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Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 14:23
von eupesco
Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch mal eine Frage zur Familienversicherung während der Elternzeit - je öfter wir Bekannte diesbezüglich fragen, desto mehr verschiedene Antworten bekommen wir
.
Situation:
- ich (Mann): über der JAEG, freiwillig gesetzlich versichert
- Frau: unterhalb der JAEG, GKV
Wir erwarten im April Nachwuchs, meine Frau möchte dann 2 Jahre Elternzeit nehmen und ich die übliche 2 Monate (im Bereich zum 1. Geburtstag des Kinds). Wir beide haben während unserer Elternzeit keine weiteren Einkünfte (auf jeden Fall <450€/Monat) als das Elterngeld/Mutterschaftsgeld.
Bisher planten wir, dass ich meine Frau+Kind ab Beginn ihrer Elternzeit in meine GKV aufnehme (Familienversicherung). Allerdings haben wir des öfteren gehört, dass ich, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, während meiner zweimonatigen Elternzeit meine KV anteilig selbst bezahlen muss (angeblich bis zu 900 Euro).
Jetzt haben wir den Tipp bekommen, dass unser Kind zuerst über die KV meiner Frau mitversichert wird und wir bis zu Beginn meiner Elternzeit jeweils in unseren derzeitigen KVs bleiben. Ab Beginn meiner Elternzeit werde ich dann in die Familienversicherung meiner Frau aufgenommen für 2 Monate. Nach Ablauf meiner Elternzeit gehe ich dann wieder zu meiner jetzigen KV zurück und beantrage die Familienversicherung für meine Frau und Kind.
So, jetzt zu den Fragen: ist es richtig, dass ich meine KV während der Elternzeit selbst bezahlen muss? Und wenn ja, würde das beschriebene Vorgehen rein theoretisch (und dann auch praktisch
) funktionieren?
Vielen Dank.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 15:21
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
ja, eine Familienversicherung von dir bei deiner Ehefrau während deiner Elternzeit ist möglich - hier ist es gut erklärt -
https://www.haufe.de/personal/entgelt/ ... 22434.html
Gruss
Czauderna
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 17:00
von RHW
Hallo eupesco,
in den ersten 12 Monaten der Elternzeit der Ehefrau ist sie nach § 192 SGB V weiterhin versicherungspflichtiges Mitglied ihrer bisherigen Krankenkasse. Beiträge sind nicht zu zahlen.
Wenn sie dann 2 Monate für mehr als 450 Euro brutto als Arbeitnehmerin tätig ist, kann der Ehemann in dieser Zeit beitragsfrei Mitglied seiner bisherigen Krankenkasse bleiben (solange er keine Einkünfte von mehr als 445 bzw. 450 Euro brutto hat).
Wenn die Ehefrau danach wieder 12 Monate Elternzeit nimmt, gelten die Regelungen wie in den ersten 12 Monaten.
Wenn während des gesamten Zeitraums der Arbeitsvertrag eines Elternteils enden sollte (oder eine Scheidung eintreten sollte), gelten andere Regelungen.
Die Eltern einigen sich, bei welchem Elternteil des Kindes die Familienversicherung des Kindes durchgeführt werden soll.
Gruß
RHW
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 19:02
von eupesco
Danke für Eure Antworten
.
So ganz habe ich es noch nicht verstanden:
in den ersten 12 Monaten der Elternzeit der Ehefrau ist sie nach § 192 SGB V weiterhin versicherungspflichtiges Mitglied ihrer bisherigen Krankenkasse. Beiträge sind nicht zu zahlen.
Heißt das, dass meine Frau nach 12 Monaten Elternzeit Beiträge zahlen muss?
War der Arbeitnehmer in Elternzeit bislang freiwillig in der GKV versichert, wird diese Versicherung während der Elternzeit weitergeführt.
Ich verstehe das so, dass ich nicht einfach kostenfrei in der KV meiner Frau mitversichert sein kann während meiner Elternzeit, was aber Deiner, Czauderna, Antwort widerspricht.
OK, nochmal angenommen mein (geplanter) Fall von oben:
ich arbeite vom 0. bis 10. Kindesmonat weiter, mache 2 Monate Elternzeit+Elterngeld (kostenfrei über die KV der Frau) und arbeite danach wieder normal und wechsel zurück in die KV, die ich vor der Elternzeit hatte.. Meine Frau hat von 0. bis 24 Kindesmonat Elternzeit + Elterngeld Plus und bleibt in dieser Zeit in ihrer KV.
Wenn das funktioniert, sollte das doch die kostengünstigste Lösung sein, oder?
Wenn ich diesen 2-monatigen Wechsel nicht mache: mit welchen Kosten muss ich da rechnen? Die gleichen, die ich jetzt zahle (nur das ich den AG-Anteil auch tragen muss)?
