Ferienwohnung/Mieteinnahmen
Verfasst: 07.01.2019, 15:11
guten tag,
durch zufall bin ich gestern auf dieses forum getroffen und wäre sehr froh, wenn uns jemand zu unseren fragen eine antwort geben könnte.
zu unserer situation:
mein mann und ich wir möchten bei uns im eigenen haus leerstehenden raum nutzen und diesen als ferienwohnung vermieten.
mein mann ist der hauptverdiener (jährliches bruttoeinkommen zwischen 36.000 und 41.000 euro) und ich gehe einem minijob nach (jährliches einkommen zwischen 2.300 und 2.600 euro)
Ich bin bei ihm in der krankenkasse mit familienversichert
aus der erfahrung einer freundin die auch eine ferienwohnung im nachbarort betreibt, nenne ich mal ein zusätzliches jährliches einkommen zwischen 14.000 und 16.000 euro.
dieses einkommen möchten wir steuerlich meinem mann zuordnen da er auch den hauptanteil der arbeit dieser ferienwohnung hätte, z.bsp. umbauen, instandhalten, mieter einführen usw.
die frage ist nun wie wird dieses zusätzliche einkommen von der krankenkasse zwecks krankenkassenbeitrag berechnet.
wenn wir jetzt von einem monatlichen durchschnittlichen bruttogehaltseinkommen von ca. 3.450,--€ ausgehen (wovon er seinen arbeitnehmeranteil an die krankenkasse bezahlt) dazu rechnen wir ein durchschnittliches monatliches einkommen der ferienwohnung von 1.250,--€
was müsste mein mann dann an die krankenkasse beitragsmäßig für diese 1.250,--€ zahlen?
wird da nur bis zu der monatlichen bemessungsgrundlage von 4.537,50 € gerechnet (also 1.087,50€) ?
wird der prozentsatz eines arbeitnehmers berechnet oder muss mein mann für diese mieteinnahmen auch den beitrag eines arbeitgebers übernehmen…also den vollen beitragssatz entrichten?
wir haben da null ahnung und wären sehr froh wenn uns hier weiter geholfen würde
tanne
durch zufall bin ich gestern auf dieses forum getroffen und wäre sehr froh, wenn uns jemand zu unseren fragen eine antwort geben könnte.
zu unserer situation:
mein mann und ich wir möchten bei uns im eigenen haus leerstehenden raum nutzen und diesen als ferienwohnung vermieten.
mein mann ist der hauptverdiener (jährliches bruttoeinkommen zwischen 36.000 und 41.000 euro) und ich gehe einem minijob nach (jährliches einkommen zwischen 2.300 und 2.600 euro)
Ich bin bei ihm in der krankenkasse mit familienversichert
aus der erfahrung einer freundin die auch eine ferienwohnung im nachbarort betreibt, nenne ich mal ein zusätzliches jährliches einkommen zwischen 14.000 und 16.000 euro.
dieses einkommen möchten wir steuerlich meinem mann zuordnen da er auch den hauptanteil der arbeit dieser ferienwohnung hätte, z.bsp. umbauen, instandhalten, mieter einführen usw.
die frage ist nun wie wird dieses zusätzliche einkommen von der krankenkasse zwecks krankenkassenbeitrag berechnet.
wenn wir jetzt von einem monatlichen durchschnittlichen bruttogehaltseinkommen von ca. 3.450,--€ ausgehen (wovon er seinen arbeitnehmeranteil an die krankenkasse bezahlt) dazu rechnen wir ein durchschnittliches monatliches einkommen der ferienwohnung von 1.250,--€
was müsste mein mann dann an die krankenkasse beitragsmäßig für diese 1.250,--€ zahlen?
wird da nur bis zu der monatlichen bemessungsgrundlage von 4.537,50 € gerechnet (also 1.087,50€) ?
wird der prozentsatz eines arbeitnehmers berechnet oder muss mein mann für diese mieteinnahmen auch den beitrag eines arbeitgebers übernehmen…also den vollen beitragssatz entrichten?
wir haben da null ahnung und wären sehr froh wenn uns hier weiter geholfen würde
tanne