Krankengeldzahlung vorläufig eingestellt
Verfasst: 22.12.2018, 13:21
Guten Tag ,
ich bin seit Anfang 2018 im Krankengeld und auch weiterhin AU erkrankt. Nun teilt mir mein Sachbearbeiter der Krankenkasse mit das man den MDK der Krankenkasse in meinen Genesungsprozess einbinden möchte.
Weiter heißt es, das man meine beiden behandelnden Ärzte ( Hausarzt und Facharzt ) mehrfach angeschrieben hat dem MDK aussagefähige Befundberichte zuzusenden. Dies wäre bislang nicht erfolgt.
Weiterhin bittet man mich mit beiden Ärzten in Verbindung zu treten und an die Zusendung solcher Unterlagen an den MDK bis Anfang Januar zu erinnern. Beide Ärzte sind nun in Winterurlaub bis Anfang Januar.
Der letzte Satz ist folgender: Die angeforderten Unterlagen sind für die Prüfung Ihres Krankengeldanspruches erforderlich. Solange dem MDK diese nicht vorliegen, können wir kein Krankengeld zahlen.
Meine Ärzte sind in der Vergangenheit von der Krankenkasse bereits mehrfach kontaktiert worden. Haben aber wohl wegen meiner fehlenden Schweigepflichtsentbindung nur magere Auskünfte bekommen.
Meine Frage ist nun ob ich erst mal mitteile das in der gesetzten Frist eine Antwort meiner Ärzte nicht möglich ist oder gleich vorsorglich Wiederspruch einlege. Hier tut man ja gerade so als wäre die Frage nach dem Krankengeldanspruch schon entschieden und stellt die Zahlungen mal flux auf Sachbearbeiter Ebene vorübergehend ein.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückantwort
ich bin seit Anfang 2018 im Krankengeld und auch weiterhin AU erkrankt. Nun teilt mir mein Sachbearbeiter der Krankenkasse mit das man den MDK der Krankenkasse in meinen Genesungsprozess einbinden möchte.
Weiter heißt es, das man meine beiden behandelnden Ärzte ( Hausarzt und Facharzt ) mehrfach angeschrieben hat dem MDK aussagefähige Befundberichte zuzusenden. Dies wäre bislang nicht erfolgt.
Weiterhin bittet man mich mit beiden Ärzten in Verbindung zu treten und an die Zusendung solcher Unterlagen an den MDK bis Anfang Januar zu erinnern. Beide Ärzte sind nun in Winterurlaub bis Anfang Januar.
Der letzte Satz ist folgender: Die angeforderten Unterlagen sind für die Prüfung Ihres Krankengeldanspruches erforderlich. Solange dem MDK diese nicht vorliegen, können wir kein Krankengeld zahlen.
Meine Ärzte sind in der Vergangenheit von der Krankenkasse bereits mehrfach kontaktiert worden. Haben aber wohl wegen meiner fehlenden Schweigepflichtsentbindung nur magere Auskünfte bekommen.
Meine Frage ist nun ob ich erst mal mitteile das in der gesetzten Frist eine Antwort meiner Ärzte nicht möglich ist oder gleich vorsorglich Wiederspruch einlege. Hier tut man ja gerade so als wäre die Frage nach dem Krankengeldanspruch schon entschieden und stellt die Zahlungen mal flux auf Sachbearbeiter Ebene vorübergehend ein.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückantwort