Seite 1 von 1

Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge in der GKV

Verfasst: 08.01.2019, 07:33
von schmidt_as
Guten Morgen,

ich hab nun schon eine Weile das Internet nach einer passenden Lösung zu meiner Frage durchsucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden.
Ich hoffe, dass ich nun hier die passende Antwort finde.

Wir gehen in meinem Fall bitte von einer Pflichtversicherung in der GKV aus.

Wo ist geregelt, welches Einkommen für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.

Bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit wird der KV-Beitrag über den AG abgeführt.
Aber wo ist geregelt?

Fairer wäre meiner Meinung nach, dass sich der KV-Beitrag nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst.
Theoretisch könnte eine Person Haupteinkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit i.H.v. 1200 Euro und gleichzeitig Nebeneinkünfte (V+V oder Kapitalerträge) in Höhe von 3500 Euro erzielen. Die Sozialbeiträge würden bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung
nach meinem aktuellen Verständnis lediglich auf die Haupteinkünfte fällig.

Ist dies wirklich so korrekt?

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe
Alexander

Re: Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge in der GKV

Verfasst: 08.01.2019, 20:49
von RHW
Hallo,

es gibt verschiedene Arten der Pflichtversicherung und damit auch (teilweise) verschiedene Beitragsregelungen. Für pflichtversicherte Beschäftigte (= Arbeitnehmer) sind diese Regelungen relevant:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__253.html

Als Rentner wird man nut pflichtversichert, wenn man in der 2. Hälfte des Berufslebens mindestens 90% in der GKV versichert war. Die Beitragsfreiheit bestimmter Einnahmen kann man auch als Treuebonus zur GKV sehen. Wenn man mehrere Jahre in der PKV versichert war, erhält man diesen Bonus als Rentner nicht.

Die Beitragsberechnung nach dem zu verteuernden Einkommen wäre m.E. fairer und sozialer. Mögliche Haken an der Sache:
- man bräuchte einen Datenaustausch zwischen Finanzämtern und Krankenkassen (oder allen Sozialversicherungsträgern). Oder jedes Mitglied reicht jährlich seinen Steuerbescheid ein.
- Soll es weiter die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber geben? Oder sind die Beiträge durch das Mitglied erst zu zahlen, wenn ihm der Steuerbescheid vorliegt und die Krankenkasse/Sozialversicherung die Beiträge ausgerechnet hat? Vorläufige durch den Arbeitgeber berechnete Beiträge (wie bei der Lohnsteuer)?
- Wie soll es geregelt werden, wenn jemand eine Beschäftigung hat und aus seiner nebenberuflichen Selbständigkeit nur Verluste entstehen? Soll dann nur die Summe der beiden Beträge als zu versteuerndes Einkommen gelten?
- sollen dann alle Mitglieder ohne zu versteuerndes Einkommen beitragsfrei sein?

Viele offene Fragen! Ggf.
Gruß
RHW

Re: Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge in der GKV

Verfasst: 08.01.2019, 20:53
von D-S-E
Hallo schmidt_as,

in § 226 SGB V findest du die Übersicht, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. In § 28d und e SGB IV ist die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber festgelegt.

Es ist korrekt, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht beitragspflichtig sind, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Würde das zu versteuernde Einkommen herangezogen, hätten die Beitragsabteilungen bei den Kassen viel zu tun.

Viele Grüße
D-S-E