Danke nochmal.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 19:08
von Czauderna
Hallo,
ich zitiere mal aus dem Artikel zu dem ich verlinkt hatte :
Krankenversicherung in Elternzeit bei Versicherungsfreiheit vor der Elternzeit
War der Arbeitnehmer bisher versicherungsfrei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirkt sich die Elternzeit nicht negativ auf die Versicherungsfreiheit aus. Allerdings ändert sich in der Elternzeit der Versicherungsstatus. Es besteht keine Versicherungsfreiheit, sondern ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung. Die Familienversicherung greift nur, soweit
der Ehe-/Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und
die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt werden.
Wenn das nicht zutrifft, dann sollte bitte ein aktiver Experte erklären, was daran nicht stimmt.
Gruss
Czauderna
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 23:00
von Vampirella
Wenn du gesetzlich versichert bist, deine Beschäftigung während der ELTZ grds. fortbesteht, deine Ehefrau ebenfalls gesetzlich versichert ist und deine Einkünfte 450 Euro nicht übersteigen (du also fiktiven Anspruch auf Familienversicherung hast) bist du während der ELTZ beitragsfrei versichert
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 22.02.2019, 23:40
von ratte1
Hallo Vampirella,
deine Auskunft muss ich etwas korrigieren: Die Beitragsfreiheit beginnt erst mit dem 2. Monat der Elternzeit.
Nachzulesen in § 8 Abs.6 "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung", s. hier:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
MfG
ratte1
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 07:16
von Vampirella
Bei meiner KK ist ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer ab Beginn der ELTZ beitragsfrei, sofern fiktiver Anspruch auf FV besteht....habe in der Praxis fast täglich solche Fälle und ist auch entsprechend in den Arbeitshilfen festgehalten.
Habe auch eben nochmal ein bisschen auf den Internetauftritten anderer KK gelesen, da steht es genauso.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 09:48
von RHW
Hallo eupesco,
noch eine Verständnisfrage:
Nimmt die Ehefrau 24 Monate Elternzeit am Stück? Oder hat sie in der Elternzeit 2 Monate Unterbrechung (in der der Ehemann Elternzeit nimmt)?
Gruß
RHW
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 10:39
von eupesco
Puhh....sieht nach einem doch etwas komplexeren Thema aus
. Vielleicht hilft das noch etwas: ich bin bei der hkk freiw. versichert, meine Frau bei der AOK BY.
RHW hat geschrieben: ↑23.02.2019, 09:48
Nimmt die Ehefrau 24 Monate Elternzeit am Stück? Oder hat sie in der Elternzeit 2 Monate Unterbrechung (in der der Ehemann Elternzeit nimmt)?
Meine Frau nimmt 24 Monate am Stück Elternzeit - also haben wir 2 Monate gemeinsam Elternzeit.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 10:54
von RHW
Hallo,
dann ist es einfacher:
Die Ehefrau ist in den 24 Monaten Elternzeit weiterhin versicherungspflichtiges Mitglied ihrer bisherigen Krankenkasse (Bedingung: sie ist vorher aufgrund ihrer Verdiensthöhe versicherungspflichtig und das (ruhende) Arbeitsverhältnis besteht weiterhin). In dieser Zeit fallen keine Beiträge an (wenn sie nicht tatsächlich erwerbstätig ist).
Der Ehemann ist in den 2 Monaten beitragsfrei bei seiner bisherigen Krankenkasse versichert, solange er grds., einen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung beim Ehegatten hätte (Voraussetzung: Ehe besteht, Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und Ehemann hat in diesen 2 Monaten keine Einkünfte über 445 bzw. 450 Euro monatlich -> § 10 SGB V).
Offizieller Wortlaut:
(6) 1Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
....
dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld, ... beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V vorliegen.
Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
-> § 8 Abs. 6
Tipp: am besten prüfen, ob statt 1 Jahr volles Elterngeld lieber 2 Jahre halbes Elterngeld bezogen wird. In Bezug auf die Krankenversicherung kann das sehr sinnvoll sein (z.B. Ende des Arbeitsverhältnisses, Scheidung ...). In Bezug auf andere Aspekte (Steuerrecht, Anrechnung von Einkommen auf die Elterngeldhöhe) kann es aber anders sein.
Gruß
RHW
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 11:04
von heinrich
RHW, Du hast mir gerade viel Arbeit abgenommen
alles perfekt, wie Du es gerade geschrieben hast.
FAZIT: beide bleiben beitragsfrei.
auch der Ehemann, wenn er eine FAMI (wenn auch bei einer anderen Krankenkasse) hätte.
Diese FAMI muss bei der anderen KK nicht tatsächlich durchführt werden.
Sie muss nur theoretisch bestehen.
Die KK des Mannes wird evt zuerst denken, dass sie Beiträge berechnen muss für die zwei Monat.
Dann ist der Fragesteller nunmehr aber so schlau, dass er SEINER KK sagen, kann dass er einen theoretischen
FAMI Anspruch bei der KK der Frau hätte.
Elterngeld zählt nicht zum FAMI-schädlichen Einkommen.
