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Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 17:45
von dansen28
Hallo zusammen,

momentan zahle ich einen geringen Beitrag für die GKV in Höhe von ca 200€ als Selbständiger. Ich bin auch gleichzeitig Rentenbezieher (<300€ pro Monat), und mein Partner über mich mit versichert. Mir werden bald größere Einnahmen aus einem Verkauf von Wohnungen zu Teil, die allesamt länger als 10 Jahre in meinem Besitz liegen (Stichwort: Spekulationssteuer):

1) Ändert sich aufgrund des Zuflusses durch den Verkauf der Wohnungen mein GKV Betrag?
2) Wir geben unsere selbständige Tätigkeit in diesem Jahr noch auf. Was ändert sich an der Berechnung des GKV Betrages und Eurer Antwort?

Danke Euch im voraus

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 20:11
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Um die Frage beantworten zu können werden (zunächst)folgende Informationen benötigt.
Welche Rente wird von wem und seit wann bezogen ?
Seit wann in der GKV versichert ?.
Danke und Gruss
Czauderna

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 21:08
von dansen28
Hi und danke für das herzliche Willkommen!

1) Die Immobilien verkaufe ich. Die Rente beziehe ich seit knapp 2 Jahren
2) Puh, glaube seit den Mitte siebzigern- immer selbständig gewesen in der Zeit

Danke Euch!

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 21:24
von Czauderna
Hallo,
Bei Aufgabe der hauptberuflichen Tätigkeit und Erfüllung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
(KVdR) würde die Pflichtversicherung als Rentner durchgeführt. Das würde bedeuten, dass dann nur für die Rente Beitrag zu zahlen wäre. So, wie geschildert gehe ich davon aus dass dies bei dir der Fall sein wird, d.h. aus Krankenkassensicht erst die Versicherung als Rentner und dann erst den Verkauf tätigen.
Gruß
Czauderna

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 23:35
von dansen28
Hi Czaudnerna,

danke für deine Antwort -

Verstehe ich das richtig, dass Du sagst, dass ich Stand heute schon in der KVdR bin und demnach nur auf die Rente den GKV Beitrag zahle? Wie kann das sein, dass ich in dem KVdR bin, obwohl ich noch selbständig bin?

Wenn das oben so stimmt, bedeutet das, dass ich jetzt eine halbe Million Euro theoretisch auf dem Konto haben könnte, aber immer den selben GKV Betrag zahle?

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 04.03.2019, 23:58
von Czauderna
Hallo,
falsch verstanden - ich schrieb, wenn die hauptberufliche Selbstaendigkeit aufgegeben wird und die Vorversicherungszeit erfüllt ist, dann tritt die Versicherungspflicht als Rentner ein, und erst dann gilt - Beitraege nur für die Rente. Von wem kommt die Rente - die Frage steht noch offen.
Gruß
Czauderna

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 07.03.2019, 22:35
von dansen28
Hallo Czauderna,

danke für die Hilfe.

Also, ich habe mal nachgeforscht:
1) ich kriege eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (Regelalterrente), seit ca 3 Jahren schon, bin aber hauptberuflich selbständig, weil mit der Rente komme ich wie gesagt nicht über die Runden (sind nur ein paar hundert €)
2) ich kriege ein paar Euro noch aus meiner Arbeitszeit in der Schweiz (Regelalterrente sowie für ein Kind)

Was bedeutet das nun? Ist das gut oder schlecht für mein Szenario? Was sollte ich tun? Wie gesagt, ich möchte nicht von einem geringen Beitrag f+r die GKV zu einem hohen übergehen müssen.

