich ausschließlich um einen Formfehler handelt ?
Und akzeptieren KKs so etwas ?

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 16:17
von Czauderna
Hallo,
ich zitiere mal :
AS -V-. AV 17.6. FA 17.6. AD 17.6. A,E -F
(am 18.6. gearbeitet)
AS -V- AV 8.7. FA 18.6. AD 19.6. A,E -F
AS -V- AV 28.7. FA 9.7. AD 9.7. A,E -F

demnach wurde am 18.06. gearbeitet - meiner Meinung nach kann es sich bei der Bescheinigung vom 19.06. nicht um eine Folgemeldung handeln und auch das Datum 8.7. passt sowieso nicht - selbst wenn es der 8.6. sein sollte, passt es nicht. Das wird auch die Kasse so sehen, meine ich, und deshalb am dem 19.06. einen neuen Fall anlegen. Grundsaetzlich muesste auch der Arbeitgeber erneut ab 19.06. für sechs Wochen Entgelt fortzahlen, allerdings wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt, wovon hier ausgegegangen werden muss, dann wird die Zeit ab 12.05. angerechnet - das würde bedeuten Arbeitgeber zahlt vom 12.05. - 17.06. = 37 Tage und vom 19.06. -23.06. = 5 Tage, also insgesamt 42 Tage und ab 24.06. zahlt die Kasse Krankengeld - so sehe ich das.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 17:20
von Krank123
Was ist mit dem 8.7. ?
Was passt da nicht ?
Wie gesagt habe ich die Datumsangaben angepasst (Tag und Monat im gleichen Maß verschoben), insofern passt das zeitliche Verhältnis.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 13.04.2019, 19:30
von Czauderna
Krank123 hat geschrieben:
13.04.2019, 17:20
Was ist mit dem 8.7. ?
Was passt da nicht ?
Wie gesagt habe ich die Datumsangaben angepasst (Tag und Monat im gleichen Maß verschoben), insofern passt das zeitliche Verhältnis.
Hallo,
ich habe mich durch deine Abkürzungen etwas verwirren lassen - der 8.7. ist hier das Datum bis zu dem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde und diese Bescheinigung wurde am 19.6 ausgestellt, die Feststellung war aber am 18.6. - jetzt habe ich es auch begriffen - okay.
Ansonsten bleibt mein Beitrag aber bestehen.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 14.04.2019, 12:28
von Krank123
Hallo.
Wollte eigentlich gestern schon antworten, aber leider ist mir mitten im Schreiben der Browser meines Smartphones abgestürzt und alles bis dahin geschriebene war weg, bevor ich es absenden konnte.
Hatte dann erstmal genug, die ganze Sache macht mich eh völlig fertig.
Also jetzt neuer Versuch.

Ja, der 8.7. war der "voraussichtlich AU bis" Zeitpunkt, also das Ende der Bescheinigung.
Und ja der 18.6. war der Tag, wo ich zur Arbeit ging.
Das war auch mit Arzt und Arbeitgeber alles so besprochen und da der Tag ja auch noch innerhalb der ersten 6 Wochen lag, fühlte ich mich in Bezug auf die AU-Bescheinigungen erstmal nur dem Arbeitgeber verpflichtet.
Der 18. war übrigens ein Mittwoch, wo bekanntlich die Arztpraxen nachmittags geschlossen sind, also keine Möglichkeit nochmals zum Arzt zu gehen. Laut Internet-Recherche dürfen oder können Krankenhäuser keine solche AU-Bescheinigungen ausstellen, sondern nur niedergelassene Vertragsärzte.

Das ganze ist ja auch schon einige Zeit her, daher kann ich jetzt hier kein komplett wortwörtliches Gedächtnisprotokoll vom Arztbesuch liefern.
Dass ich am 18.6. arbeiten gehe war dem Arzt ja bekannt.
Habe ihm dann auch am 19.6. gesagt, dass ich bei der Arbeit war, und es aber wohl doch noch nicht ginge.
Daraufhin erhielt ich dann meine AU-Bescheinigung, nur eben nicht als Erstbescheinigung ab dem 19.6., sondern als Folgebescheinigung mit "festgestellt am" 18.6. und Ausstellungsdatum 19.6..
Habe ja auch schon sowohl mit meinem Arbeitgeber als auch mit der Arztpraxis telefoniert.
Beide sagten mir das sei o.k. so, auch trotz Rückdatierung.
Habe im Internet etwas von AU-Richtlinien gelesen, an welchen die Krankkassen mitgewirkt haben und eine Rückdatierung sei nach diesen Richtlinien bis zu 3 Tage möglich.
Also wird der Arzt mir im Nachhinein wohl auch keine andere Bescheinigung ausstellen wollen.
Würde aber trotzdem gerne wissen, ob eine nachträgliche Ab- oder Umänderung bzw. ein Schreiben des Arztes, dass den Sachverhalt klar stellt, von den Krankenkassen akzeptiert werden müsste.
Möchte nicht wegen eines bloßen Formfehlers jetzt Probleme bekommen.
Krankengeld ist ja eh schon weniger Geld als der normale Lohn, jetzt evtl. überhaupt nichts zu bekommen, stellt mich vor finanzielle Probleme.
Bin Alleinverdiener und habe keine großen Rücklagen.
Selbst mit Krankengeld wird es wahrscheinlich schon eng. So gut ist mein Arbeitslohn leider nicht, und aktuell bin ich ja auch erst erneut mit einer Folgebescheinigung für weitere 3 Wochen krank geschrieben.

