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Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 21.12.2018, 20:59
von Tobias__
Guten Abend.

Ich habe ein Paar Fragen bezüglich Krankengeld, Arbeislosengeld...

Kurze Beschreibung...
Meine Freundin, die seit dem 1 November arbeitet (Vollzeit), wurde am 15 Dezember krank (psychisch) und der Arzt schrieb sie bis zum 08.01.2018 krank.
Heute hat sie Post bekommen... Kündigung zum 31.12.2018, da Probezeit.

Was besteht hier? Kann sie Krankengeld beziehen? Da sie weiterhin krank ist? Muss man die Krankenbescheinigung der Krankenkasse melden? Muss sie sich arbeitslos melden? Wenn ja bis wann? Wenn es direkt sein muss, heißt das am Montag oder nach den Feiertagen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen? Ich habe einiges im Netz gelesen, aber ich wollte eine direkte Antwort zu meinem Fall bekommen.... krankengeld sollte ja in dem Fall am 01.01.2018 beantragt werden oder sehe ich das falsch? Am 09.01 muss eine Folgebescheinigung kommen?

Danke für die Hilfe.
Gruß

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 21.12.2018, 21:11
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
So, wie geschildert bekommt sie ab dem 01.01.2019 Krankengeld von der Kasse, dafür müssen aber bis dahin zwingend die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Kasse vorliegen, es liest sich so als wäre das bisher noch nicht geschehen. Wann begann denn das Beschaeftigungsverhältnis und war es evtl. befristet ?.
Ich rate auch die Kasse von der Kündigung in Kenntnis zu setzen damit diese beim alten Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung anfordern kann und das Krankengeld berechnen kann. Der Arbeitgeber kann sich nämlich mit deiner Abmeldung bis zu sechs Wochen Zeit lassen und wenn die Kasse nix von der Kündigung weiss, dann wird sie auch nicht tätig.
Für den weiteren Verlauf ist zu beachten, dass spätestens am 8.01.2019 der Arzt wegen der weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgesucht werden muss - das ist sehr wichtig denn ansonsten kann es zum Krankengeldverlust kommen.
Gruss
Czauderna

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 21.12.2018, 21:46
von Tobias__
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Das Arbeitsverhältnis began am 01.11.2018 und war unbefristet, lediglich die Probezeit von 6 Monate.
Ist die Krankmeldung, welche man vom Arzt bekommt die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wenn ja, dann hat die Krankenkasse ja direkt vom Arzt bekommen?
Ihr Arzt ist bis zum 06.01 im Urlaub und am 07.01 soll sie nochmal hin.

Gruß Tobias

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 21.12.2018, 23:20
von Czauderna
Hallo,
nicht der Arzt ist verantwortlich für die Meldung an die Kasse zu schicken sondern der /die Versicherte. Unbedingt sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und fragen ob die Meldungen wirklich da sind - wenn nicht, und ihr habt keine Kopie, dann empfehle ich, sich vom Arbeitgeber Kopien dieser Meldungen machen zu lassen und diese sofort an die Kasse zu geben mit dem Hinweis, dass die Meldungen für die Kasse noch beim Arzt sind. Es ist wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung bis zum 31.12. bei der Kasse sind, sonst droht für jeden Tag, Krankengeldverlustr bis zum Eingang der Meldung bei der Kasse.
Gruss
Czauderna

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 22.12.2018, 09:01
von Tobias__
Vielen Dank für die Antwort.

Eine Bescheinigung vom Arzt hat sie ja bekommen.
Eine ging an den Arbeitgeber, eine besitzt sie.
Wenn ich die Bescheinigung der Krankenkasse übergebe,ist dann alles weitere fertig?
Was muss sie dem Arbeitsamt melden?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Tobias

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 22.12.2018, 11:30
von Czauderna
Tobias__ hat geschrieben:
22.12.2018, 09:01
Vielen Dank für die Antwort.

Eine Bescheinigung vom Arzt hat sie ja bekommen.
Eine ging an den Arbeitgeber, eine besitzt sie.
Wenn ich die Bescheinigung der Krankenkasse übergebe,ist dann alles weitere fertig?
Was muss sie dem Arbeitsamt melden?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Tobias
Hallo,
wie gesagt, Meldungen sofort an die Kasse mit dem Hinweis dass die Beschaeftigung am 31.12.2018 endet.
Beim Arbeitsamt muss keine Meldung erfolgen solange noch Arbeitsunfähigkeit besteht und Krankengeld betzogen wird.
Gruss
Czauderna

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 25.12.2018, 15:51
von ichselbst
Czauderna hat geschrieben:
22.12.2018, 11:30
Beim Arbeitsamt muss keine Meldung erfolgen solange noch Arbeitsunfähigkeit besteht
das würde ich so nicht unterschreiben.

sie hat durchaus einen Pflicht den Verlust ihres Arbeitsplatzes dem Amt zu melden. sicher kann sie keinen Antrag auf Arbeitlosengeld stellen, aber sie hat es dem Arbeitsamt mitzuteilen, sonst droht eine Sperre, wenn sie wieder arbeitsfähig ist und ihren Antrag stellt.

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 25.12.2018, 16:24
von Czauderna
ichselbst hat geschrieben:
25.12.2018, 15:51
Czauderna hat geschrieben:
22.12.2018, 11:30
Beim Arbeitsamt muss keine Meldung erfolgen solange noch Arbeitsunfähigkeit besteht
das würde ich so nicht unterschreiben.

sie hat durchaus einen Pflicht den Verlust ihres Arbeitsplatzes dem Amt zu melden. sicher kann sie keinen Antrag auf Arbeitlosengeld stellen, aber sie hat es dem Arbeitsamt mitzuteilen, sonst droht eine Sperre, wenn sie wieder arbeitsfähig ist und ihren Antrag stellt.
Hallo,
wenn sie jetzt angenommen sechs Monate Krankengeld bezieht, danach arbeitsfähig wird und sich erst dann meldet, dann würde sie ggf. eine Sperrfrist erhalten, und das obwohl sie nicht selbst gekündigt hat - wo ist da der Sinn der Sperre ?. Aber wenn du vom Fach bist und dich in der Materie Meldung und Sperrfristen beim Arbeitslosengeld auskennst, dann wird es wohl so sein.
Gruss
Czauderna

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 26.12.2018, 15:10
von ichselbst
ich bin nicht vom Fach. war aber selbst oft genug arbeitslos.

man muss sich immer arbeitslos melden innerhalb der Fristen, egal ob man gekündigt wurde, man selbst gekündigt hat oder der Vertrag ausgelaufen ist.

Re: Anspruch Krankengeld? Arbeitslos melden?

Verfasst: 26.12.2018, 17:03
von Czauderna
ichselbst hat geschrieben:
26.12.2018, 15:10
ich bin nicht vom Fach. war aber selbst oft genug arbeitslos.

man muss sich immer arbeitslos melden innerhalb der Fristen, egal ob man gekündigt wurde, man selbst gekündigt hat oder der Vertrag ausgelaufen ist.
Hallo,
das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, und tatseaechlich, du hast recht - wenn man Arbeitslosengeld beziehen will oder die Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen will, dann gelten § 38 und § 311 SGB III - dort ist die Meldepflicht geregelt - wieder etwas dazugelernt.
Danke und Gruss
Czauderna