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Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 06.02.2019, 11:10
von Fragestellerin
Ich war als Angestellte erst in der GKV. Mit etwa 46 Jahren kam ich mal kurz über die Beitragsbemessungsgrenze und trat der PKV bei. Als mein Gehalt wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze lag, ließ ich mich von der Unterschreitung befreien und verblieb weiter in der PKV. Da ich sehr spät eintrat, lag ich immer mit ca. 50 bis 100 Euro über dem GKV-Beitrag, was mir aber der Service wert war. Ich war dann etwa 7 ½ Jahre privat versichert. Durch eine Umstrukturierung verlor ich plötzlich und unerwartet meinen Job bei dem Unternehmen, für das ich jahrzehntelang, seit meiner Jugend, tätig war. Mit 54 Jahren (im Herbst 2013) meldete ich mich in Deutschland ab, ging nach Asien und kündigte meine PKV. Inzwischen bin ich fast 60 Jahre. Wenn ich nun nach Deutschland zurückkehren würde, müsste ich wieder in meine alte PKV zurück und kann nicht mehr in die GKV wechseln, was ich zuvor nicht wusste. Ist diese Aussage überhaupt richtig, da ich doch die PKV zuvor ordnungsgemäß kündigte? Meine alte PKV bietet mir einen Basistarif an. Gem. meinen Informationen kostet der Basistarif in diesem Jahr 703,32 Euro KV + 85,12 Euro PV (kinderlos), was insgesamt 788,44 Euro ausmacht. Ich will auf jeden Fall wieder arbeiten und könnte evtl. eine Stelle in Deutschland erhalten. Das Gehalt würde 1.356 Euro netto betragen(einschl. Vergütung gesetzlicher AG-Anteil GV und PV). Mir würden dann aber nur etwa 567 Euro für Miete, Strom, Telefon, Versicherung, Essen und etc.. übrig bleiben, was natürlich, schon auf Grund der hohen Mieten für eine Einzimmerwohnung, nicht einmal ansatzweise zu schaffen ist. Habe ich da etwas falsch verstanden?
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 06.02.2019, 11:30
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
in die GKV kommst du, so wie geschildert nicht mehr - du warrst die letzten sechs Jahre in Deutschland nicht versichert, davor in der PKV und bist über 55 Jahre alt. Ich sehe da grundsaetzlich keine Chancen, dass du noch einmal krankenversicherungspflichtig wirst, wobei man die Vorversicherungszeit zur KVdR allerdings noch mal nachrechnen muesste.
Gruss
Czauderna
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 06.02.2019, 18:14
von Fragestellerin
Danke für die Antwort. Aber das könnte ich doch überhaupt nicht bezahlen. Gibt es da andere Möglichkeiten, wie ich dann in Deutschland, trotz Arbeit, überleben kann? KVdR kommt nicht in Frage, da ich keine Rentnerin bin.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 06.02.2019, 18:35
von Czauderna
Hallo,
Fragestellerin hat geschrieben: ↑06.02.2019, 18:14
Danke für die Antwort. Aber das könnte ich doch überhaupt nicht bezahlen. Gibt es da andere Möglichkeiten, wie ich dann in Deutschland, trotz Arbeit, überleben kann? KVdR kommt nicht in Frage, da ich keine Rentnerin bin.
ja, leider eine traurige Situation - du hast nicht geschrieben ob du verheiratet bist - wäre wichtig zu wissen.
Grundsaetzlich, aus der Sicht der Krankenkasse, bist du, auch wenn es dich nicht trösten wird, kein Einzelfall.
Solange es beruflich gut läuft leistet man sich den Luxus einer PK (privaten Krankenversicherung) und will den Status auch nicht aufgeben als die Krankenversicherungdpflcht eintrat und man den Weg zurück hätte, man lässt sich von der Krankenversicherungspflicht befreien.
Als dann der Job verloren wurde, da wäre die nächste Möglichkeit gewesen - ALG-1 und damit ab in die GKV als Pflichtversicherte. Chance vertan, stattdessen Kündigung der PKV und Verzug ins Ausland. Jetzt die Rückkehr und es gibt nur noch die PKV und da auch nur den Basis-Tarif - die eigentlichen Vorteile der PKV, die seinerzeit bewusst genossen wurden, die gibt es nicht mehr in dem Maße und der Beitrag ist enorm hoch.
Als GKV-Mitglied mit einem geschaetzten Bruttogehalt von 1800,00 € wären das bei einer GKV-Kasse ca. 325,00 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung, also weniger als die Hälfte bei der PKV.
Wenn es da keine finanziellen Polster gibt , sieht es schlecht aus.
