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[Probleme] mit der KV
Verfasst: 29.03.2019, 15:43
von Nordisch95
Hallo Zusammen,
vorab möchte ich sagen, ich bin 23 Jahre und im Bereich Krankenversicherung sehr unerfahren. Deshalb hoffe ich hier auf die ein oder andere gute Beratung zu meinen Fragen und meiner Lage.
Ich war bis zum 23. Lebensjahr über die Familie versichert ganz ohne Probleme, zu meiner Familie habe ich soweit keinen Kontakt mehr seit einigen Jahren. Diese lief im November 18 aus.
Da die Krankenversicherung dort seitdem immer Briefe hingeschickt hatte wie es nun weiter läuft, habe ich davon nie erfahren.
Nun ist es so, dass Ich heute erfuhr, das die Versicherung mich durch die fehlende Auskunft auf Privatversicherung umänderte und nun ganz gerne bummelige 3000€
von mir hätte, ehe ich wieder die komplette Versicherung nutzen könne.
Momentan habe ich nur so eine Art Schein, womit ich Akutsachen ärztlich behandeln lassen könnte.
Frage 1:
Was genau zählt alles zu diesen Akutfällen? Mich plagen 1-2 Zähne die seit kurzem echt Alarm machen, ist die Behandlung damit möglich?
Frage 2:
Ich beziehe ab dem jetzt kommenden Monat April ALG2, dadurch wird meine Versicherung meines Wissens ja auch übernommen. Nur wie ist das wenn die neuen Beiträge vom Amt bezahlt werden und die offenen 3000€ noch im Raum stehen? Bin ich dann erstmal wieder abgesichert mit einer vollen Krankenversicherung oder stellen die sich trotzdem Quer ehe die ihr Geld haben?
Frage 3:
Da ich in nächster Zeit ersteinmal auf Jobsuche bin und mein ALG2 beziehen werde, ist es mir leider nicht möglich diese offenen 3000€ ersteinmal aus der Welt zu schaffen.
Wie verfährt man damit am besten da ich ja nicht wirklich zahlungsfähig bin und das ALG2 Geld ja hinten und vorne nichtmal zum leben reicht.
Ich bedanke mich wirklich recht herzlich für jeden Tipp und jede Beratung zu der Angelegenheit, die ganze Thematik überfordert mich wirklich sehr.
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 29.03.2019, 16:13
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Nordisch95 hat geschrieben: ↑29.03.2019, 15:43
Hallo Zusammen,
vorab möchte ich sagen, ich bin 23 Jahre und im Bereich Krankenversicherung sehr unerfahren. Deshalb hoffe ich hier auf die ein oder andere gute Beratung zu meinen Fragen und meiner Lage.
Ich war bis zum 23. Lebensjahr über die Familie versichert ganz ohne Probleme, zu meiner Familie habe ich soweit keinen Kontakt mehr seit einigen Jahren. Diese lief im November 18 aus.
Da die Krankenversicherung dort seitdem immer Briefe hingeschickt hatte wie es nun weiter läuft, habe ich davon nie erfahren.
Nun ist es so, dass Ich heute erfuhr, das die Versicherung mich durch die fehlende Auskunft auf Privatversicherung umänderte und nun ganz gerne bummelige 3000€
von mir hätte, ehe ich wieder die komplette Versicherung nutzen könne.
Momentan habe ich nur so eine Art Schein, womit ich Akutsachen ärztlich behandeln lassen könnte.
Frage 1:
Was genau zählt alles zu diesen Akutfällen? Mich plagen 1-2 Zähne die seit kurzem echt Alarm machen, ist die Behandlung damit möglich?
Das entscheidet der Zahnarzt - so, wie geschildert scheint es ein Notfall zu sein dessen Behandlung über die Kasse läuft
Frage 2:
Ich beziehe ab dem jetzt kommenden Monat April ALG2, dadurch wird meine Versicherung meines Wissens ja auch übernommen. Nur wie ist das wenn die neuen Beiträge vom Amt bezahlt werden und die offenen 3000€ noch im Raum stehen? Bin ich dann erstmal wieder abgesichert mit einer vollen Krankenversicherung oder stellen die sich trotzdem Quer ehe die ihr Geld haben?
