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Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 16:24
von Miep
Hallo, ich würde gern wissen,ob es Probleme mit der Weiterbewilligung einer Haushaltshilfe gibt,wenn diese arztbedingt nicht nahtlos erfolgt. Bsp. Arzt stellt Verordnung für 4 Wochen aus ab letzter Untersuchung,der nächste Termin liegt aber 1 Woche nach Auslaufen der letzten Verordnung. Spontan vorher reinkommen mit längerer Wartezeit und als Alleinerziehende mit Kleinkind problematisch. Vereinbarten Termin vorziehen geht nicht,da es sich um ein Screening während der Schwangerschaft handelt,das nur in einem bestimmten Zeitfenster durchgeführt werden kann gemäß Richtlinien. Abgesehen davon bekommt man als Kassenpatient eh nur schlecht Termine vereinbart. Ohne erneute Untersuchung verweigert der Arzt die Ausstellung einer neuen Verordnung. Danke.

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 16:52
von Czauderna
Hallo,
das ist wirklich schwer zu beantworten - grundsaetzlich gilt, dass diese Leistung vor Inanspruchnahme beantragt werden muss, insofern könnte es Probleme seitens der Kasse geben. Andererseits, bei dieser Begründung, liegt es an der Kasse ob sie da eine Weiterbewilligung nahtlos vornimmt, wie gesagt, schwierig zu beantworten.
Gruss
Czauderna

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 18:06
von broemmel
Haushaltshilfe ist eine Antragsleistung.

Sie ist im voraus zu beantragen. Da gibt es Probleme.

Wieso soll es nicht möglich sein sich in die Arztpraxis zu begeben? Man hat doch eine Haushaltshilfe zu Hause?

Hört sich nicht gerade überzeugend an

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 20:29
von Miep
Hab nur 3x 4 Std. pro Woche

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 20:50
von broemmel
Die Wartezeit beim Arzt wird damit locker abgedeckt.

Warum geht es also nicht?

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 21:16
von Miep
Geht schon,aber umständlich. Praxis weit weg,lange Wartezeit ohne Termin...Dürfen Ärzte nicht von einem zum nächsten vereinbarten Termin verordnen, nur diesen festen Zeitraum? Bekomme immer nur 4 Wochen. Entbindungstermin 09.04.2019.

Re: Verordnung Haushaltshilfe nicht nahtlos

Verfasst: 30.12.2018, 22:19
von broemmel
Also geht es.

Die Kasse bezahlt schon die Haushaltshilfe. Jetzt soll sie noch Bequemlichkeit unterstützen.

Mit welcher Begründung?

Und die Frauenärzte kennen das. Bei einer Dringlichkeit geht es in der Praxis auch flott. Bei einer Wunschverordnung dauert es länger.

(Keine Wertung sondern Erfahrung)