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Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 25.02.2019, 14:37
von Rita 2019
Hallo liebe Forenteilnehmer,

mein Mann ist Angestellter, da er über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt, ist er freiwillig gesetzlich versichert ( also nicht in einer Privatkrankenkasse ). In 3 Jahren wird er in Rente gehen, nun meine Fragen:

1. Kommt er dann, da er in Rente unter die Jahresarbeitentgeltgrenze fällt, wieder automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung oder verbleibt er dann in der freiwillig gesetzlichen KV?

2. Falls er in der gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung verbleiben müsste, gibt es dann ein Stichtag bis wann er unter dieses Einkommensgrenze fallen müsste, um wieder in die gesetzliche KV zu kommen, Z.B. 2 Jahre vor der Rente freiwillig gesetzlich versichert, dann für immer in dieser Position, wobei dann auch für alle Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Zinsen usw. Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Dies ist ja bei den gesetzlich Versicherten nicht so!

Ich hoffe, dass meine Frage gut verstanden wird, es geht uns eigentlich darum, dass mein Mann nun noch Zeit hätte Stunden zu reduzieren, damit er unter diese Grenze fällt und wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben kann.

Liebe Grüße Rita

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 25.02.2019, 14:46
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Rita 2019 hat geschrieben:
25.02.2019, 14:37
Hallo liebe Forenteilnehmer,

mein Mann ist Angestellter, da er über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt, ist er freiwillig gesetzlich versichert ( also nicht in einer Privatkrankenkasse ). In 3 Jahren wird er in Rente gehen, nun meine Fragen:

1. Kommt er dann, da er in Rente unter die Jahresarbeitentgeltgrenze fällt, wieder automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung oder verbleibt er dann in der freiwillig gesetzlichen KV?
Das kommt darauf an ob er die Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat - um das beurteilen zu können muessten wir wissen wann er erstmalig eine Beschaeftitung aufgenommen hat und seit wann er in der GKV versichert ist (ob freiwillig oder pflichtversichert, spielt da keine Rolle)

2. Falls er in der gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung verbleiben müsste, gibt es dann ein Stichtag bis wann er unter dieses Einkommensgrenze fallen müsste, um wieder in die gesetzliche KV zu kommen, Z.B. 2 Jahre vor der Rente freiwillig gesetzlich versichert, dann für immer in dieser Position, wobei dann auch für alle Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Zinsen usw. Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Dies ist ja bei den gesetzlich Versicherten nicht so!
Wie geschrieben, das kommt darauf an - das Einkommen hat damit nichts zu tun sondern allein der Status - also, als Rentner pflichtversichert oder als Rentner freiwillig versichert - es geht um die Vorversicherungszeiten

Ich hoffe, dass meine Frage gut verstanden wird, es geht uns eigentlich darum, dass mein Mann nun noch Zeit hätte Stunden zu reduzieren, damit er unter diese Grenze fällt und wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben kann.

Liebe Grüße Rita
Gruss
Czauderna

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 25.02.2019, 16:14
von Rita 2019
Hallo, mein Mann ist durchgehend seit 1965 bei der gleichen Krankenkasse versichert.

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 25.02.2019, 19:43
von Czauderna
Hallo,
na, das ist doch Klasse - also, da hat er mit Sicherheit die Vorversicherungszeit für die KVdR. erfüllt und wird mal als Rentner pflichtversichert werden.
Als pflichtversicherter Rentner muss er dann nach heutigem Recht nur für seine Rente und wenn er hat, für seine Betriebsrente (Versorgungsbezüge) Beiträge zahlen, für sonst nix, d.h. er wird wahrscheinlich seinen Rentenantrag in ca. 2 Jahren stellen und wird dann mit Rentenbeginn seine berufliche Tätigkeit aufgeben und genau dann wird er pflichtversichert werden als Rentner.

Gruss
Czauderna

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 26.02.2019, 13:42
von Rita 2019
Vielen Dank, da bin ich ja beruhigt. Aber interessehalber, welche Kriterien müssen vorliegen, damit er in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müsste?

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 26.02.2019, 14:24
von Czauderna
Rita 2019 hat geschrieben:
26.02.2019, 13:42
Vielen Dank, da bin ich ja beruhigt. Aber interessehalber, welche Kriterien müssen vorliegen, damit er in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müsste?
Hallo,
die Vorversicherungszeit berechnet sich wie folgt:
1. erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit
2. Tag der Rentenantragstellung
Der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und dem Tag der Rentenantragstellung wird genau in der Hälfte durchgeschnitten.
In der zweiten Hälfte müssen 9/10 der Zeit mit einer Versicherung in der GKV nachgewiesen werden.Ist das der Fall, tritt de Krankenverscerungspflicht als Rentner ein.
Wenn nicht, dann bleibt nur die freiwillige Versicherung übrig.
Gruss
Czauderna

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 26.02.2019, 17:34
von Rita 2019
Gut zu wissen, wir waren die ganzen Jahre in dem Irrglauben, dass wenn man in der gesetzlich freiwilligen KV ist, dies auch bleiben wird, sofern man bis zur Rente in dieser verweilt, auch wenn man letztendlich auch weniger in der Rente bekommt. Hätte ich mal die Frage ein paar Jahre in diesem Forum früher gestellt, hätten wir uns nicht so viele Gedanken machen müssen, wegen den Zusatzbeiträgen für Vermietung usw.

Schön, dass es dieses Forum gibt und nochmals vielen Dank für die professionellen Antworten!

Re: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der Rente,oder ?

Verfasst: 02.03.2019, 11:58
von RHW
Hallo "Rita 2019",

Mitte der 90er Jahre bis zum 31.3.2002 gab es die Regelung, dass bei der Berechnung der Vorversicherungszeiten für Versicherungspflicht in der "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) nur Pflichtzeiten angerechnet wurden. Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft blieben unberücksichtigt. Das wurde aber zum 1.4.2002 geändert.

Vermutlich stammt die damalige Info noch aus dieser Zeit.

Tipp: In den Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen werden solche Änderungen meist (kurz) angesprochen.

Gruß
RHW