Wie gesagt, so, oder so ähnlich kenne ich viele Fälle aus meiner Praxis - geendet haben fast alle beim ALG-2, aber das ist für dich auch keine Lösung, denn ich weiss nicht, ob bei geschaetzten 1800,00 € Brutto ALG-2 überhaupt geht. Ob an der Höhe des PKV-Beitrages etwas gemacht werden kann, das weiss ich nicht, ich weiss nur, dass es bei der PKV grundsaetzlich nicht nach dem Einkommen geht.
Tut mir leid, dass ich da nicht bessere Kunde zu vermelden habe - aber vielleicht hilft die Sache mit der Heirat etwas weiter.
Rentnerin wirst du sicher mal - wären aber noch drei Jahre mindestens.
Gruss
Czauderna
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 09:10
von Rossi
Moment mal, warum soll sie nach der Rückkehr aus Asien durch eine Beschäftigung nicht wieder in die GKV kommen?
Es mag zwar sein, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen ist (vgl. § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V).
Es ist aber noch der 2. Satz des § 6 Abs. 3a SGB V zu prüfen oder nicht Günter? Gerade dieser 2. Satz wird von vielen Kassen geflissentlich unter den Teppich gekehrt!!!
Was hast Du in den letzten 5 Jahren in Asien genau beruflich gemacht Fragestellerin?
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 09:27
von Fragestellerin
@Czauderna
Vielen Dank für die Antwort. Verheiratet bin ich nicht. Ich habe einen langjährigen Freund, der in der GKV ist. Wenn ich diesen heirate, was mir eigentlich nicht so behagt, da er nun mal nicht mein „Traummann“ ist, käme ich dann in die GKV?
Dieser „Luxus“ in der PKV war doch nicht umsonst. Dafür bezahlte ich immer mehr als ein gesetzlich Versicherter. Zum größten Teil handelte es sich um etwa 1.200 Euro jährlich mehr, als wenn ich gesetzlich versichert gewesen wäre.
Zwischen Beendigung meines Jobs und meiner Abreise nach Asien, war ich ein Monat arbeitslos. Die Arbeitsagentur nahm auch telefonisch meine Daten auf. Da es mir aber nach etwa 37 Jahren Berufstätigkeit peinlich war, als Bittsteller aufzutreten, beantragte ich (leider) kein Geld.
In etwas mehr als 3 Jahren könnte ich mit einem Abschlag vorzeitig in Rente gehen, ansonsten müsste ich noch etwa 6 ½ Jahre warten. Die KVdR wird bei mir nicht zum Tragen kommen, da ich die 90 Prozentgrenze nicht erreiche. Ich rechne mit etwa 1.100 bis 1.200 Euro Rente. Ziehe ich dann die 788,44 Euro KV und PV ab, könnte ich damit noch nicht einmal die Miete bezahlen.
Ich komme etwas durcheinander mit den Begriffen „Basistarif“ und „Standardtarif“. So wie ich recherchierte, ist der Standardtarif fast gleich teuer, aber viel schlechter. Es gab ein Vertreter, der meinte, dass der Basistarif mir nicht zustehen würde, sondern nur der schlechte Standardtarif. Stimmt das?
Im Internet gibt es einen Hartz 4 Rechner. Ich gab das zu erwartende Brutto-, Nettogehalt, die voraussichtliche Miete und die Heizkosten ein. Danach hätte ich keinen Anspruch auf diese Leistungen.
Das kann ich aber absolut nicht nachvollziehen. Eine Einzimmerwohnung in Berlin; Randgebiet, schlechte Lage, schlechte Ausstattung, kostet etwa 500 Euro warm. Demensprechend verbleiben mir monatlich 67 Euro, obwohl ich den ganzen Tag arbeiten würde. (1.356 Euro Gehalt netto ./. 788,44 Euro KV/PV ./. 500 Euro Warmmiete). Ein Sozialhilfeempfänger in der PKV, der nichts tut, würde im Gegensatz dazu 416 Euro erhalten.
So wie es aussieht, lässt sich die Krankenkasse keinesfalls auf eine Halbierung des Beitrages ein, nur bei Hartz 4, wozu ich keinen Anspruch habe. Aber ich schreibe da nochmal hin.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 09:33
von Fragestellerin
Rossi hat geschrieben: ↑07.02.2019, 09:10
Moment mal, warum soll sie nach der Rückkehr aus Asien durch eine Beschäftigung nicht wieder in die GKV kommen?
Es mag zwar sein, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen ist (vgl. § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V).
Es ist aber noch der 2. Satz des § 6 Abs. 3a SGB V zu prüfen oder nicht Günter? Gerade dieser 2. Satz wird von vielen Kassen geflissentlich unter den Teppich gekehrt!!!
Was hast Du in den letzten 5 Jahren in Asien genau beruflich gemacht Fragestellerin?