Nein, mit Beginn des ALG-2 Bezugs besteht auch wieder der volle Leistungsanspruch, da kann und darf sich die Kasse nicht quer stellen
Frage 3:
Da ich in nächster Zeit ersteinmal auf Jobsuche bin und mein ALG2 beziehen werde, ist es mir leider nicht möglich diese offenen 3000€ ersteinmal aus der Welt zu schaffen.
Wie verfährt man damit am besten da ich ja nicht wirklich zahlungsfähig bin und das ALG2 Geld ja hinten und vorne nichtmal zum leben reicht.
Na ja, die Schulden bleiben bestehen, allerdings erscheint mir die die Summe doch ziemlich hoch - offenbar wurde der Höchstbeitrag angesetzt. Du solltest mit der Kasse mal reden und deine Einkommenverhältnisse ab November 2018 offenlegen - Im günstigsten Fall kommst du dann mit ca. 180,00 € pro Monat heraus, das wären dann 900,00 € (Novermber 18 - März 19 - ohne Säumniszuschläge). Um die Schulden loszuwerden empfielt sich eine Ratenzahlung, wenn das aber nicht geht, dann geht es eben nicht, muss die Kasse warten bis du Geld hast zur Tilgung, allerdings laufen die Säumniszuschläge weiter
Ich bedanke mich wirklich recht herzlich für jeden Tipp und jede Beratung zu der Angelegenheit, die ganze Thematik überfordert mich wirklich sehr.
Wie geschrieben, setz dich mit deiner Kasse in Verbindung, vor allem wegen der Höhe der Forderung.
Gruss
Czauderna
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 30.03.2019, 09:51
von RHW
Hallo Nordisch95,
es gibt für Ärzte und Zahnärzte zwei unterschiedliche Scheine für Ärzte und Zahnärzte. Diese Scheine gelten für Notfall- und Schmerzbehandlung sowie Früherkennungsuntersuchungen. Ob eine Notfall- oder Schmerzbehandlung vorliegt, kann immer nur der Arzt oder Zahnarzt entscheiden. Also einen Zahnarzt kontaktieren und diesem dann den Schein für Zahnärzte vorlegen.
Wenn man den AlgII-Bewilligungsbescheid vorliegen hat, am besten einen Behandlungsschein für Ärzte (der gilt auch für Zahnärzte) mitnehmen und eine eine normale Versichertenkarte anfordern. Der Beitragsrückstand ist ohne Bedeutung, solange Alg II bezogen wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html -> Absatz 3a
Tipp (gerne auch weitersagen
): Der Krankenkasse immer sofort die aktuelle Adresse und Telefonnummer mitteilen. Dann lassen sich solche Probleme sehr oft vermeiden.
gruß
RHW
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 06.04.2019, 22:54
von Nordisch95
Hallo,
ich bin es mal wieder.
Ersteinmal herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich muss da nochmal mit ein zwei Frage "nerven":
Folgende Problematik:
Ich habe sprichwörtlich bis hierhin erstmal die Zähne zusammen gebissen und keinen Arzt aufgesucht.
Na ja, mit Pech komme ich morgen (Sonntag) nicht um den örtlichen Zahnnotdienst rum.
Habe mir das Schreiben nochmal genau angeschaut und es ist das Schreiben was der Vorposter nannte. Darin geht es um Akut,Schmerzbehandlung, Schwangerschaft usw. Wäre dieses den richtig für den zahnärztlichen Besuch?
Ebenso fiel mir dabei auf, das dieses Schreiben für "Quartal 1" ausgeschrieben wurde. Ausgestellt wurde es am 22.03.19 steht unten, oben Rechts Quartal 1.
Ist es nun abgelaufen weil wir den 4. Monat April haben oder rechnen sich diese 3 Monate ab dem 22.03 wo es ausgestellt wurde?
Macht mir nämlich ein wenig Bange ob Die mich damit dann morgen im schlechten Fall überhaupt behandeln können?
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 06.04.2019, 23:00
von Nordisch95
RHW hat geschrieben: ↑30.03.2019, 09:51
Hallo Nordisch95,
Wenn man den AlgII-Bewilligungsbescheid vorliegen hat, am besten einen Behandlungsschein für Ärzte (der gilt auch für Zahnärzte) mitnehmen und eine eine normale Versichertenkarte anfordern. Der Beitragsrückstand ist ohne Bedeutung, solange Alg II bezogen wird: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html -> Absatz 3a
gruß
RHW
Also mit dem Alg Bewilligungsbescheid zur Krankenkasse gehen und da dann eine neue Versichertenkarte beantragen.
