KSK- bzw. Krankenkassenbeitrag während Elterngeldbezug
Verfasst: 29.01.2019, 10:38
Hallo zusammen!
Ich habe zu meiner Frage natürlich bereits recherchiert, aber widersprüchliche Informationen gefunden. Daher würde ich mich gerne mit jemandem austauschen, der bereits in der Situation war oder sich damit auskennt:
Ich bin selbstständig, über die Künstlersozialkasse versichert und werde nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen (so lange, wie ich Elterngeld bekomme). Danach werde ich genau der selben Tätigkeit nachgehen wie zuvor, werde dies also auf dem Fragebogen der KSK so ankreuzen (Wiederaufnahme der Tätigkeit). Was mir noch immer nicht klar ist: Ist man nun von den Beiträgen befreit, während man Elterngeld bezieht, oder nicht? Während der Bezugsdauer würde es keine weiteren Einnahmen geben, sondern die berufliche Tätigkeit ist komplett auf Eis gelegt.
Ich interpretiere die Infos der KSK so, dass ich in dieser Zeit beitragsbefreit bin.
Die Barmer jedoch schreibt hier Gegenteiliges: barmer.de/gesundheitscampus/foren/beitraege-waerend-elternzeit-124806 „Für die Dauer des Elterngeldbezuges kann der monatliche Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag reduziert werden, eine komplette Beitragsfreiheit ist allerdings nicht möglich.” Wie kann das sein? (Ich bin nicht bei der Barmer, sondern bei der TK, aber sollte ja keinen Unterschied machen.)
Auf einer anderen Seite hingegen (9monate.de/leben-familie/elterngeld/elterngeld-fuer-selbststaendige-id137282.html) steht klipp und klar: „Beziehen sie Elterngeld und sind in dieser Zeit nicht oder nur geringfügig beruflich tätig, entfällt die Pflichtversicherung in der KSK. Das bedeutet: Man bleibt für die Bezugsdauer des Elterngeldes beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse krankenversichert - wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.”
Könnt ihr mir sagen, welche Aussage denn nun korrekt ist? Ich danke euch bereits vorab!
Ich habe zu meiner Frage natürlich bereits recherchiert, aber widersprüchliche Informationen gefunden. Daher würde ich mich gerne mit jemandem austauschen, der bereits in der Situation war oder sich damit auskennt:
Ich bin selbstständig, über die Künstlersozialkasse versichert und werde nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen (so lange, wie ich Elterngeld bekomme). Danach werde ich genau der selben Tätigkeit nachgehen wie zuvor, werde dies also auf dem Fragebogen der KSK so ankreuzen (Wiederaufnahme der Tätigkeit). Was mir noch immer nicht klar ist: Ist man nun von den Beiträgen befreit, während man Elterngeld bezieht, oder nicht? Während der Bezugsdauer würde es keine weiteren Einnahmen geben, sondern die berufliche Tätigkeit ist komplett auf Eis gelegt.
Ich interpretiere die Infos der KSK so, dass ich in dieser Zeit beitragsbefreit bin.
Die Barmer jedoch schreibt hier Gegenteiliges: barmer.de/gesundheitscampus/foren/beitraege-waerend-elternzeit-124806 „Für die Dauer des Elterngeldbezuges kann der monatliche Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag reduziert werden, eine komplette Beitragsfreiheit ist allerdings nicht möglich.” Wie kann das sein? (Ich bin nicht bei der Barmer, sondern bei der TK, aber sollte ja keinen Unterschied machen.)
Auf einer anderen Seite hingegen (9monate.de/leben-familie/elterngeld/elterngeld-fuer-selbststaendige-id137282.html) steht klipp und klar: „Beziehen sie Elterngeld und sind in dieser Zeit nicht oder nur geringfügig beruflich tätig, entfällt die Pflichtversicherung in der KSK. Das bedeutet: Man bleibt für die Bezugsdauer des Elterngeldes beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse krankenversichert - wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.”
Könnt ihr mir sagen, welche Aussage denn nun korrekt ist? Ich danke euch bereits vorab!