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Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 06.04.2019, 08:22
von Bartola
Hallo,

ich habe mich bei der AOK gemeldet, anschliessend vom Jobcenter Bewillingungsbescheid bekommen. Als ich es der AOK weitergab, beschlossen diese (1.5 Monat später! :twisted: ), dass ich mich nicht gesetzlich sondern nur privat versichern darf, weil ich selbständig war (Hausfrau im Ausland (nicht EU), obwohl ich dort gesetzlich versichert war). Was kann ich tun um in eine GKV (irgend eine andere dann) reinzukommen? (Bin über 55 Jahre alt).

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 06.04.2019, 10:56
von Czauderna
Hallo,
schwer zu sagen, denn offenbar liegt doch von der gewählten GKV-Kasse ein Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vor - wenn das der Fall ist, sofort schriftlich Widerspruch einlegen. Zur Begründung kann erst etwas gesagt werden wenn auch der Inhalt des Bescheides bekannt ist.
Wenn allerdings kein schriftlicher Bescheid vorliegt könnte man es bei irgend einer anderen GKV-Kassse probieren, allerdings muss man dann aber auch mit dem gleichen Ergebnis rechnen.
Gruss
Czauderna

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 06.04.2019, 15:28
von Bartola
Danke für die schnelle Antwort.

Ja, es liegt ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vor. Welche Begründung zum Widerspruch könnte man geben?

Wenn überhaupt nicht möglich ist mich mit GVK zu versichern, wieviel muss ich dann vom Regelbedarf abziehen um den Basistarif der PKV zu zahlen?

Gruss

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 06.04.2019, 16:02
von Czauderna
Hallo,
wie ich schon geschrieben habe - man muesste die Ablehnungsgründe kennen, die im Bescheid aufgeführt sind.
Zur PKV kann ich leider nicht allzuviel beitragen - ich weiss nur, dass es nicht billig ist, aber dazu sicher von den PKV-Experten mehr.
Gruss
Czauderna

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 06.04.2019, 18:06
von Bodi
Wenn es noch nie eine Krankenversicherung in Deutschland oder im EU-Ausland gab, ist der letzte berufliche Status für die Zuordnung GKV/PKV maßgeblich. Selbständige sind der PKV zuzuordnen, Hausfrauen der GKV.

Wenn die Zuordnung zur PKV erfolgt, dann muss die PKV im Falle von Arbeitslosengeld 2-Bezug die Prämie für den Basistarif halbieren. Die verbleibende Hälfte muss das Jobcenter übernehmen. So gesehen hat der Basistarif-Versicherte im Vergleich zur GKV scheinbar keine Nachteile, aber die Abrechnungssätze sind stark begrenzt und der Basistarif-Versicherte muss sich vor einer Behandlung als solcher zu erkennen geben.

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 07.04.2019, 08:19
von Bartola
Vielen Dank. Die AOK hat als Grund der Ablehnung meine Tätigkeit als selbständige telefonisch gegeben. Jedoch ist das nicht ganz der Fall. Ich war mein Leben lang fast selbständig, aber die letzten 1.5 Jahre musste ich aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen. Im August 2018 schloss ich mich einer gesetzlichen Krankenkasse im Ausland an. Verstehe ich dann richtig, dass ich mich dann doch GKV versichern kann? Ggfls. welche Schritte soll ich dann jetzt machen?

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 07.04.2019, 11:42
von ratte1
Hallo,

bestand denn vor dem Auslandsaufenthalt letzmalig in Deutschland eine private oder eine gesetzliche Versicherung?

MfG

ratte1

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 07.04.2019, 15:48
von Bartola
Danke. Nein, ich war bisher im Ausland immer versichert.

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 07.04.2019, 20:16
von Bodi
Wenn es sich bei dem ausländischen Staat um einen EU/EWR-Staat oder einen Abkommensstaat (Tunesien, Türkei, Mazedonien) handelt, dann ist die letzte Vorversicherung in diesen Staaten maßgeblich für die Zuordnung GKV/PKV in Deutschland.

Vorversicherungen aus anderen Staaten sind nicht relevant, sondern entscheidend ist dann der berufliche Status, und da würde ich bei einer Hausfrau eine Zuordnung zur GKV vornehmen.

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 08.04.2019, 08:28
von Bartola
Danke Bodi.

Demnach sollte ich Widerspruch einheben? Gibt es ein besonderes Parragraph oder Gesetz was ich da erwähnen könnte?

Grüsse

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 08.04.2019, 09:05
von Bartola
Die AOK gab mir ein Brief am 26.02 in dem stand:

"Sie erhalten heute die gewünschte Mitgliederbescheinigung." Dann kamm noch ein zusätzlicher Satz, wo ich mich in der www.aok.de um alle Leistungen umgucken konnte.

Dazu schickten sie an dem Tag einen Brief ans Jobcenter (Kopie an mich auch) in dem folgendes stand:

"Frau B. hat am 18..2.2019 die AOK ab 12.2.2019 gewählt.
Sie wird unser Mitglied, wenn Kranken-und Pflegeversicherungspflicht als Bezieher von Arbeitslosengeld II eintritt. Wird keine Versicherungspflicht festgestellt, isd die Wahl zur AOK unwirksam.
Bitte nehmen Sie diese Mitgliedsbescheinigung zu Ihren Unteerland.
Die Mitgliedschaft befinnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird. Melden Sie bitte Frau B. zu diesem Termin für den Kassenberreich Berlin an. Eine versicherungsrechtliche Beurteilung ist nicht erfolgt."

Warum lehnt mich dann die AOK sobald sie den Bewilligungsbescheid bekommt? Verstehe ich richtig, gab es mit dem o.g. Schreiben schon eine Zusage, dass ich mit dem Bewilligungsbescheid aufgenommen werden würde. Oder nicht?

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 09.04.2019, 18:05
von Bodi
Der Brief enthält den Vorbehalt einer Nachprüfung, daher wird sich die Kasse noch nicht festnageln lassen.

Zunächst einmal entsteht mit Arbeitslosengeld 2-Bezug grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV. Aber das Gesetz macht Ausnahmen. Zuletzt privat Versicherte bleiben der PKV zugeordnet. Liegt keine Vorversicherung aus einem EU/EWR-Staat vor, ist der berufliche Status maßgeblich. So ist für hauptberuflich Selbständige, Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze und Beamte die PKV zuständig, für andere Personen die GKV.

Siehe § 5 Abs. 5a SGB V:
(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer zuletzt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

Es gibt eine weitere Einschränkung für über 55-Jährige (§ 6 Abs. 3a SGB V), aber die weiteren Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Versicherungspflicht liegen m.E. nicht vor.

M.E. macht ein Widerspruch Sinn, denn Hausfrauen gehören vom beruflichen Status her in die GKV - vorausgesetzt, die Selbständigkeit wurde tatsächlich eingestellt.

Re: Hartz 4 - GKV oder PKV

Verfasst: 10.04.2019, 08:03
von Bartola
Vielen Dank Bodi. Habe schon den Widerspruch eingereicht. Mal sehen was da rauskommt.

Wünsch Dir einen schönen Tag!