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persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 02.01.2019, 18:45
von anjaday22
Hallo zusammen
Es geht um meine Mutter
Sie hat einen Antrag Ihrer persönlichen Belastungsgrenze auf 1% gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung das eine weitere kontinuierliche Behandlung in Zukunft nicht mehr notwendig sei.
Meine Mutter hat eine Schwerbehinderung von 60 %, zudem nimmt Sie ASS Ramipril ein Antidepressiva einen Cholesterinsenker und sie ist Diabetikern Typ 2
Und damit ist man nicht mehr in der Zukunft behandlungsfällig?
Wer kann mir da helfen?
Re: persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 02.01.2019, 18:52
von Czauderna
Hallo,
Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden, sind diese Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten (§ 62 SGB V). Diese beträgt grundsätzlich 2 v. H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch kranke Versicherte gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Belastungsgrenze von 1 v. H. Die Entscheidung zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung trifft die Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung (Muster 55).
Wenn es diese Bescheinigung (aktuell) vorliegt, sehe ich keinen Grund das zu verweigern - gibt es eine aktuelle Bescheinigung des Arztes ?.
Gruss
Czauderna
Re: persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 02.01.2019, 19:01
von anjaday22
Wir wissen nicht was der Hausarzt da rein geschrieben hat aber er verschreibt ja auch die Medikamente und weis über die
Schwerbehinderung von 60 % ja bescheid.
Re: persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 02.01.2019, 19:09
von Czauderna
anjaday22 hat geschrieben: ↑02.01.2019, 19:01
Wir wissen nicht was der Hausarzt da rein geschrieben hat aber er verschreibt ja auch die Medikamente und weis über die
Schwerbehinderung von 60 % ja bescheid.
Hallo,
die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60% allein reicht nicht aus - mein Rat, den Arzt fragen und ggf. um eine neue Bescheinigung bitten, dann wieder zur Kasse - es kann kein Termin versäumt werden - muss also nicht gleich morgen sein.
Gruss
Czauderna
Re: persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 02.01.2019, 22:11
von broemmel
Nimmt sie als Diabetikerin an einem DMS Programm teil?
Wenn ja, gilt für sie automatisch die 1 % Regelung.
Ansonsten kommt es auf das Muster 55 vom Arzt an.
Re: persönliche Belastungsgrenze 1% abgelehnt
Verfasst: 03.01.2019, 10:15
von RHW
Hallo anjaday,
am besten in der Praxis eine neue Bescheinigung für chronisch Kranke (Muster 55) ausstellen lassen. Ggf. hat die Arztpraxis auf dem letzten Vordruck etwas falsch oder missverständlich ausgefüllt. Wenn man die neue Bescheinigung hat, am besten noch in der Arztpraxis kontrollieren, ob alles korrekt ausgefüllt wurde. Wenn auf der letzten Bescheinigung von der Praxis angegeben wurde "voraussichtliche Behandlung bis Dezember 2018" wäre die Reaktion der Krankenkasse passend und verständlich.
Da es für die Bescheinigung keine Fristen gibt, kann man die neue Bescheinigung beim nächsten Arztbesuch erledigen.
Gruß
RHW