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Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 16:45
von chris1
Wegen meiner Erkrankung bin ich das erste mal am 23.08.2013 erkrankt.
Jetzt geht ja die erste Blockfrist vom 23.08.2013 bis 22.08.2016 und die nächste Blockfrist vom 23.08.2016 bis 22.08.2019.
Zuletzt war ich krank vom 08.11.2017 bis 12.04.2018. Seit dem 13.04.2018 bis 04.12.2018 war ich nicht krank. Seit dem 05.12.2018 bis heute krank.
Da ich seit 13.04.2018 wieder der Arbeitsagentur und gearbeitet habe bis 04.12.2018 sind das ja mehr als 6 Monate. Das heißt ich habe doch einen Neuanspruch von 78 Wochen wenn ich seit dem 12.04.2018 bis 04.12.2018 nicht erkrankt bin oder?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Moor
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 17:04
von Czauderna
Hallo,
es handelt sich doch sicher um die gleiche Erkrankung und ein Leistungsende (Aussteuerung) ist bisher auch noch nicht eingetreten.
So, wie geschildert und unter Anrechnung der Vorerkrankung werden bis zu 23.8.2019 bei durchgehender Erkrankung 419 Tage von 576 verbraucht. Demnach kann das Leistungsende in dieser Blockfrist nicht eintreten und es schliesst sich eine weitere Blockfrist ab dem 23.08.2019 an, in der wieder 576 Tage Anspruch bestehen - so sehe ich das. Das mit den sechs Monate trifft nur zu bei einem tatsaechlichen Leistungsende (Aussteuerung) - was meinen die akltiven Experten ?.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 18:44
von chris1
Wahrscheinlich liebe(r) Czauderna hast Du Dich mit den 576 Tagen vertan. Es müssen doch 546 Tage sein oder?
Ich sag Dir mal die Tage in dieser Blockfrist vom 23.08.2016 bis 22.08.2019.
29.09.2016 - 10.01.2017 = 102 Tage
12.05.2017 - 28.08.2017 = 118 Tage
08.11.2017 - 12.04.2018 = 155 Tage
Das macht insgesamt 375 Tage Krankengeld.
Krank mit ich seit dem 05.12.2018. Bis zum 10.05.2019 sind das 157 Tage.
In dem Bescheid steht der 10.05.2019 drin. Kann das mit dem 10.05.2019 hinkommen?
Was ist mit dem Zeitraum vom 13.04.2018 bis 04.12.2018 ? In der Zeit habe ich ALG I bekommen und gearbeitet?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 19:25
von Czauderna
chris1 hat geschrieben: ↑05.02.2019, 18:44
Wahrscheinlich liebe
(r) Czauderna hast Du Dich mit den 576 Tagen vertan. Es müssen doch 546 Tage sein oder?
Ich sag Dir mal die Tage in dieser Blockfrist vom 23.08.2016 bis 22.08.2019.
29.09.2016 - 10.01.2017 = 102 Tage
Ich komme auf 104 Tage, vorausgesetzt, dass der Krankengeldanspruch auch tatsaechlich am 29.09. begonnen hat (Tag der ärztlichen Feststellung ?)
12.05.2017 - 28.08.2017 = 118 Tage
Hier komme ich auf 109 Tage und auch hier - Ist der Anspruchsbeginn gleich mit AU-Beginn
08.11.2017 - 12.04.2018 = 155 Tage
Hier kome ich auf 156 Tage - der Rest - siehe oben
Das macht insgesamt 375 Tage Krankengeld.
sind bei mir 369/color]
Krank mit ich seit dem 05.12.2018. Bis zum 10.05.2019 sind das 157 Tage.
Da habe ich das gleiche Ergebnis - ansonsten - siehe auch hier oben.
In dem Bescheid steht der 10.05.2019 drin. Kann das mit dem 10.05.2019 hinkommen?
