Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes
Verfasst: 19.02.2019, 16:18
Hallo Allerseits,
ich habe recherchiert, viele Beiträge gelesen und dennoch ist die folgende Verständnisfrage geblieben:
BEISPIEL:
Beginn der zu beurteilenden Arbeitsunfähigkeit am 30.11.2018
Erstmaliger Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am 09.10.2010
1. Blockfrist 09.10.2010 – 08.10.2013 => Krankengeld 50 Wochen ab 09.10.2010
2. Blockfrist 09.10.2013 – 08.10.2016 => keine AU
3. Blockfrist 09.10.2016 – 08.10.2019 => jetzt AU ab 30.11.2018 (dieselbe Krankheit)
Vorausgesetzt man wäre dauerhaft weiter krank und AU geschrieben (und nicht vorher verrentet etc.):
FRAGEN:
1. Darf ab 30.11.2018 eine neue Blockfrist gebildet werden oder MUSS die alte Blockfrist benutzt werden (bei derselben Krankheit, kein KK-Wechsel)?
2. Würde man nun ab 30.11.2018 maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen ODER zunächst bis zum Ende der 3. Blockfrist (also bis 08.10.2019 = ca. 42 Wochen) und mit Beginn der 4. Blockfrist ab 09.10.2019 dann 78 Wochen Krankengeld ?
Also in diesem Beispiel in Summe ca. 120 Wochen ?
Vielen Dank!
fila
ich habe recherchiert, viele Beiträge gelesen und dennoch ist die folgende Verständnisfrage geblieben:
BEISPIEL:
Beginn der zu beurteilenden Arbeitsunfähigkeit am 30.11.2018
Erstmaliger Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am 09.10.2010
1. Blockfrist 09.10.2010 – 08.10.2013 => Krankengeld 50 Wochen ab 09.10.2010
2. Blockfrist 09.10.2013 – 08.10.2016 => keine AU
3. Blockfrist 09.10.2016 – 08.10.2019 => jetzt AU ab 30.11.2018 (dieselbe Krankheit)
Vorausgesetzt man wäre dauerhaft weiter krank und AU geschrieben (und nicht vorher verrentet etc.):
FRAGEN:
1. Darf ab 30.11.2018 eine neue Blockfrist gebildet werden oder MUSS die alte Blockfrist benutzt werden (bei derselben Krankheit, kein KK-Wechsel)?
2. Würde man nun ab 30.11.2018 maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen ODER zunächst bis zum Ende der 3. Blockfrist (also bis 08.10.2019 = ca. 42 Wochen) und mit Beginn der 4. Blockfrist ab 09.10.2019 dann 78 Wochen Krankengeld ?
Also in diesem Beispiel in Summe ca. 120 Wochen ?
Vielen Dank!
fila