Ich erhielt von meinem AG in Deutschland nach etwa 33 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung. Davon konnte ich leben. In Asien habe ich nicht für Geld gearbeitet, nur ohne Entlohnung.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 12:13
von Czauderna
Rossi hat geschrieben: ↑07.02.2019, 09:10
Moment mal, warum soll sie nach der Rückkehr aus Asien durch eine Beschäftigung nicht wieder in die GKV kommen?
Es mag zwar sein, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen ist (vgl. § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V).
Es ist aber noch der 2. Satz des § 6 Abs. 3a SGB V zu prüfen oder nicht Günter? Gerade dieser 2. Satz wird von vielen Kassen geflissentlich unter den Teppich gekehrt!!!
Was hast Du in den letzten 5 Jahren in Asien genau beruflich gemacht Fragestellerin?
Hallo Rossi,
ich bin davon ausgegangen dass diese Frage bereits geklärt ist - aber du hast recht, vielleicht sollte sie da mal nachhaken - sicher kannst du ihr weiterhelfen in der Frage an wen sie sich da besten wenden sollte.
Gruss
Guenter
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 15:35
von Czauderna
Hallo Fragestellerin,
Heirat oder Nichtheirat, das ist hier die Frage - sicher, nur wegen der Krankenversicherung zu heiraten ist auch nicht das Wahre.
Aber, theoretisch wäre es denkbar - du heiratest bist arbeitslos und verfügt über keine regelmässigen , monatlichen Einnahmen von mehr als 445,00 € -
dann kannst du in die kostenlose Familienversicherung deines Ehemanns - wenn diese Familienversicherung endet wegen Einkommensüberschreitung, z.B. Beschaeftigung - dann kannst du dich in der GKV freiwillig weiterversichern und zahlst dann nach deinem Einkommen.
VIelleicht hilft dir aber der Beitrag von Rossi eher weiter - dann klappt das auch ohne Heirat.
Gruss
Czauderna
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 07.02.2019, 20:26
von Rossi
Dann trete einfach die Stelle hier in Deutschland an. Hierdurch wirst Du wieder in der GKV versicherungspflichtig, auch wenn Du schon dass 55. Lebensjahr überschritten hast. Denn Du bist in den letzten 5 Jahren nicht min. die Hälfte davon weder hauptberuflich selbständig gewesen, Beamter oder gut Verdienender, noch hast Du ein Deutschland ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt. Du hast nämlich gar nichts gemacht, das reicht. Du solltest dies auch ziemlich zeitnah nach der Rückkehr machen.
Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit wird Dich die Kasse im ersten Anlauf ablehnen, weil Du eben in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen bist. Die 2. Anspruchsprüfung (in den letzten 5 Jahren min. die Hälfte davon .....) wird, wie schon gesagt, geflissentlich unter den Teppich gekehrt.
Du kommst dann später nicht in die KVdR; aber Du kannst weiter freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Dies würde heute ca. 185,00 € kosten. Der Basistarif ist wesentlich teurer!!!!
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 09:25
von Fragestellerin
Czauderna hat geschrieben: ↑07.02.2019, 15:35
Hallo Fragestellerin,
Heirat oder Nichtheirat, das ist hier die Frage - sicher, nur wegen der Krankenversicherung zu heiraten ist auch nicht das Wahre.
Aber, theoretisch wäre es denkbar - du heiratest bist arbeitslos und verfügt über keine regelmässigen , monatlichen Einnahmen von mehr als 445,00 € -
dann kannst du in die kostenlose Familienversicherung deines Ehemanns - wenn diese Familienversicherung endet wegen Einkommensüberschreitung, z.B. Beschaeftigung - dann kannst du dich in der GKV freiwillig weiterversichern und zahlst dann nach deinem Einkommen.
VIelleicht hilft dir aber der Beitrag von Rossi eher weiter - dann klappt das auch ohne Heirat.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die Antwort. Heiraten klappt nicht
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 09:36
von Fragestellerin
Rossi hat geschrieben: ↑07.02.2019, 20:26
................
Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit wird Dich die Kasse im ersten Anlauf ablehnen, weil Du eben in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen bist. Die 2. Anspruchsprüfung (in den letzten 5 Jahren min. die Hälfte davon .....) wird, wie schon gesagt, geflissentlich unter den Teppich gekehrt.
....................
Vielen Dank für die Antwort.
Ich möchte das Problem gern erst mal verstehen. Wenn ich das richtig sehe, berufst Du Dich auf folgenden Abschnitt:
„§ 6 Versicherungsfreiheit……
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.“
Die Versicherungsfreiheit bezieht sich für mich auf die private Krankenkasse. Vor meinem Auslandsaufenthalt war ich von der Versicherungspflicht befreit und dementsprechend privat versichert. Dann wurde ich nicht versicherungspflichtig, da ich im Ausland lebe.