Ich habe danach den 30.05.2019 raus und ja, die 546 Tage (78x7)stimmen, war ein Tippfehler
Bei der Errechnung des Leistungsanspruch werden die Monate mit den tatsaechlichen Tagen gerechnet im Gegensatz dazu, dass volle Monate der Krankengeldzahlung mit 30 Tagen angesetzt werden)
Was ist mit dem Zeitraum vom 13.04.2018 bis 04.12.2018 ? In der Zeit habe ich ALG I bekommen und gearbeitet?
nix, spielt bei der Errechnung des Leistungsanspruchs keine Rolle - was meintest du damit ?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 19:34
von chris1
O.K. ich hatte noch vergessen, dass ich vom 0808.2016 bis 11.09.2016 krank war. Kommt das jetzt mit dem 10.05.2019 hin?
Was ist wenn ich den Anspruch nicht innerhalb der Blockfrist 23.08.2016 - 22.08.2019 ausschöpfe?
Als Beispiel ich bin jetzt bis 15.03.2019 krank und dann bis 22.08.2019 nicht mehr. Jetzt habe ich die 546 Tage nicht aufgebraucht. Wenn ich dann als Beispiel am 15.09.2019 wieder krank werde habe ich vorausgesetzt ich bin dann wieder in Arbeit oder erhalte ALG I anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeldanspruch?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 20:28
von Czauderna
Hallo,
wenn wir nur die Zeit nach dem 22.8.2016 nehmen, dann käme es hin, allerdings habe ich mal gelernt, dass in diesem Fall die komplette zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit genommen wird wenn diese vor der Blockfrist beginnt und über den Beginn hinausreicht.- dann würde der 10.05. wieder nicht stimmt.
Ich denke, da es letztendlich sowieso die Kasse entscheiden muss, solltest du dort eine verbindliche Auskunft einholen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 21:41
von chris1
Was passiert Czauderna wenn ich das Krankengeld bis zum Ende der Blockfrist am 22.08.2019 nicht aufbrauche?
Muss ich dann auch 6 Monate nach dem 22.08.2019 warten bis zum 22.02.2020 oder habe bei nicht aufbrauchen ab dem 23.08.2019 erneut Anspruch sofort auf Krankengeld?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 22:04
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es noch so (die aktiven Experten mögen mich da korrigieren wenn das falsch ist), Beispiel :
Leistungsende am 15.01.2019 weil 546 Tage aufgebraucht sind - Ende der Blockfrist z.B. 31.08.2019.
Ein erneuter. grundsaetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 01.09.2019 nur dann, wenn seit dem 15.01.2019 mindestens für sechs Monate entweder am Stück oder auch in einzelnen Zeitraumen keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen hat.
Wie gesagt, so ist meine Erinnerung an die Praxis - das ich mich aktiv mit dieser Materie befassen musste, das ist allerdings schon knapp 10 Jahre her.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 05.02.2019, 23:23
von chris1
Es ging mir auch um die Frage wenn ich das Krankengeld nicht innerhalb der Blockfrist aufbrauche bis 22.08.2019. Dann habe ich doch ab 23.08.2019 einen erneuten Anspruch auf Krankengeld?
Sechs Monate muss man nur dann ab 23.08.2019 bis 22.02.2020 dann in Arbeit oder der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestanden haben, wenn man Ausgesteuert wurde innerhalb der Blockfrist oder?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 02:08
von D-S-E
Czauderna hat geschrieben: ↑05.02.2019, 22:04
Wie gesagt, so ist meine Erinnerung an die Praxis - das ich mich aktiv mit dieser Materie befassen musste, das ist allerdings schon knapp 10 Jahre her.
Das stimmt - daran hat sich nichts geändert.
Sollte wegen der Erkrankung nach dem Leistungsende keine AU auf dem Papier bestanden haben, wird sie Kasse natürlich prüfen, ob tatsächlich Arbeitsfähigkeit bestand.
chris1 hat geschrieben:Es ging mir auch um die Frage wenn ich das Krankengeld nicht innerhalb der Blockfrist aufbrauche bis 22.08.2019. Dann habe ich doch ab 23.08.2019 einen erneuten Anspruch auf Krankengeld?
Sechs Monate muss man nur dann ab 23.08.2019 bis 22.02.2020 dann in Arbeit oder der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestanden haben, wenn man Ausgesteuert wurde innerhalb der Blockfrist oder?
