Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge in der GKV
Verfasst: 08.01.2019, 07:33
Guten Morgen,
ich hab nun schon eine Weile das Internet nach einer passenden Lösung zu meiner Frage durchsucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden.
Ich hoffe, dass ich nun hier die passende Antwort finde.
Wir gehen in meinem Fall bitte von einer Pflichtversicherung in der GKV aus.
Wo ist geregelt, welches Einkommen für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.
Bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit wird der KV-Beitrag über den AG abgeführt.
Aber wo ist geregelt?
Fairer wäre meiner Meinung nach, dass sich der KV-Beitrag nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst.
Theoretisch könnte eine Person Haupteinkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit i.H.v. 1200 Euro und gleichzeitig Nebeneinkünfte (V+V oder Kapitalerträge) in Höhe von 3500 Euro erzielen. Die Sozialbeiträge würden bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung
nach meinem aktuellen Verständnis lediglich auf die Haupteinkünfte fällig.
Ist dies wirklich so korrekt?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe
Alexander
ich hab nun schon eine Weile das Internet nach einer passenden Lösung zu meiner Frage durchsucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden.
Ich hoffe, dass ich nun hier die passende Antwort finde.
Wir gehen in meinem Fall bitte von einer Pflichtversicherung in der GKV aus.
Wo ist geregelt, welches Einkommen für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.
Bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit wird der KV-Beitrag über den AG abgeführt.
Aber wo ist geregelt?
Fairer wäre meiner Meinung nach, dass sich der KV-Beitrag nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst.
Theoretisch könnte eine Person Haupteinkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit i.H.v. 1200 Euro und gleichzeitig Nebeneinkünfte (V+V oder Kapitalerträge) in Höhe von 3500 Euro erzielen. Die Sozialbeiträge würden bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung
nach meinem aktuellen Verständnis lediglich auf die Haupteinkünfte fällig.
Ist dies wirklich so korrekt?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe
Alexander