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halbierter Beitrag für Kleinunternehmen ab 2019?
Verfasst: 04.01.2019, 11:17
von Rufus
Hallo
ich habe eine Frage zur Beitragsbemessung der GKV. Bisher habe ich als Kleinunternehmen bei der IKK den Mindestbeitrag von rund 273 € bezahlt. Nun soll ein neues Gesetz zur Entlastung von Geringverdienern und Kleinunternehmen in Kraft getreten sein, wonach der Mindestbeitrag durch die Halbierung der Mindestbemessungsgrenze auf etwa 170 € sinkt.
Trifft das auch für mich zu?
Grüße
Re: halbierter Beitrag für Kleinunternehmen ab 2019?
Verfasst: 04.01.2019, 11:28
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert - ja, das trifft zu - wenn bisher der Mindestbeitrag, also bei einem Einkommen bis zur Mindestbeitragsbemessungsgrenze, gezahlt wurde, dann kann sich dieser Beitrag reduzieren. Die Einstufung wird meines Wissens nach aber ab 01.01.2019 als "vorläufig" vorgenommen und nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2019 dann in "endgültig" umgewandelt, was dann aber ggf. auch zu Nachzahlungen führen kann.
Mein Rat - mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und Einstufung ab 01.01.2019 abklären lassen.
Gruss
Czauderna
Re: halbierter Beitrag für Kleinunternehmen ab 2019?
Verfasst: 04.01.2019, 13:14
von RHW
Hallo Rufus,
zum 1.1.2019 wurde für alle Selbstständigen die Mindesteinnahme für die Beitragsberechnung auf 1038,33 Euro monatlich gesenkt.
Wenn die Summe aller Einnahmen unter diesem Wert liegt und die Krankenkasse dies aufgrund des letzten Einnahmefragebogens bereits im Computer vermerkt hat, wird der Beitrag entsprechend auf den neuen Mindestbeitrag sinken (ca. 190 Euro inkl. Pflegeversicherung).
Am besten alle Infos der Krankenkasse seit Anfang Dezember nochmal genau durchlesen, um zu klären, was die Krankenkasse automatisch macht und wann das Mitglied aktiv werden muss. Ggf. auch auf der Internetseite der Krankenkasse nachlesen. Im Zweifelsfall die Krankenkasse kontaktieren.
Gruß
RHW
Re: halbierter Beitrag für Kleinunternehmen ab 2019?
Verfasst: 04.01.2019, 15:53
von GerneKrankenVersichert
Noch ein Hinweis: Bei Kleinunternehmern mit Ehegatten in der Privaten Krankenversicherung kann es sein, dass der Beitrag nicht sinkt, da das Einkommen mit angerechnet wird. Bisher war das bei Selbstständigen durch die höhere Mindestbemessung kein Thema.
Re: halbierter Beitrag für Kleinunternehmen ab 2019?
Verfasst: 08.01.2019, 16:51
von Rufus
Danke für die Info
....ich warte derzeit noch auf den Bescheid der GKV und bin gespannt.