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Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 06.03.2019, 16:11
von MileDileDole
Schönen Guten Tag allerseits,
nun schildere ich einen Fall, und benötige hierzu Informationen oder Erfahrungsberichte. Da ich in diesem Thema nicht viel Informationen im Internet oder bei Kassen finde.
Mal angenommen jemand befindet sich im Krankengeldbezug, diese Person wurde zuvor gekündigt innerhalb der ersten 4 Wochen nach Antritt der neuen Arbeitsstelle aufgrund einer chronischen Krankheit die durch einen Facharzt bestätigt und behandelt wurde.
Diese Person ist aufgrund der selben Tätigkeit noch weitere Monate im Krankengeld, da nicht arbeitsfähig aufgrund der chronischen Krankheit. Diese Person sieht sich nicht mehr im alten Beruf aufgrund der Krankheit. Und möchte eine Vollzeit Weiterbildung machen zum Staatl geprüften Techniker oder Betriebswirt an einer Fachschule welche Präsenz Unterricht von Mo-FR voraussetzt jeweils von 8-13:15. Wäre es denn nun möglich beim antritt dieser Fortbildung das Krankenheld weiter zu beziehen oder welche Möglichkeiten hätte man? Bzw gibt es denn eine Chance das Krankengeld zu Anfang noch weiter zu beziehen? Diese Weiterbildung würde wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bieten trotz Krankheit.
Die Person ist noch keine 10 Jahre auf dem Arbeitsmarkt da noch keine 30 Jahre.
Es wäre schön wenn jemand weiter helfen würde und Vorschläge bringen würde die zu meiner Fragen passen.
Ich danke allen hilfreichen Antwort-Geber vorab.
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 06.03.2019, 22:35
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Grundsaetzlich geht das nicht, entweder man macht eine Weiterbildung oder man ist arbeitsunfähig - nebeninander ist schwer vorstellbar. Aber, entscheidend ist, wie es die Mediziner/innen sehen, d.h. wenn die Krankenkasse erfährt dass während der Arbeitsunfähigkeit eine Weiterbildung begonnen wird, dann wird sie mit Sicherheit die Krankengeldzahlung beenden und/oder vor dieser Beendigung den MDK einschalten.
Ich kann mich an einen Fall aus meiner Praxis erinnern, da war die Sache nach Einschaltung des MDK klar - geht nicht - arbeitsfähig !.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 10:46
von MileDileDole
Vielen Dank zunächst für die tolle und Hilfreiche Antwort! Mal angenommen man würde das Krankengeld noch weiterlaufen lassen für den vollen Monat oder einen Monat darauf, anhand von was würde die Krankenversicherung da stutzig werden oder würde die Krankenkasse Möglicherweise trotz Absprache mit dem Arzt da Krankengeld zurückfordern?
Gibt es denn auch Fälle in der Praxis bei denen jmd Krankengeld bezieht da nicht arbeitsfähig aber trotzdem 6nstunden am Tag sich in eine Weiterbildung setzen darf?
Und was würde passieren wenn man das Krankengeld weiterlaufen lässt?
Danke vorab.
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 10:59
von Czauderna
Hallo,
zunächst, damit da keine Missverständnisse auftreten können - "man" kann das Krankengeld nicht nach eigener Planung weiterlaufen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit festzustellen un d zu bescheinigen obliegt dem Arzt/Ärztin nicht dem Patienten.
Konkret zu deiner Frage - basierend darauf, dass der Arzt auch weiss, das du eine Weiterbildung antreten willst, und er dich trotzdem bis zum Monatsende für arbeitsunfähig hält, dann wird die Krankenkasse auch bis zum Monatsende das Krankengeld zahlen, denn die Kasse selbst weiss ja nix von deinen Plänen, oder ?
Zur zweiten Frage - nein, gibt es nicht, jedenfalls, wenn alle Fakten bekannt sind - wenn etwas verschwiegen wurde gegeüber Arzt oder Krankenkasse, sieht das natürlich ggf. anders aus, allerdings ist es nicht Ziel dieses Forums solche Vorgegehensweisen zu unterstützen.
Zur dritten Frage - na ja, wenn es rauskommt, dass hier der Versicherte der Kasse etwas wichtiges verschwiegen hat, dann kann natürlich das Krankengeld zurückgefordert werden - wenn der Arzt/Ärztin davon wusste und trotzdem Arbeitsunfähigkeit attestierte könnte es auch theoretisch dem Arzt an den Kragen gehen, allerdings liegt hier die Betonung wirklich auf theoretisch, denn der Arzt/Ärztin könnte ja immer sagen, dass er die Arbeitsunfähigkeit trotz der geplanten Weiterbildung gesehen hat und dies auch dem Patientn so vermittelt habe - was der daraus macht liegt dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 11:11
von MileDileDole
Vielen Dank für die weitere hilfreiche Antwort.
Dass sehe ich genauso, habe mich wohl ein bisschen falsch ausgedrückt oder falsch formuliert.
