Seite 1 von 1

Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 07.01.2019, 15:11
von tanne
guten tag,

durch zufall bin ich gestern auf dieses forum getroffen und wäre sehr froh, wenn uns jemand zu unseren fragen eine antwort geben könnte.
zu unserer situation:
mein mann und ich wir möchten bei uns im eigenen haus leerstehenden raum nutzen und diesen als ferienwohnung vermieten.
mein mann ist der hauptverdiener (jährliches bruttoeinkommen zwischen 36.000 und 41.000 euro) und ich gehe einem minijob nach (jährliches einkommen zwischen 2.300 und 2.600 euro)
Ich bin bei ihm in der krankenkasse mit familienversichert

aus der erfahrung einer freundin die auch eine ferienwohnung im nachbarort betreibt, nenne ich mal ein zusätzliches jährliches einkommen zwischen 14.000 und 16.000 euro.
dieses einkommen möchten wir steuerlich meinem mann zuordnen da er auch den hauptanteil der arbeit dieser ferienwohnung hätte, z.bsp. umbauen, instandhalten, mieter einführen usw.

die frage ist nun wie wird dieses zusätzliche einkommen von der krankenkasse zwecks krankenkassenbeitrag berechnet.
wenn wir jetzt von einem monatlichen durchschnittlichen bruttogehaltseinkommen von ca. 3.450,--€ ausgehen (wovon er seinen arbeitnehmeranteil an die krankenkasse bezahlt) dazu rechnen wir ein durchschnittliches monatliches einkommen der ferienwohnung von 1.250,--€
was müsste mein mann dann an die krankenkasse beitragsmäßig für diese 1.250,--€ zahlen?
wird da nur bis zu der monatlichen bemessungsgrundlage von 4.537,50 € gerechnet (also 1.087,50€) ?
wird der prozentsatz eines arbeitnehmers berechnet oder muss mein mann für diese mieteinnahmen auch den beitrag eines arbeitgebers übernehmen…also den vollen beitragssatz entrichten?

wir haben da null ahnung und wären sehr froh wenn uns hier weiter geholfen würde :)

tanne

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 07.01.2019, 16:08
von Czauderna
Hallo , und willkommen im Forum

dein Ehemann ist Arbeitnehmer und offenbar pflichtversichert. In diesem Fall sind die Mieteinnahmen beitragsfrei. Sie müssen aber lt. Steuerbescheid allein ihm zugeordnet werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann werden 50% auf dich gerechnet und du musst aus der Familienversicherung raus, dich freiwillig, selbst versichern und derzeit ca. 17% deine beitragspflichtigen Einkommens als Kranken- und Pflegversicherungsbeitrag zahlen.
Wenn allerdings dein Mini-Job in einen Midi-Job umgewandelt werden könnte, also mindesten 451,00 € Brutto im Monat, dann wären auch für dich die Mieteinahmen beitragsfrei.
Das mit den Einnahmen aus der Ferienwohnung, so wie ich es beschrieben habe, geht aber nur dann, wenn die Krankenkasse diese Vermietertätigkeit nicht als hauptberufliche Selbständigkeit sieht, halte ich zwar für ziemlich unwahrscheinlich, der Hinweis gehört aber zur Info dazu - meine ich.
Gruss
Czauderna

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 08.01.2019, 10:35
von tanne
vielen lieben dank für die schnelle antwort...die hat mir super weiter geholfen!!!

ich möchte nochmal wegen dem "midijob" und "minijob" nachfragen...
die ferienwohnung bzw. mieteinnahmen mal weg lassen....es geht jetzt nur um den job...

wenn ich einen job habe, der die grenze von 450,-- euro überschreitet...sagen wir mal als beispiel 480,--€...dann läuft das gehalt ja über steuerkarte, d.h. ich bin dann selbst krankenversichert (also nicht mehr familienversichert)....
wie wird der beitrag da berechnet?
prozentual? ...die hälfte arbeitnehmer, die andere hälfte arbeitgeber?

gruss
tanne

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 08.01.2019, 13:08
von broemmel
https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Hiermit kannst Du das berechnen lassen

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 08.01.2019, 20:07
von tanne
auch an dich ein liebes danke-schön broemmel :)

habe da aber noch eine frage.

Wie würde es mit der krankenkasse aussehen, wenn ich monatlich bei dem minijob 260,-- € verdiene und die einkünfte der mieteinnahmen monatlich 300,-- € für mich (also insgesamt 600,--€ mieteinnahmen geteilt durch meinen Mann und mich, wären dann je person 300,--€) betragen würden.

somit hätte ich an einkünften
260,--€ minijob + 300,-- € mieteinnahmen = 560,-- € gesamteinkünfte

steuermäßig ist klar wird ja dann bei der einkommensteuererklärung angegeben und von den 300,--€ würden dann die steuern berechnet.
aber was ist mit der krankenkasse....wie berechnet die das dann?
müsste ich mich dann freiwillig versichern oder wie würde das funktionieren?

gruss
tanne

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 08.01.2019, 21:25
von Czauderna
Hallo,
bei den genannten Beträgen, ja dann muesstest du aus der Familienversicherung raus und dich selbst versichern - Im Jahr 2019 beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze 1.038,33 € , was in etwa 190,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung ausmachen würde - kommt auf die Kasse an (Zusatzbeitrag), kann also auch einige Euro günstiger oder auch teurer werden.
Gruss
Czauderna

Re: Ferienwohnung/Mieteinnahmen

Verfasst: 11.01.2019, 20:46
von tanne
vielen dank für die ausführlichen infos....jetzt bin ich auf jeden fall ein stückchen schlauer....

sicherlich werde ich das ein oder andere auch zu anderen themen nachfragen....gut das es hier sowas gibt:)

tanne