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Folgebescheinigung oder Erstbescheinigung ...

Verfasst: 11.03.2019, 17:00
von franzpeter
Hallo,

folgender Fall:

Vom 14.1.2019 (Mo) bis zum 24.2.2019 (So) ist ein Arbeitnehmer wegen Diagnose X AU (6 Wochen).
Am 25.2.2019 geht er zum Arzt wegen Y (hat absolut nichts mit X zu tun).

Der Arzt stellt eine Folgebescheinigung aus und kreuzt Krankengeldfall an.
Er wähnt die Diagnose X und Y auf dem Zettel, obwohl der Patient nur wegen Y bei ihm war am 25.2.2019.

Ist das korrekt gelaufen oder wäre eine Erstbescheinigung mit erneuter Entgeltfortzahlung korrekt gewesen ?

Re: Folgebescheinigung oder Erstbescheinigung ...

Verfasst: 11.03.2019, 17:14
von Czauderna
Hallo,
nun ja, man sollte jetzt davon ausgehen dass der Arzt/Ärztin weiss was gemacht werden muss - bei dieser Konstellation stellt sich doch folgende Frage - trifft diese neue Diagnose, die absolut nix mit der alten zu tun hat tatsaechlich erst ab 25.02. zu oder war es so aufgrund der Befunderhebung, dass schon mindest ab Sonntag auch wegen der neuen Diagnose schon Arbeitsunfähigkeit bestand - dann wäre es tatsaechlich eine hinzugetretene AU. und die Folgemeldung richtig und deshalb Krankengeldzahlung ab 25.02. - was für ein Zufall aber auch, dass gerade am 24.02. die 42 Tage Entgeltfortzahlung vorbei sind.
Gruss
Czauderna

Re: Folgebescheinigung oder Erstbescheinigung ...

Verfasst: 11.03.2019, 21:38
von D-S-E
Die einzige echte Chance auf neue Entgeltfortzahlung gibt es bei einer neuen Erstbescheinigung mit einer einzigen, komplett neuen Diagnose.