Danke

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 11:42
von Czauderna
Hallo,
solange die hauptberufliche Selbständigkeit besteht bleibt auch die freiwillige Versicherung bestehen und somit die Beitragspflicht für alle entsprechenden Einnahmen.
Ein Beispiel : Derzeitiges Einkommen 2000,00 € aus hauptberuflicher Selbständigkeit, 200,00 € Kapitalerträge und 300,00 € Altersruhegeld von der gesetzlichehn Rentenversicherung = 2500,00 € beitragspflichtiges Einkommen - es besteht Anspruch auf Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung von ca. 21,00 €
Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit, Wechsel in die KVdR - Künftiges Einkommen - 300,00 € Altersruhegeld - 1000,00 € Kapitalerträge (Verkauf Immobilie) ,=
1300,00 € , davon beitragspflichtig 300,00 € - Beitrag (incl. Pflegeversicherung) 54,00 € und davon trägt die Rentenversicherung 21,00 €

Du siehst, es hängt alles an der hauptberuflichen Selbständigkeit - du könntest sogar als pflichtversicherter Rentener noch Arbeitseinkommen erzielen, welches bis 155,75 € ebenfalls beitragsfrei wäre - wenn mehr dann wäre dafür Beitrag fällig - aber die Selbständigkeit dürfte nicht hauoptberuflich sein.
Ach ja, noch etwas - die Rente aus der Schweiz gilt wahrscheinlich als Versorgungsbezug und wäre auch bei der Pflicutversicherung als Rentner grundsaetzlich beitragspflichtig, käme dann auch auf die Höhe an.
Gruss
Czauderna

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 12:04
von dansen28
Hi Czauderna,

also, damit ich das als Laie verstehe:

- Wir sind jetzt freiwillig versichert, weil wir Selbständig sind. In der freiwilligen Versicherung muss man extra Einnahmen anmelden und darauf Beträge zahlen. Mein momentan Rentnerstatus spielt wohl keine Rolle aktuell. Würden wir also jetzt verkaufen, müssten wir die Einnahmen bei der GKV melden, und darauf dann volle 14.9% Beitrag alleine zahlen, korrekt? Wie viel wäre das bei ca 400,000€ Einnahmen?

- Wenn wir hingegen die Selbständigkeit vor dem Verkauf aufgeben (Frage: ist das Verkaufsdatum entscheidend oder der Geldeingang), gehen wir automatisch in die Krankenkasse der Rentner ein, und dort kann man extra Einnahmen haben, ohne, dass man diese angeben und darauf Beitragssätze zahlen muss, korrekt? Das heisst, ich würde weiterhin von den 300€ Renteneinnahmen 14.9% GKV Beitrag zahlen. Richtig?

Konkrete Empfehlung von Dir ist: gebt die Selbständigkeit auf, und verkauft dann erst die Immobilie.

Weitere Frage: mein Partner ist jünger als ich und würde gerne nach Aufgabe der Selbständigkeit wieder etwas arbeiten in Teilzeit. Wie wäre das zu werten? Würde das etwas ändern?

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 12:27
von Czauderna
Hallo,
grundsaetzlich richtig gesehen - was die Beitragspflicht angeht, da gibt es von Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung dies hier -
Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 7. November 2017.
https://www.gkv-spitzenverband.de/.../2 ... nahmen.pdf

Der Katalog gilt für freiwillig Versicherte. Da steht auch etwas zu Veräusserungsgewinnen - ob da jetzt die beispielhaft genannten 400.000 € nur für den Monat der Zahlung herangezogen wird oder ob einer Verteilung auf das Kalenderjahr vorgenommen würde, da bin ich überfragt, muesste sich mal ein aktiver Experte dazu äussern.
Was meine "Empfehlung" angeht - ja meine ich, jedenfalls würde ich für mich persönlich das so sehen - aber das gilt nur für die Krankenversicherung, zu allem anderen, z.B. Steuer kann ich nix sagen.
Du schreibst von deinem Partner - seit ihr verheiratet ?.
Gruss
Czauderna

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 12:35
von dansen28
Hallo und danke erneut für Deine Antwort (Du scheinst der einzige Experte hier zu sein:))