M. E. wäre die Zusammenfassung dann so: Versicherungsfreiheit (u. a. privat versichert), dazu Voraussetzung: mindestens 5 Jahre bzw. 2 ½ Jahre………nicht versicherungspflichtig.
Ich als Laie lese das so, dass ich wieder in die PKV zurückkomme, wenn ich mindestens 2 ½ Jahre nicht versicherungspflichtig war, was bei mir der Fall ist. Da steht doch nichts, dass ich dann wieder in die GKV zurückkehre. Ich lese das Gegenteil heraus. Habe ich da etwas falsch verstanden?
„Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit wird Dich die Kasse im ersten Anlauf ablehnen, weil Du eben in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen bist.“
Ich weiß. Wenn ich nun aber noch monatelang oder vielleicht jahrelang Rechtsstreitigkeiten habe, was mache ich dann, wenn ich zum Arzt muss? Mit einem Alter von 60 Jahren sind Arztbesuche nicht ausgeschlossen. Dann stehe ich doch da, ohne zuständige Kasse, oder?
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 11:08
von Rossi
Zunächst einmal gilt der 5 Jahreszeitraum erst ab dem Tag, an dem Du die Arbeit aufnimmst. Das ist der Stichtag und dann werden die 5 Jahre genau beleuchtet.
Hier ein Textmuster für einen möglichen Widerspruch:
Grundsätzlich werde ich durch die Aufnahme der Tätigkeit versicherungspflichtig in der GKV. erfülle. Versicherungspflicht wird allerdings durch die Bestimmungen gem. § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) unter Umständen gebrochen.
Die Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 3a Satz 1 und 2 SGB V liegen bei mir jedoch insgesamt nicht vor, auch wenn am 01.03.2019 (Tag der Arbeitsaufnahme) bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatte.
Nach § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V sind zwar Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Diese Voraussetzung liegt bei mir im Einzelfall vor, denn in dem 5- Jahreszeitraum (01.03.2014 - 28.02.2019) bin ich nicht gesetzlich versichert gewesen. Ich bin nämlich überhaupt nicht versichert gewesen; die Kosten im Krankheitsfall habe ich immer selber getragen.
Allerdings ist die sog. Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 3a Satz 2 SGB V von einer „weiteren Voraussetzung“ abhängig. Der Versicherte muss nämlich „zusätzlich“ mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 SGB V (hauptberuflich selbständig) nicht versicherungspflichtig gewesen sein.
Versicherungsfrei im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass ich in der Rahmenfrist (01.03.2014 - 28.02.2019) mindestens 2 Jahre 6 Monate und 1 Tag einer der Tatbestände des § 6 Abs. 1 SGB V erfüllt habe. Keine dieser Tatbestände lagen bei mir vor, denn ich war weder gut verdienender Angestellter, Beamter, Richter, Geistlicher, Soldat, Lehrer noch habe ich irgendwelche Bezüge mit Beihilfenansprüchen hieraus erzielt.
Ich habe mich in diesem Zeitraum in Asien aufgehalten. Dort bin ich keiner Beschäftigung nachgegangen, meinen Lebensunterhalt habe ich durch .......... sichergestellt, deswegen gehöre ich aber nicht zum Personenkreis der Versicherungsfreien im Sinne des § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V.
Von der Versicherungspflicht befreit bedeutet, dass ich mich gem. § 8 SGB V auf Antrag von einen der dort genannten Tatbestände habe befreien lassen. Befreiungsanträge im Sinne dieser Vorschrift habe ich während der Rahmenfrist nicht gestellt.
In der Rahmenfrist war auch nicht mindestens die Hälfte der Zeit hauptberuflich selbständig im Sinne des § 5 Abs. 5 SGB V.
Da somit insgesamt die Ausschlusskriterien des § 6 Abs. 3a SGB V nicht vorliegen, ist in meinem Einzelfall am 01.03.2019 Versicherungspflicht im Rahmen der Beschäftigung unweigerlich eingetreten.
Hinweis: mit diesem Textmuster sind die Kassen in aller Regel innerhalb von 14 Tagen eingeknickt. Den letzten Fall hatte ich noch vor 1 1/2 Monaten bei der DAK!!!
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 11:14
von Czauderna
Hallo Rossi,
eine Verständnisfrage :
Da somit insgesamt die Ausschlusskriterien des § 6 Abs. 3a SGB V nicht vorliegen, ist in meinem Einzelfall am 01.03.2019 Versicherungspflicht im Rahmen der KVdR unweigerlich eingetreten.
wie erklärt sich das ?
Gruss
Czauderna
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 11:25
von Rossi
War natürlich von mir ein Textbaustein im Rahmen der KVdR.
Es muss natürlich "Beschäftigung" heißen!!!