besondere JAEG
Verfasst: 20.02.2019, 10:57
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Derzeit arbeitslos und pflichtversichert in der GKV aufgrund von Arbeitslosigkeit
Vorher jahrelang privatversichert
Zum Stichtag 2002 für die besondere JAEG auch privat versichert
Leider verpasst PKV zum Eintritt der Arbeitslosigkeit zu kündigen, der Vertrag läuft auf ruhende Mitgliedschaft.
Jetzt Aufnahme einer Angestelltentätigkeit, Ziel ist in der GKV zu bleiben.
Angenommen ich liege über der besonderen JAEG, aber unter der normalen JAEG:
Prüft die GKV auf jeden Fall, ob für mich die besondere JAEG gelten würde oder nur auf Antrag?
Denn im Moment, wenn ich durch die Arbeitsaufnahme pflichtversichert werden würde, könnte ich ja den PKV Vertrag auch noch kündigen. Ist das richtig? Könnte es eventuell nachträglich auch noch eine Prüfung auf die besondere JAEG geben?
Vielen Dank
ich habe folgenden Sachverhalt:
Derzeit arbeitslos und pflichtversichert in der GKV aufgrund von Arbeitslosigkeit
Vorher jahrelang privatversichert
Zum Stichtag 2002 für die besondere JAEG auch privat versichert
Leider verpasst PKV zum Eintritt der Arbeitslosigkeit zu kündigen, der Vertrag läuft auf ruhende Mitgliedschaft.
Jetzt Aufnahme einer Angestelltentätigkeit, Ziel ist in der GKV zu bleiben.
Angenommen ich liege über der besonderen JAEG, aber unter der normalen JAEG:
Prüft die GKV auf jeden Fall, ob für mich die besondere JAEG gelten würde oder nur auf Antrag?
Denn im Moment, wenn ich durch die Arbeitsaufnahme pflichtversichert werden würde, könnte ich ja den PKV Vertrag auch noch kündigen. Ist das richtig? Könnte es eventuell nachträglich auch noch eine Prüfung auf die besondere JAEG geben?
Vielen Dank