- Dein Link funktioniert leider nicht :/
- Alles klar, wir würden dann die Selbständigkeit zeitnah aufgeben, dann die Immobilie verkaufen. Dann müssten wir ja eigentlich nichts melden, da die Immobilie >10 Jahre alt ist.
- Was meinst Du mit: "aber das gilt nur für die Krankenversicherung, zu allem anderen, z.B. Steuer kann ich nix sagen"... Woran denkst Du hier? Gibt mir vielleicht eine gute Idee, woran wir noch nicht gedacht haben :)
- Ja, wir sind verheiratet, generiert aber kein Einkommen zur Zeit. Nach Aufgabe der Selbstständigkeit möchte mein Partner aber in Teilzeit arbeiten. Ändert das etwas?

Vielen dank im voraus!!

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 13:47
von Czauderna
dansen28 hat geschrieben:
08.03.2019, 12:35
Hallo und danke erneut für Deine Antwort (Du scheinst der einzige Experte hier zu sein:))
Nein, bin ich nicht, aber offenbar der mit der meisten Zeit für Antworten ,da Rentner

- Dein Link funktioniert leider nicht :/
ja, stimmt, den hatte ich aus google heraus kopiert - da funktionierte er - ich suche nochmal
- Alles klar, wir würden dann die Selbständigkeit zeitnah aufgeben, dann die Immobilie verkaufen. Dann müssten wir ja eigentlich nichts melden, da die Immobilie >10 Jahre alt ist.
- Was meinst Du mit: "aber das gilt nur für die Krankenversicherung, zu allem anderen, z.B. Steuer kann ich nix sagen"... Woran denkst Du hier? Gibt mir vielleicht eine gute Idee, woran wir noch nicht gedacht haben :)
Da solltest du wirklich einen Steuerberater fragen - ich weiss da nix
- Ja, wir sind verheiratet, generiert aber kein Einkommen zur Zeit. Nach Aufgabe der Selbstständigkeit möchte mein Partner aber in Teilzeit arbeiten. Ändert das etwas?
Nur wenn es z.B. um die Frage der Familienversicherung gegangen wäre und ob die Erträge und auch der Verkauspreis beiden Ehegatten zugerechnet wird.

Vielen dank im voraus!!
Gruss
Czauderna

PS : Probier mal den hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 14:03
von dansen28
Alles klar, dann danke ich schon einmal für die Hilfe!!

"Nur wenn es z.B. um die Frage der Familienversicherung gegangen wäre und ob die Erträge und auch der Verkauspreis beiden Ehegatten zugerechnet wird."
--> die Immobilie ist auf meinem Namen und wurde vor der Ehe gekauft, es liegt kein Ehevertrag vor
--> daher sollten die Erträge nur mir berechnet werden (checke ich aber noch einmal mit dem Steuerberater)
--> du sagst, dass, wenn die Erträge beiden angerechnet würden, dann wäre das im Endeffekt egal, ob ich die Selbständigkeit aufgebe oder nicht, denn die GKV kann im Rahmen der Familienversicherung sich das Geld über meinen Partner holen?

Wenn mein Partner anfängt zu arbeiten, ich dann 100% Rentner bin und daher in der Rentenkasse bin, ist mein Partner über mich krankenversichert?

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 14:09
von dansen28
Und noch eine Nachfrage: das PDF funktioniert. Das wäre aber nur relevant, wenn man freiwillig versichert bliebe.

Ich habe mal was gestörbert und § 238 SGB V Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner gefunden: Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

--> Hieraus lese ich, dass man als Rentner keine Beitraganpassung zu fürchten hat, wenn man extra Vermögen aus einem Verkauf einer Immobilie hat , da es nicht "Arbeitseinkommen" darstellt. Korrekt?

Re: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

Verfasst: 08.03.2019, 14:15
von Czauderna
Hallo,
korrekt
Gruss
Czauderna