Ich habe noch zwei Tipps:
Ich finde es immer blöd, wenn zwei Ehepartner , die beide gesetzlich versichert sind, bei verschiedenen KK versichert sind
(eben aus diesem Grund wie hier)
und
niemals auf Ratschläge von Bekannte hören, die von jemand was gehört hat, der was gehört hat.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 11:30
von eupesco
Vielen, vielen Dank Euch allen - jetzt ist das geklärt
Tipp: am besten prüfen, ob statt 1 Jahr volles Elterngeld lieber 2 Jahre halbes Elterngeld bezogen wird. In Bezug auf die Krankenversicherung kann das sehr sinnvoll sein (z.B. Ende des Arbeitsverhältnisses, Scheidung ...). In Bezug auf andere Aspekte (Steuerrecht, Anrechnung von Einkommen auf die Elterngeldhöhe) kann es aber anders sein.
Ja, meine Frau wird Elterngeld Plus beziehen (d.h. doppelte Zeit das halbe Geld), da es steuerliche Vorteile hat.
Ich finde es immer blöd, wenn zwei Ehepartner , die beide gesetzlich versichert sind, bei verschiedenen KK versichert sind
(eben aus diesem Grund wie hier)
Ja, verstehe ich. Kann meine Frau jetzt einfach während des Mutterschutzes noch die KK wechselen? Soweit ich weiß, hat sie aktuell von der KK einen Vorschuss bekommen und bekommt das restliche Geld (ich glaube für 8 Wochen) nach der Geburt.
Danke nochmal.
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 12:11
von ratte1
Hallo RHW,
deine Auskunft ist m.E. nicht ganz richtig.
Der Ehemann kann kein Mutterschaftsgeld beziehen, daher kann er auch nicht im Anschluss daran beitragsfrei sein. Vielmehr trifft hier die 2. Variante des § 8 Abs. 6 zu: Beitragsfreiheit besteht ab dem zweiten Monat der Inanspruchnahme.
MfG
ratte1
Re: Elternzeit + Familienversicherung
Verfasst: 23.02.2019, 15:58
von heinrich
Hallo Ratte,
solche Überlegungen hatte ich auch schon einmal, dass die Beitragsfreiheit
erst ab 2. Monat eintreten kann, weil eben der Mann niemals nicht und überhaupt nicht
jemals Mutterschaftsgeld erhalten kann (Männer können eben nicht entbinden und kein Mu-Geld erhalten).
Tja. da stand ich von ein paar Jahren mit dem Problem doof da, bei dem ein Mann (freiw. versicherter JAE-Überschreiter)
in Elternzeit ging.
ich las auch im § 8 Abs. 6
...beitragsfrei im Anschluss am Mutterschaftsgeld (das war die erste Alternative)
Da der Mann KEIN Mutterschaftsgeld bekommen konnte, hatte ich weiter gelesen.
Die 2. Alternative ist die Sache mit der Pflege. Das schließen wir hier mal aus.
Die 3. Alternative (du schriebst 2. Alternative) ist die Sache mit dem unbezahlten Urlaub
Also habe ich § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV gelesen.
Und dann dachte ich (so wie Du auch), dass die Beitragsfreiheit ab dem 2. Monat erst möglich ist.
Jetzt muss man aber auch den nächsten Satz lesen
Nämlich: § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV (betone: Satz ZWEI) Dort steht, dass Satz EINS N I C H T gilt, wenn .....Elterzeit genommen wird.
Der Mann hatte aber Elternzeit in Anspruch genommen.
ALSO: konnte die 3. Alternative (Du schriebst 2. Alternative) auch nicht angewendet werden.
Tja: da stand ich nun mit meinem Problem
Eigentlich fand damit KEINE der 3 Alternativen des § 8 Abs. 6 Anwendung.
Das konnte ja nun nicht sein.
Ich rief also bei meiner Zentrale an. Längere Zeit niemand zu erreichen.
Dann habe ich selbst beim SpiBu angerufen. Ich weiß noch, als wenn es heute gewesen wäre.
Von (Name könnte ich heute noch nennen) bekam ich erst einmal dermaßen eins auf die Fresse, wie ich kleinstes Licht
der krankenversicherungsrechtlicher Welt, ich Wurm des Universums, ich Überhauptnichts, dort anrufen könne. Solche anrufe wären nur zulässig von Personen über die jeweilige Zentrale. Da ich aber nicht locker lies und man mir sagte, dass, weil ich nun mal am Telefonhörer war, die Frage stellen solle.
Ich also: nach dem Wortlauf des § 8 Abs. 6 trifft ja nichts richtig zu.
Antwort: das müsse man anders lesen und logisch auslegen. Man könne ja schließlich nicht jeden Sachverhalt genau beschreiben
JEDENFALLS ist es so GEMEINT, dass man sich die Worte "im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld"
WEGDENKEN muss. FAZIT: BEITRAGSFREIHEIT
PS: ich kann natürlich verstehen, dass es unmöglich ist, dass 100.000 bis 200.000 Krankenkassenmitarbeiter in Deutschland diese wenigen Personen beim SpiBu direkt anrufen sollen