Und zur Überbrückung bis die Karte da ist dann da auch einen Ärztlichen Behandlungsschein ausstellen lassen?
Nur damit ich das richtig verstehe. Oder gibt mir das Arbeitsamt diesen ärztlichen Behandlungsschein?
Es wäre auch super wenn du mir meine neue Fragen aus dem Beitrag über diesem beantworten kannst.
Besten Dank!
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 06.04.2019, 23:02
von Czauderna
Hallo,
Richtig
Gruß
Czauderna
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 04:20
von Nordisch95
Nordisch95 hat geschrieben: ↑06.04.2019, 22:54
Hallo,
ich bin es mal wieder.
Ersteinmal herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich muss da nochmal mit ein zwei Frage "nerven":
Folgende Problematik:
Ich habe sprichwörtlich bis hierhin erstmal die Zähne zusammen gebissen und keinen Arzt aufgesucht.
Na ja, mit Pech komme ich morgen (Sonntag) nicht um den örtlichen Zahnnotdienst rum.
Habe mir das Schreiben nochmal genau angeschaut und es ist das Schreiben was der Vorposter nannte. Darin geht es um Akut,Schmerzbehandlung, Schwangerschaft usw. Wäre dieses den richtig für den zahnärztlichen Besuch?
Ebenso fiel mir dabei auf, das dieses Schreiben für "Quartal 1" ausgeschrieben wurde. Ausgestellt wurde es am 22.03.19 steht unten, oben Rechts Quartal 1.
Ist es nun abgelaufen weil wir den 4. Monat April haben oder rechnen sich diese 3 Monate ab dem 22.03 wo es ausgestellt wurde?
Macht mir nämlich ein wenig Bange ob Die mich damit dann morgen im schlechten Fall überhaupt behandeln können?
Und wie ist es mit den Fragen?
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 14:45
von Nordisch95
Push
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 15:24
von Czauderna
Hallo,
ich bin mir ziemlich sicher heute morgen eine Antwort geschrieben zu haben - die ist aber nicht zu finden - seltsam.
Also noch einmal - wenn da 1.Quartal stand, dann gilt das auch nur bis zum 31.03.2019. Andererseits ist es ein Notfall und wenn du deinen Bewilligungsbescheid von ALG-2 mitnimmst, dürfte da nix schiefgehen.
Gruss
Czauderna
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 18:09
von Nordisch95
Czauderna hat geschrieben: ↑07.04.2019, 15:24
Hallo,
ich bin mir ziemlich sicher heute morgen eine Antwort geschrieben zu haben - die ist aber nicht zu finden - seltsam.
Also noch einmal - wenn da 1.Quartal stand, dann gilt das auch nur bis zum 31.03.2019. Andererseits ist es ein Notfall und wenn du deinen Bewilligungsbescheid von ALG-2 mitnimmst, dürfte da nix schiefgehen.
Gruss
Czauderna
Die Sache ist dieser erreichte mich bisher noch nicht, kann mir Krankenkasse morgen vor Ort in der Filiale in meiner Stadt eine neue ausstellen fürs neue Quartal?
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 18:18
von Czauderna
Hallo,
also, als ich noch aktiv war, wir konnten das und wir machten das auch, egal ob "Notfallschein" oder normaler Ersatz-Krankenschein und/oder wir haben beim Arzt angerufen und mitgeteilt, dass demnächst die eGK vorgelegt würde.
Wie das heute ist, das müssen die aktiven Experten wissen.
Gruss
Czauderna
Re: [Probleme] mit der KV
Verfasst: 07.04.2019, 22:00
von RHW
Hallo Nordisch95,
ja, der Notfall-Behandlungsschein fürs 1. Quartal ist seit 1.4. abgelaufen.
Es würde mich sehr wundern, wenn die Krankenkasse vor Ort bei einem persönlichen Besuch keinen Notfall-Behandlungsschein fürs 2. Quartal ausstellen könnte.
Den normalen Behandlungsschein für alle normalen Behandlungen erhält man erst, wenn die Krankenkasse den AlgII-Bewilligungsbescheid vom Jobcenrer vorliegen hat: elektronisch direkt vom Jobcenter oder Papierbescheid vom Versicherten.
Gruß
RHW