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Frisch ausgesteuert

Verfasst: 01.01.2019, 00:24
von babyborn1122
hallo Freunde

ich melde mich nach meiner 3. OP wieder zurück.

Ich bin ab 31.12.18 ausgesteuert und da endet auch meine KK Verhältnis. Ich war mich beim AA melden wegen der Nahtlosigkeit. Da ich Finanziell gut aufgestellt bin bin ich nicht auf das AA angewiesen und würde mich mit meinen Rücklagen selbstversorgen.Ich weiß nur nicht wie sich das mit meinem Arbeitgeber verhält mal sagte man mir ich müsste mich beim AA melden dann wieder nicht dann nur bei der KK.

da mein KK Verhältnis sowieso beendet ist frage ich mich ob ich mich freiwillig versichern kann? und wie verhält es sich mit meinem Arbeitgeber? muss ich meine AU Bescheinigung weiter beantragen und abgeben?

Um meine Arbeitgeber nicht im ungewissen zu lassen würde ich meine AU trotzdem dort abgeben und mich regelmäßig abmelden da ich auf keinen Fall gekündigt werden möchte.Ich gehe davon aus das ich im Frühjahr mit Reha und Widereingliederung beginne.

ich muss dazu sagen das ich psychisch sehr angeschlagen bin und mich durch meine KK im letzten Halbjahr so stark unterdruck gesetzt gefühlt habe das ich manchmal einfach den Briefkasten abgebaut hätte. Anton und czuda kennen die Storys und briefe ja.


Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 01.01.2019, 11:29
von Anton Butz
Moin BB,

der erste Schritt wäre, das Aussteuerungsdatum zu überprüfen,
denn auch dazu liegen die Krankenkassen sehr häufig sehr weit daneben.
Bist du von der KK angehört worden und wurde die Entscheidung in
deinem Fall ausreichend nachvollziehbar begründet?

Ich wünsche dir mit deiner KK ein besseres Jahr 2019!

Anton

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 01.01.2019, 12:23
von Czauderna
Hallo,
Sicher, das mit der,Prüfung des Aussteuerungsdatums ist schon sinnvoll, zumal, dass es genau der 31.12. sein soll, das klingt entweder nach Zufall oder doch überprüfenswert. Was aber deine eigentliche Frage betrifft - wenn du kein ALG-1 beziehst oder auch beziehen willst, dann musst du dich freiwillig weiterversichern bzw. Die Kasse wird dich zwangsweise „ freiwillig“ weiterversichern. Ob du weiterhin deinem Arbeitgeber die AU-Meldungen vorlegen solltest, ich meine ja, auf jeden Fall.
Gruß
Czauderna

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 01.01.2019, 16:16
von babyborn1122
hallo

ich sollte ja schon zum September ausgesteuert werden da habe ich die KK an meine Blockfrist erinnert und das datum wurde dann zum 31.12 gesetzt.
was mich wundert ist das das mein Damaliger Rehaantrag bis zum 20 September abegeben musste und der 21.wäre ich dann ausgeteuert wurden. alle diese Stichtage kamen mir von Anfang schon so komisch gelegt vor das es kein Zufall sein konnte.


ich wurde von der Kasse weder angehört noch angerufen seit der Gesundschreibung 20 tage vor meiner ersten OP ist das Verhältnis komplett eingebrochen sobald ich anrufe wird direkt abgeblockt und sich zeugen per Lautsprecher dazu geholt.

hab hier noch mal das schreiben rausgesucht wo mir die Aussteurerung zum 31.12 stattfindet.
https://ibb.co/iFUR8K


sollte ich mich jetzt noch mal bei der KK melden und die sollen das neu berechnen? und kann ich wenn es wirklich so stimmen sollte mir eine andere Freiwillige KK aussuchen?

ein gesundes neues Jahr euch allen.

Die Details sind wichtig!

Verfasst: 01.01.2019, 17:41
von Anton Butz
Hallo BB,

du bist also seit 26.07.2017 ununterbrochen arbeitsunfähig?

Solange die ununterbrochene AU (ab 26.07.2017?) nicht 156 Wochen minus 1 Tag
andauert, können wir hier nicht sicher sein, dass die Aussteuerung eingetreten ist.
Die nähere Beurteilung hängt davon ab, welche Krankheit die AU (ab 26.07.2017)
ausgelöst hat und ob du im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Krankheit früher
schon mal arbeitsunfähig warst. Dabei ist nicht auf die identische Diagnose abzustellen;
stattdessen können auch verschiedenste Diagnosen in einem ursächlichen Zusammen-
hang stehen (z. B. Psyche - Rücken, Rücken – sonstiger Stützapparat …), s. auch ab hier:
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91334

Falls du also vor 2013 – wie von der Krankenkasse angegeben – oder vor 2014 wie
„definitiv“ von dir angegeben schon mal arbeitsunfähig warst, solltes du – ggf. mit
deinem Arzt zusammen - überlegen, ob jeder Zusammenhang mit der AU ab 26.07.2017
auszuschließen ist. Falls nicht, wäre da näher hinzuschauen, denn dann könnte der
Anspruch für einen ca. 1 ½ Jahre längeren Krankengeld-Bezug drin sein.