Schreibe gleich in einem neuen Beitrag weiter.
Nicht das mir nochmal der Browser abstürzt und der gesamte Text wieder weg ist.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 14.04.2019, 14:05
von Krank123
@Czauderna

Was bedeutet eigentlich "neuen Fall" anlegen ?
Und wie läuft das verwaltungstechnisch genau ab wenn die jeweiligen Bescheinigungen bei der KK ankommen ?

Nehme ja mal an, dass die Bescheinigungen nach Eingang direkt im PC verarbeitet werden.
Heißt, es müsste doch direkt auffallen, dass da, obwohl als Folgebescheinigung ausgestellt, eine zeitliche Lücke besteht.
Wird dann automatisch vom PC ein neuer Fall angelegt oder macht der Sachbearbeiter das sozusagen manuell ?
Weil wenn es als neuer Fall im Sinne von neu startende Krankheitsmeldung angelegt würde, dürfte dies doch mit einer Folgebescheinigunng statt einer Erstbescheinigung nicht möglich sein und von der KK direkt nach Meldungseingang beim Arzt reklamiert werden.
Oder gilt die Folgebescheinigung dann automatisch als Erstbescheinigung ?
Bei meinem Arzt gehen die AU-Bescheinigungen an die KK spätestens am nächsten Tag raus, und selbst wenn ich noch einige Tage für den Postweg wegrechne, dürften die entsprechenden Daten der KK 2 Wochen lang bekannt gewesen sein, bevor sie mir den Krankengeldantrag geschickt haben.
Ich habe ja sogar anrufen müssen, damit ich den Antrag überhaupt erst bekomme.
Spätestens dann hätte mich doch die KK darauf hinweisen müssen, dass ein Fehler bei den Bescheinigungen vorliegt und mir gar nicht erst den Antrag schicken brauchen.
Auch wenn das unterschiedliche Abteilungen sind, für die interne Struktur und Organisation der KK bin nicht ich verantwortlich.
Habe hier im Forum auch etwas von einer gewissen Fürsorgepflicht seitens der KK gelesen.
Ich denke mal, dass diese Mitverantwortung der KK nicht erst ab der 7ten Woche beginnt.
Mit dem Antrag wurde mir wie bereits erwähnt auch ein Infoblatt zum Thema "lückenloser Nachweis der AU" zugestellt.
Schön und gut, aber die "Lücke" ist der KK längst bekannt und mich jetzt quasi im Nachhinein auf die notwendige Lückenlosigkeit hinzuweisen, kann nicht richtig sein.
Schließlich musste ich ein Exemplar dieses Lückenlosigkeit-Blattes, mit Datum und Unterschrift versehen, mit dem Krankengeld-Antrag zur KK zurücksenden, also praktisch hinterher bestätigen, dass die KK ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
...
Schreibe gleich in einem neuen Beitrag weiter.

Re: Frage zum Krankengeldanspruch

Verfasst: 14.04.2019, 15:07
von Krank123
Muss nochmals auf das "neue Fall anlegen" zurückkommen.
Die letzten AU-Bescheinigungen tragen alle die gleichen ICD-Codes, also gleiche Krankheit/Diagnose.
Wird dieser neue Fall dann trotzdem losgelöst von den vorherigen AU-Bescheinigungen betrachtet und bewertet ?
Wird also quasi der Zähler mit Beginn der Bescheinigung vom 19.6. zurück auf Null gestellt und nach Ablauf von 6 Wochen hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld trotz gleicher Krankheit ?
Oder ist der jetzt generell "für diese Krankheit" im Moment verwirkt ?
Wenn das Krankengeld sich nur entsprechend zeitlich verschiebt oder etwas verkürzt ginge ja noch.
Aktuell bin ja noch immer mit Folgebescheinigung krank geschrieben.
Kann daher wohl kaum zum Arzt gehen, um mir eine neue Erstbescheinigung ausstellen lassen.

So, muss erst mal eine Schreibpause einlegen, meine Hände zittern mittlerweile so, dass ich nicht mehr tippen kann.
Bin kurz vorm nervlichen Zusammenbruch.

Helft mir bitte das ganze noch zu einem guten Ende zu bringen.
Welche Chancen oder Möglichkeiten habe ich noch damit die Sache nicht komplett vor die Wand fährt ?