Das heißt wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit weiterhin sieht da man aufgrund der chronischen Krankheit eingeschränkt ist und die Weiterbildung nur 6/h am Tag geht und nur sitzend tätig ist und der Arzt über die Weiterbildung Bescheid weiß kann das Krankengeld weiter bezogen werden? Oder habe ich das falsch verstanden...
Vielen Dank, Sie sind eine große Hilfe.
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 12:43
von Czauderna
Hallo,
Das heißt wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit weiterhin sieht da man aufgrund der chronischen Krankheit eingeschränkt ist und die Weiterbildung nur 6/h am Tag geht und nur sitzend tätig ist und der Arzt über die Weiterbildung Bescheid weiß kann das Krankengeld weiter bezogen werden? Oder habe ich das falsch verstanden...
ja und aber auch wieder nein, denn ich glaube nicht, dass der Arzt bei einer chronischen Erkrankung auf Arbeitsunfähig erkennen wird - er muss berücksichtigen, dass eben wegen der chronischen Erkrankung das Leistungsvermögen nicht mehr 100% vorhanden ist oder vereinfacht gesagt, es muss beurteilen ob für ein verringertes Leistungsvermögen bei einer chronischen Erkrankung Arbeitsfähigkeit besteht und das muesste er dann ggf. mit "ja" beantworten.
Ausserdem entsprechen 6 Stunden am Tag in etwa einem vollen Arbeitstag.
Was ist das eigentlich für eine Weiterbildung - wer ist der Träger, also wer bezahlt die.
Wäre es nicht besser eine berufliche Reha über die Rentenversicherung zu machen - das würde weniger Stress machen und es gäbe während der Massnahme auch noch Übergangsgeld, natürlich nur dann, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 14:17
von MileDileDole
Die berufliche Rehabilation fällt in meinem Fall sofern ich das gelesen habe auf Seiten der Rentenversicherung weg da hierzu bereits mindestens 15 Jahre einbezahlt werden muss also sprich 15 erbwerbstätige Berufsjahre hinter sich haben muss.
Zu der Weiterbildung der Träger aller kosten wäre ich selbst. Dies ist eine Weiterbildung an einer Fachschule sie führt zu einem IHK Abschluss wie Meister/Techniker oder in dem Fall Betriebswirt, dieser ermöglicht eine Arbeitsstelle in einem Büro was so von meiner Seite ,wieder möglich wäre den Job auszuführen.
Die Kosten der Weiterbildung wäre also um die 1000€ und 2 Jahre Vollzeit an einer Fachschule.
Da ich chronisch erkrankt bin, und wahrscheinlich nicht wieder in meinen alten Beruf kann da die Voraussetzungen in meinem erlernten Beruf einfach nicht gegeben sind.
Da ich wie es aussieht noch weiterhin arbeitsunfähig bin, war die Überlegung mich für eine Weiterbildung wie beschrieben anzumelden die Kosten zu tragen und so lane wie der Arzt es für nötig hält eben krankengeld zu bekommen. Und da die Weiterbildung in einem Raum mit Toilette stattfindet ohne mich körperlich zu sehr anzustrengen.
Danach könnte man andere Förderungsmittel beantragen..
Sollte ich am besten mit meinem Arzt sprechen oder zuerst mit der zuständigen Krankenkasse ?
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 07.03.2019, 14:22
von Czauderna
Hallo,
also ich persönlich würde mich an meinen Arzt wenden.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ohne AG - Weiterbildung
Verfasst: 10.03.2019, 09:58
von RHW
Hallo MileDileDole,
wenn die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung nicht erfüllt, ist sehr oft die Leistungspflicht der Agentur für Arbeit gegeben.
Ganz wesentlich ist m.E. auch die Art der Erkrankung: wenn es z.B. eine Rückenerkrankung ist, sind 6 stunden Sitzen zu festen Zeiten wahrscheinlich nicht heilungsfördernd.
Wichtig sind auch die Unterschiede zwischen den Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz und den Tätigkeiten bei der Weiterbildung. Wenn es z.B. bisher 7 Stunden Sachbearbeitertätigkeit am Bildschirm waren und die Weiterbildung jetzt 6 Stunden Sitzen im Klassenzimmer bedeuten, wird es schwer eine weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Wenn es bisher eine Tätigkeit als Dachdecker oder Gießereifacharbeiter war, wird es wesentlich einfacher. Wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht, ist der Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit nicht der bisherige Arbeitsplatz, sondern der Normal-Arbeitsplatz in diesem Beruf.
Wenn man arbeitsunfähig ist, hat man im Rahmen der Mitwirkung an der Heilung mitzuarbeiten. Wenn wegen der Weiterbildung Termine bei Ärzten oder Therapeuten verschoben oder auf einen späteren Termin gelegt werden, kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen (auch bei Nichteinhalten von Terminen beim Medizinischen Dienst).
Es kann schwierig werden, die Erwartungen der Krankenkasse und der Weiterbildungseinrichtung zeitgleich zu erfüllen.
Gruß
RHW