Ja, stimmt auch.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 09:13
von chris1
Sehr geehrter D-S-E,
Im Bescheid vom 01.02.2019 steht ja Anspruch auf Krankengeld bis zum 10.05.2019.
Also habe ich Dich richtig verstanden wenn ich vor dem 10.05.2019 gesundgeschrieben werde also z.B. am 25.03.2019 und nicht wieder bis zum 22.08.2019 also dem Ende der Blockfrist krank werde einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 23.08.2019 habe?
Wenn ich den Anspruch dann aufbrauche wenn ich Dich richtig verstanden habe dann gilt das man erst frühestens ab 23.02.2020 einen Neuanspruch auf Krankengeld hat wenn man 6 Monte gearbeitet oder der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestanden hat?
Was ist den jetzt wenn ich das richig verstanden habe mit der Zeit vom 13.04.2018 bis 04.12.2018 wo ich gearbeitet und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestanden habe? Warum zählt das nicht zu den 6 Monaten?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 09:40
von Czauderna
Hallo,
weil diese Zeit vor dem Aussteuerungstermin (10.05.2019) lag.
Im Übrigen halte ich es nicht für eine so gute Idee mit den Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten planen oder taktieren zu wollen, auch wenn es verständlich ist möglichst lange Krankengeld zu erhalten - das kann auch schief gehen - nur mal so nebenbei.
Noch etwas - du hast schon einen Bescheid deiner Kasse zum 10.05.2019 - das zieht meiner Meinung nach zwei Schlussfolgerungen nach sich.
1. Die Kasse ist sehr früh dran, was die Mitteilung über das Leistungsende angeht - normalerweise passiert das erst ca. drei-vier Wochen vorher.
2. Die Kasse sieht offenbar keine Chance, dass deine Arbeitsunfähigkeit vor dem 10.05.2019 beendet werden kann.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 09:55
von chris1
Sehr geehrte Czauderna
Es ging mir nicht um das planen, sondern nur um ein Beispiel.
Ich wollte nur wissen wie die Gesetzeslage da ist. Wieso kann das schief gehen wie Du es schreibst?
Ich taktiere nicht und will es nur richtig verstehen.
Habe ich das alles so richtig verstanden?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 11:25
von Czauderna
Hallo,
nein, du hast das schon richtig verstanden - ich will dir ja auch da nichts unterstellen - hast du denn nun den Bescheid von der Kasse oder kommt der erst noch.
Gruss
Günter Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Verfasst: 06.02.2019, 12:46
von chris1
Hi Czauderna,
ich war eben beim VDK. Der VDK sagt die erste Blockfrist vom 23.08.2013 - 22.08.2016. Da ich während der Zeit den Krankengeldanspruch nicht ausgeschöpft habe, hätte mir ab 23.08.2016 wieder Krankengeld zugestanden.
Den Bescheid habe ich schon und die Zeiten ab 23.08.2016 hatte ich Dir mitgeteilt.
Hier sind die Zeiten nochmal:
29.09.2016 - 10.01.2017
12.05.2017 - 28.08.2017
08.11.2017 - 12.04.2018
Die neue Blockfrist so sagte mir das der Anwalt für Sozialrecht vom VDK, beginnt am 29.09.2016. Also geht die neue Blockfrist vom 29.09.2016 - 28.09.2019 ab beginnt der erneuten Krankschreibung nach der ersten Blockfrist. Somit stünde mir wenn ich das Krankengeld aufbrauche nach 6 Monaten ab dem 29.03.2020 Krankengeld zu. Wenn ich den Anspruch nicht aufbauche und komme bis 28.09.2019 nicht auf die 546 Tage dann habe ich auch ab dem 29.09.2019 Anspruch auf Krankengeld. Ich finde man muss diese Dinge einfach wissen.
Weiter teilte mir der Anwalt mit, dass die Kasse falsch gerechnet hat und nicht nur bis zum 10.05.2019 Krankengeld zustünde, sondern weil 161 Tage fehlen ab dem 05.12.2018 bis zum 04.06.2019 ich Anspruch hätte. Ich habe Widerspruch eingelegt.
Grüße Christian