Schönen Gruß
Anton

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 01.01.2019, 20:19
von babyborn1122
hallo

also meine AU ist seit dem 27.07.2017 lückenlos bis jetzt ausgestellt. Die KK teilte mir mit das ich das erste mal mit der selben Krankheit AU gegangen bin am 22.11.2013.

nur damit ich das jetzt richtig verstehe ich sollte zu meinem Hausarzt gehen und mir meine Diagnosen von vor 2014 ansehen um Herrauszufinden ob hier schon einmal eine AU wegen dem selben Bereich ausgestellt wurden ist richtig?

wie meinst du dass mit dem zusammenhang auschließen? wenn ich davor nicht wegen wegen rücken krank war ist das dann gut oder schlecht für meine situation?

besten gruß

Liste der AU-Zeiten und Diagnosen

Verfasst: 01.01.2019, 21:14
von Anton Butz
.
Wegen welcher Krankheit bestand denn ab 22.11.2013 AU?
Gibt es da irgend einen Zusammenhang mit der AU ab 27.07.2017?
Und gab es früher schon mal AU-Zeiten in diesem Zusammenhang?

Am besten wäre wohl, du lässt dir von der Krankenkasse erstmal die
Liste über die AU-Zeiten und die Diagnosen geben; bei der DAK
heißt die "Gesamtauskunft über Arbeitsunfähigkeitsfälle",
schau´mal hier, der 2. Link:
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91329
.

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 01:21
von babyborn1122
moin

ja die von 22.11.2013 war ebenfalls wegen rücken die habe ich mir extra noch mal angeschaut. bringt uns das weiter?

verstehe ich das richtig das wenn vor 2013 schon mal wegen Rücken ausgefallen bin die aussteuerung neu gesetzt werden muss?


ich werde morgen direkt bei der KK ein kompletten Auszug der AUBs anfordern.

Gruß

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 06:49
von GerneKrankenVersichert
babyborn1122 hat geschrieben:
02.01.2019, 01:21
moin

ja die von 22.11.2013 war ebenfalls wegen rücken die habe ich mir extra noch mal angeschaut. bringt uns das weiter?

verstehe ich das richtig das wenn vor 2013 schon mal wegen Rücken ausgefallen bin die aussteuerung neu gesetzt werden muss?


ich werde morgen direkt bei der KK ein kompletten Auszug der AUBs anfordern.

Gruß
Lesen hilft. Schau dir mal das Schreiben der Kasse an. Die Blockfrist beginnt am 22.11.2013. Ebenfalls wird auf dem Schreiben auf die - angeblich nicht stattgefundende - Anhörung verwiesen. Anton sucht wieder jemanden, der sein totes Pferd reitet.

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 10:40
von Anton Butz
.
Weiter bringt uns, wenn du auch noch eine frühere
AU wegen Rücken findest, prima wäre vor Ende 2012 -
auch wenn die AU solange zurück liegt, dass sie nicht
mehr in der Gesamtübersicht erscheint.
.

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 14:38
von babyborn1122
hallo

habe mir jetzt das AU Register ab 2009 angefordert ich hoffe das es die tage bei mir ist. Es gab von mir keine Stellungnahme oder Anhörung ich habe nach dem ersten Brief das ich ausgeteuert werden Einspruch eingelegt und auf die Blockfristen Verwiesen. Können sie das ggf. als Stellungnahme ansehen?

ich bin ja zu dem jetzigen Zeitpunkt ausgesteuert und habe keine KK. Kann ich mir jetzt direkt eine neue suchen oder sollte ich bis ich die Übersicht habe erst mal nichts unternehmen. Ich bin der Meinung die KK hat nach Beendigung nach 1 Monat Nachhaltigkeit so sagte mir es zumindest die Frau vom Amt.


Nehmen wir jetzt mal an das ich in der AU Übersicht einen Beitrag finde das ich vor 2012/2013 schon einmal wegen Rücken AU war.Dann würde sich die Blockfrist verschieben und die Aussteuerung wäre somit aufgehoben richtig`?


Besten Gruß

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 15:38
von Anton Butz
babyborn1122 hat geschrieben:
02.01.2019, 14:38

Nehmen wir jetzt mal an, dass ich in der AU Übersicht einen Beitrag finde,
dass ich vor 2012/2013 schon einmal wegen Rücken AU war. Dann würde
sich die Blockfrist verschieben und die Aussteuerung wäre somit aufge-
hoben richtig`?

Du hast dir das dort nicht gleich geben lassen? Ob dann "Rücken" noch
drin steht? Hier fehlte das Wort in der zweiten Übersicht:

aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91329

Aber auch wenn das Wort nicht auftaucht und du meinst, es fehle zu
Unrecht, gibt es Ansatzmöglichkeiten, die der GKV nicht gefallen.

Zum Rest könnten dir andere Experten antworten ... ?
.

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 16:15
von babyborn1122
hallo

ich wollte es heute direkt mitnehmen dann wurde mir aber gesagt das es nicht mehr möglich sei und ich morgen früh kommen soll. Meinst du wirklich die löschen da was raus? zutrauen würde ich denen das ja nach all dem was die mit mir abgezogen haben.


gruß

Jens Baas hat´s gesagt

Verfasst: 02.01.2019, 16:20
von Anton Butz

Re: Frisch ausgesteuert

Verfasst: 02.01.2019, 16:50
von Czauderna
Hallo Anton,
hier geht es um etwas anderes, ausserdem wurden bei diesem Thema die Versicherten "kränker" gemacht nicht gesünder.
@babyborn - noch einmal, es werden keine Diagnosen gelöscht um Blockfristen zu manipulieren, ausserdem, wenn da morgen in der Auftsellung kein "Rücken" als AU-Diagnose auftaucht - weisst du denn selbst ob und wann es vor etlichen Jahren eine entsprechende AU. gab - wenn ja, dann hast du ja die Möglichkeit über Arzt oder Arbeitgeber das zu belegen, wenn nein - was dann ?
Gruss
Czauderna