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Minijob, familienversichert und Kapitalerträge

Verfasst: 20.12.2018, 19:47
von wroppler
Hallo,
ich habe da zwei Fragen bzgl. Minijob, familienversichert und Kapitalerträge.

Ehemann sozialversicherungspflichtiger Job.
Ehefrau 450,- Minijob und über Ehemann familienversichert.
Ehefrau verdient 5400,- pro Jahr und hat zusätzlich Kapitalerträge von 800,- pro Jahr.
Was ist bisher erfahren habe, sollte die Ehefrau weiterhin familienversichert sein, da die Kapitalerträge (800,-) unterhalb des Freibetrag (801,-) liegen.

Hatte dann mal bei der Krankenkassenhotline angerufen.
Die Mitarbeiterin der Krankenkassenhotline hatte erstmal keine Ahnung davon und hat sich dann bei einer anderen Person Infos eingeholt.
Die Antwort war dann, dass sich die Ehefrau selber versichern müsste, da das Mischeinkommen (Minijob und Kapitalerträge) nicht über 5400,- (12 * 450,-) im Jahr liegen darf.

Frage 1.Was ist denn jetzt richtig?

Falls es meine Information ist und ich eine falsche Aussage der Krankenkassenhotline bekommen habe, komme ich jetzt zur zweiten Frage.

Falls sich die Kapitalerträge erhöhen sollten, gehen wir mal davon aus, es sind jetzt 2000,- pro Jahr.
Das wären dann 1200,- über dem Freibetrag und eine Familienversicherung ist nicht mehr möglich.
Könnte aber dann die Ehefrau einfach im Minijob etwas reduzieren?
Also sagen wir nur noch 350,- pro Monat verdienen, das wären dann insgesamt 1200,- im Jahr weniger, also genau der Betrag den sie mit den Kapitalerträgen über den Freibetrag liegt..

Danke und ciao
wroppler

Re: Minijob, familienversichert und Kapitalerträge

Verfasst: 20.12.2018, 20:34
von Rossi
Gucke mal hier, es gibt dazu ein Gemeinsames Rundschreiben.

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf

Dann auf Seite 12

Zitat:
2.1.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab dem 1. Januar 2009 der bisherige Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a EStG a. F. und der bisherige Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG a. F. zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG zusammengefasst. Alleinstehende können einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR, Verheiratete in Höhe von 1.602,00 EUR einkommensmindernd in Abzug bringen.

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Re: Minijob, familienversichert und Kapitalerträge

Verfasst: 21.12.2018, 14:51
von vikingz
Alles ist ein bisschen richtig.

Mit einem Minijob liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei monatlich 450,00 Euro für alle Einkünfte.

Von Kapitalerträgen ist aber nur der steuerpflichtige Teil anzurechnen, bei Kapitaleinkünften wird also der Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Die tatsächlichen Werbungskosten nicht, korrekt, der Pauschbetrag aber trotzdem. Die Ehefrau kommt also nicht über die Einkommensgrenze.

Für ein Fleiss-Sternchen - selten der Fall, aber dennoch: sollte der Minijob individuell besteuert werden, dann kann für diesen zusätzlich die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro jährlich abgezogen werden.

Zur zweiten Frage, erhöht sich die eine Einkommensart, dann kann die andere Einkommensart reduziert werden, um unter der Einkommensgrenze zu bleiben. Für die Grenze zählt die Summe aller Einkünfte. Negativeinkünfte würden übrigens auch abgezogen werden.