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Krankengeld - Durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht am Wochenende?

Verfasst: 27.02.2019, 15:14
von Applet
Hallo zusammen,

ich habe mich mit der Materie und den Gesetzestexten nicht wirklich beschäftigt aber da ich momentan auch immer noch krank bin habe ich momentan nicht wirklich die Kraft dies zu tun deswegen hoffe ich das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich bin seit einiger Zeit krank geschrieben und hatte heute kurz mit meiner Krankenkasse telefoniert um zu erfragen wie genau es mit dem Krankengeld denn funktioniert.

Die Dame an der Hotline sagte mir allerdings, dass ich nicht durchgehend Arbeitsunfähig war, da meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ja von Montag bis Freitag seien, ich also jeden Freitag wieder zum Arzt hätte gehen müssen um diese zu verlängern. Ich ging aber stattdessen erst am nächsten Montag zum Arzt um mich dann wieder von Montag ab krank schreiben zu lassen.

Sie meinte dass das nicht funktionieren würde, da ich ja dann für das Wochenende für meinen Arbeitgeber als "gesund" gelten würde. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen da die Werktage für mich Montag bis Freitag sind und ich dementsprechend auch keinen Grund darin sehe meinen Arbeitgeber zu informieren wenn ich am Wochenende krank bin. (Es sei denn natürlich eine Krankschreibung ist direkt für mehrere Wochen notwendig dann ist ja automatisch das Wochenende mit drin) Das Argument dass mein Arbeitgeber ja einen Monatslohn zahle und deswegen auch die Wochenende damit einbegriffen wären sehe ich so auch nicht wirklich ein denn in meinem Arbeitsvertrag ist dieser Lohn ja mit einer bestimmten Anzahl an Arbeitsstunden unter der Woche in der Zeit von Montag bis Freitag von 8-18Uhr vermerkt. Von Wochenende steht da nichts.

Die Dame meinte dann dass dies eben gesetzlich so vorgeschrieben sei und ich, krank und verwirrt von der Diskussion, habe natürlich auch nicht daran gedacht nachzufragen wo ich dies genau nachlesen könnte.

Daher meine Frage:
Stimmt das so? :shock:

Wenn ja dürfte man sich ja nie nur Freitags oder bis Freitags krank schreiben lassen sondern am besten immer gleich bis zum folgenden Montag....das erscheint mir einfach recht sinnfrei.

Und wie soll ich das als Arbeitnehmer einfach so wissen, wenn einen niemand darauf hinweist? Wenn ich bis zu einem Tag krank geschrieben bin und am nächsten Tag immer noch krank bin gehe ich dann eben zum Arzt und nicht an meinem letzten Krankheitstag an dem ich vielleicht noch die Hoffnung habe wieder am nächsten Tag gesund zu sein. Kann mir dadurch jetzt das eventuelle Krankengeld gestrichen werden weil die Wochenenden fehlen? :(


Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind übrigens mit einer Erstbescheinigung und dann mit Folgebescheinigungen ausgestellt. Ich habe also nicht jeden Montag erneut eine Erstbescheinigung bekommen sondern nur die weitere Krankschreibung.


Vielen Dank schonmal an alle, die mir weiterhelfen können

Re: Krankengeld - Durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht am Wochenende?

Verfasst: 27.02.2019, 15:19
von SuperNova
Endet die Krankschreibung an einem Freitag, dann ist sie spätestens am nächsten Werktag ( = Montag ) zu verlängern. Offenbar war die Dame bei der Krankenkasse nicht richtig informiert ;) Die Krankschreibung zählt dann im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung als "durchgängig", d.h. Samstag und Sonntag zählen mit, obwohl sie nicht aufgeführt sind.

Aktuell diese Woche aufpassen wegen Rosenmontag. Viele Ärzte haben dann geschlossen und eine Verlängerung am Dienstag beendet den KG-Anspruch, weil Rosenmontag als Werktag zählt.

Re: Krankengeld - Durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht am Wochenende?

Verfasst: 27.02.2019, 16:46
von Applet
Hi und Danke für deine schnelle Antwort. :)

Vielen Dank das hatte ich auch so in Erinnerung. Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung die ich nachlesen kann oder ist das einfach "gesunder Menschenverstand"? :D

Danke den Rosenmontag habe ich gar nicht auf dem Schirm gehabt, mein Arzt ist tatsächlich geschlossen und ich habe deswegen nochmal um eine Krankschreibung bis Dienstag gebeten....auch wenn ich natürlich hoffe das ich vorher wieder gesund bin aber wenn die Krankenkasse das so will.... :oops:

Re: Krankengeld - Durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht am Wochenende?

Verfasst: 27.02.2019, 20:41
von SuperNova
Das kannst du in § 46 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) nachlesen:

"Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage."

Re: Krankengeld - Durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht am Wochenende?

Verfasst: 01.03.2019, 15:54
von jensKMV
Ist der 2. Schein als Folgebescheinigung oder als Erstbescheinigung ausgestellt?

Wenn es eine Erstbescheinigung ist, beginnt die Arbeitsunfähigkeit gemäß der aktuellen AU-Richtlinie neu.