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GKV leistet nur tagesweise???

Verfasst: 19.03.2007, 22:46
von Ratloser
Hallo, nachdem ich nun ein halbes Google-Studium hinter mir habe und keine wirklichen Antworten fand versuche ich hier mein Glück, in der Hoffnung auf Hilfe.

Folgende Situation, wir - verheiratet, ich - Mann in der PKV und Frau - bisher selbständig und PKV, nun angestellt mit kleinem Einkommen. Die Arbeit meiner Frau erfordert eine LSt-Karte und liegt über 400,- brutto (also Gleitzone, nicht Minijob, wie ich bisher herausfand). Sie musste sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden da sie ja nicht mehr selbständig ist und somit auch nicht mehr freiwillig privat versichert ist.

Nun das seltsame, nach einer Rückfrage (weil sie bisher kein Krankenkassenkärtchen bekam) bei der GKV wurde meiner Frau mitgeteilt, dass sie aufgrund der nur tageweisen Tätigkeit auch nur innerhalb dieser Zeit versichert sei. Sie solle sich doch bei mir mitversichern, auf die Antwort dass ich privat versichert bin wusste die Dame der BKK keine weitere Empfehlung.

Nun meine Frage, kann das sein, dass meine Frau in der übrigen Zeit, in der sie nicht arbeitet überhaupt nicht versichert ist? Und wenn ja, wie kann sie sich versichern?
Finde das sehr seltsam, diese Aussage der Krankenkasse, aber andererseits, manchmal wundert einen ja leider gar nichts mehr...

Freue mich über Hilfe, danke schonmal!

Verfasst: 20.03.2007, 08:40
von Horse
Um solche Sachen beurteilen zu können, benötigt man schon exakte Angaben zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und zum bisherigen Versicherungsverhältnis - also Zahlen, Daten, Fakten ....

Verfasst: 20.03.2007, 13:09
von Ratloser
Hallo Horse,

Zahlen, Daten, Fakten - hmm, dachte wirklich das ist einfacher... Also, bisher bestand bei ihr eine private Krankenversicherung aufgrund der Selbständigkeit, Dauer ca. 5 Jahre. Die Selbständigkeit ist nun beendet, sie befindet sich jetzt im angemeldeten Angestelltenverhältnis in Teilzeit, also arbeitet stunden-/tageweise. Die letzte Gehaltsabrechnung weist rund 500,- brutto aus.
Reichen diese Daten zur ersten Einschätzung? Vielleicht hat sich die Dame von der Krankenkasse ja auch missverständlich ausgedrückt und sie meinte was ganz anderes. Was für mich noch einigermaßen logisch wäre ist, dass die BKK aufgrund der Bezeichnung "Aushilfstätigkeit" keine dauerhafte Beschäftigung sieht und nur die Monate versichert in denen der Arbeitgeber die Anmeldung abgibt. Aber dass die Versicherung wirklich nur an den Arbeitstagen greift kann ich fast nicht glauben...

Viele Grüße
der Ratlose :-)

Verfasst: 20.03.2007, 20:20
von Dr. eisenbarth
Hallo Ratloser,

also mal vorab: wenn Deine Frau €500,00 im Monat als Arbeitsentgelt erhält und in einem Arbeitsverhältnis steht, dann ist sie durchgehend, selbstverständlich auch für die Tage versichert, an denen Sie nicht arbeitet. Lass Dir also nichts erzählen.

Entweder hast Du das wirklich falsch verstanden oder die Dame von der entsprechenden BKK hat wirklich keine Ahnung von Ihrem Metier. Ich hoffe ersteres, sonst weißt Du, auf was Du Dich noch gefasst machen kannst.

Wenn Du Dich nochmals informierst, dann weise doch bitte die Herrschaften auf das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 26.08.2006 hin. Dort wird in langen Ausführungen und mit Beispielen erläutert, wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und wann eine versicherungspflichtige Beschäftigung voriegt.

Bier ein Beispiel aus dem Rundschreiben:

Beispiel 4 (zu B 2.1.1): Ein Heizer erzielt in den Monaten September bis April monatlich 460 EUR und in den Monaten Mai bis August monatlich 340 EUR. Das für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebende Arbeitsentgelt ist wie folgt zu ermitteln: September bis April (8 x 460 EUR =) 3680 EUR Mai bis August (4 x 340 EUR =) 1360 EUR zusammen 5040 EUR Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf (5040 EUR : 12 =) 420 EUR und ü-bersteigt die Arbeitsentgeltgrenze von 400 EUR, so dass der Heizer versiche-rungspflichtig ist.

Das bedeutet, dass der durchschnittliche Jahresverdienst über Versicherungspflichtg entscheidet. Liegt Versicherungspflicht vor, so gilt der Versicherungsschutz wie oben schon erwähnt für jeden Tag, solange, wie Du schon richtig sagtest, bis das Beschäftigungsverhältnis beendet wird (Abmeldung durch Arbeitgeber).

Verfasst: 26.03.2007, 15:09
von Referentin
Hallo,

ich gebe Dr. Eisenbarth da ganz Recht, wenn Deine Frau durchgehend gemeldet ist, dann ist sie auch durchgehend versichert.

Oder meldet der Arbeitgeber Deine Frau immer wieder an und ab? Wenn das so ist, und nicht mehr als ein Monat dazwischen liegt, müsste sie eigentlich einen sogenannten nachegehenden Leistungsanspruch haben (den gab es jedenfalls vor langer langer Zeit mal und hat die Zwischenzeit zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten von längstens einem Monat überbrückt)

LG

Referentin

Verfasst: 29.03.2007, 13:25
von Ratloser1
Hallo Referentin und Dr. Eisenbarth,

es hat sich nun herausgestellt, wie es wirklich ist. Der Arbeitgeber meldet tatsächlich an und gleich wieder ab, und das monatlich. Das heißt meine Frau ist versichert, nur eben "zwischendrin" immer wieder durch diese Übergangszeit. Hoffe das hat sich bald erledigt, da ein neuer Job ansteht. Die Dame der Krankenkasse hat sich mega missverständlich ausgedrückt, und die Praxis des Arbeitgebers halte ich ebenso für ungewöhnlich. Aber gut, es ist geklärt.

Vielen Dank für die Antworten und die kompetente Hilfe, wollte mich schon eher melden aber meine Registrierung funktionierte nicht einwandfrei.

Nun ist alles gut :-)))