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Krankengeldzahlung vorläufig eingestellt

Verfasst: 22.12.2018, 13:21
von Shaun
Guten Tag ,

ich bin seit Anfang 2018 im Krankengeld und auch weiterhin AU erkrankt. Nun teilt mir mein Sachbearbeiter der Krankenkasse mit das man den MDK der Krankenkasse in meinen Genesungsprozess einbinden möchte.

Weiter heißt es, das man meine beiden behandelnden Ärzte ( Hausarzt und Facharzt ) mehrfach angeschrieben hat dem MDK aussagefähige Befundberichte zuzusenden. Dies wäre bislang nicht erfolgt.

Weiterhin bittet man mich mit beiden Ärzten in Verbindung zu treten und an die Zusendung solcher Unterlagen an den MDK bis Anfang Januar zu erinnern. Beide Ärzte sind nun in Winterurlaub bis Anfang Januar.

Der letzte Satz ist folgender: Die angeforderten Unterlagen sind für die Prüfung Ihres Krankengeldanspruches erforderlich. Solange dem MDK diese nicht vorliegen, können wir kein Krankengeld zahlen.

Meine Ärzte sind in der Vergangenheit von der Krankenkasse bereits mehrfach kontaktiert worden. Haben aber wohl wegen meiner fehlenden Schweigepflichtsentbindung nur magere Auskünfte bekommen.

Meine Frage ist nun ob ich erst mal mitteile das in der gesetzten Frist eine Antwort meiner Ärzte nicht möglich ist oder gleich vorsorglich Wiederspruch einlege. Hier tut man ja gerade so als wäre die Frage nach dem Krankengeldanspruch schon entschieden und stellt die Zahlungen mal flux auf Sachbearbeiter Ebene vorübergehend ein.

Vielen Dank im Voraus für eine Rückantwort

Re: Krankengeldzahlung vorläufig eingestellt

Verfasst: 22.12.2018, 13:55
von Czauderna
Hallo,
umgekehrt wird eher ein Schuh daraus, will sagen, ohne ein entsprechendes MDK-Gutachten kann die Kasse die Krankengeldzahlung nicht einstellen.
Mein persönlicher Rat - Schriftlichen Bescheid mit Rechtsgrundlage anfordern, Widerspruch einlegen und ggf. persönliche Einladung zum MDK beantragen wenn die angefragten Ärzte nicht reagierern.
Gruss
Czauderna

Krankengeldzahlung - willkürlich - vorläufig eingestellt

Verfasst: 22.12.2018, 14:45
von Anton Butz
.
Ja, ohne ein entsprechendes MDK-Gutachten kann
die Kasse die Krankengeldzahlung nicht einstellen.
Den persönlichen Rat kann ich deswegen nicht teilen.
Sofortige Weiterzahlung zu verlangen, sollte genügen.
.

Re: Krankengeldzahlung - willkürlich - vorläufig eingestellt

Verfasst: 22.12.2018, 15:59
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:
22.12.2018, 14:45
.
Ja, ohne ein entsprechendes MDK-Gutachten kann
die Kasse die Krankengeldzahlung nicht einstellen.
Den persönlichen Rat kann ich deswegen nicht teilen.
Sofortige Weiterzahlung zu verlangen, sollte genügen.
.
Hallo,
ja, kann man machen - ein Satz (Ich verlange die sofortige Weiterzahlung) genügt und das natürlich mündlich - wie gesagt, kann man machen.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeldzahlung vorläufig eingestellt

Verfasst: 23.12.2018, 12:30
von Shaun
Zunächst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das beruhigt mich dann doch etwas.
Ich bin bislang dagegen gewesen der Krankenkasse eine pauschale Schweigepflichtsentbindung gegenüber meinen behandelnden Ärzten zu unterschreiben.
Aufforderungen gab es mehrere eine solche zu unterschreiben. Nun soll ich also umgekehrt bei meinen Ärzten vorstellig werden und meine Doktoren bitten umfassend über meine Krankheiten zu berichten damit der MDK der Krankenkassen über das Krankengeld entscheiden kann.
So kann man es auch versuchen.

Ich denke mal ich schreibe einen netten Brief in dem ich um eine rechtsmittelfähige Begründung für das Aussetzen der Zahlung bitte und unverzügliche Weiterzahlung verlange . Weiterhin stelle in Aussicht mit meinen Ärzten dieses Thema frühestens Anfang Januar besprechen zu können. Mal sehn was dann kommt.

Ich Danke euch nochmals für eure Mühe