Krankengeld und 6 Monate
Moderator: Czauderna
Krankengeld und 6 Monate
Sehr geehrte Damen und Herren,
2018 habe ich bis 12.04.2018 Krankengeld bezogen. Arbeitslosengeld I vom 13.04.2018 bis 13.05.2018. Dann war ich bei ZAG Zeitarbeit vom 14.05.2018 bis 20.05.2018. Vom 21.05.2018 bis zum 27.05.2018 wieder Arbeitslosengeld I. Dann Arbeit mit fristgerechter Kündigung vom 28.05.2018 bis zum und die Kündigung zum 15.01.2019.
Das heißt ich habe vom letzen Krankengeldbezug 12.04.2018 mehr als 6 Monate gearbeitet oder ALG I bezogen.
Jetzt bin ich seit 05.12.2018 wieder erkrankt. Habe ich ab 16.01.2019 wieder Anspruch wegen der 6 Monate auf 78 Wochen Krankengeld?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
2018 habe ich bis 12.04.2018 Krankengeld bezogen. Arbeitslosengeld I vom 13.04.2018 bis 13.05.2018. Dann war ich bei ZAG Zeitarbeit vom 14.05.2018 bis 20.05.2018. Vom 21.05.2018 bis zum 27.05.2018 wieder Arbeitslosengeld I. Dann Arbeit mit fristgerechter Kündigung vom 28.05.2018 bis zum und die Kündigung zum 15.01.2019.
Das heißt ich habe vom letzen Krankengeldbezug 12.04.2018 mehr als 6 Monate gearbeitet oder ALG I bezogen.
Jetzt bin ich seit 05.12.2018 wieder erkrankt. Habe ich ab 16.01.2019 wieder Anspruch wegen der 6 Monate auf 78 Wochen Krankengeld?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Das hängt von der Blockfrist ab. Wurdest Du ausgesteuert?
Wann war der erstmalige Beginn der AU?
Wann war der erstmalige Beginn der AU?
Re: Krankengeld und 6 Monate
Sehr geehrter Broemmel,
.laut dem Schreiben von der Krankenkasse vom 13.04.2018 hatte ich folgende Zeiten im Krankengeldbezug incl Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
17.11.2015 bis 14.01.2016
01.08.2016 bis 11.09.2016
29.09.2016 bis 10.01.2017
12.05.2017 bis 28.08.2017
08.11.2017 bis 12.04.2017
Somit geht die Blockfirst vom 17.11.2015 bis zum 16.11.2018
Die neue Blockfrist fängt doch am 17.11.2018 an und krank bin ich seit 05.12.2018.
Ist das richtig, das ich einen neuen Anspruch auf Krankengeld habe? Seit 13.04.2018 habe ich wieder gearbeitet und ALG I bezogen.
Danke für die Antwort im voraus.
Grüße
Christian
.laut dem Schreiben von der Krankenkasse vom 13.04.2018 hatte ich folgende Zeiten im Krankengeldbezug incl Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
17.11.2015 bis 14.01.2016
01.08.2016 bis 11.09.2016
29.09.2016 bis 10.01.2017
12.05.2017 bis 28.08.2017
08.11.2017 bis 12.04.2017
Somit geht die Blockfirst vom 17.11.2015 bis zum 16.11.2018
Die neue Blockfrist fängt doch am 17.11.2018 an und krank bin ich seit 05.12.2018.
Ist das richtig, das ich einen neuen Anspruch auf Krankengeld habe? Seit 13.04.2018 habe ich wieder gearbeitet und ALG I bezogen.
Danke für die Antwort im voraus.
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Sehr geehrter Broemel,
Meine erste AU war am 17.11.2015 wie Du ja vor diesen letzten Beitrag sehen kannst. Seit 13.04.2018 war ich ja in Arbeit oder ALG I.
Habe ich dann wieder ab der neuen Blockfist ab 18.11.2018 anspruch auf 78 Wochen Krankengeld?
Ich bitte um eine Anwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Meine erste AU war am 17.11.2015 wie Du ja vor diesen letzten Beitrag sehen kannst. Seit 13.04.2018 war ich ja in Arbeit oder ALG I.
Habe ich dann wieder ab der neuen Blockfist ab 18.11.2018 anspruch auf 78 Wochen Krankengeld?
Ich bitte um eine Anwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Weiß keiner was?
Grüße
Christian
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Hallo,
Ich meine schon das du richtig liegst.
Gruß
Czauderna
Ich meine schon das du richtig liegst.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeld und 6 Monate
Liebe Czauderna,
Was heißt richtig lesen? Hab ich dann 78 Wochen Neuanspruch auf Krankengeld. Ja oder Nein?
Grüße
Christian
Was heißt richtig lesen? Hab ich dann 78 Wochen Neuanspruch auf Krankengeld. Ja oder Nein?
Grüße
Christian
Re: Krankengeld und 6 Monate
Hallo Christian,
Danke fuer das „liebe“ aber ich bin ein „lieber“.
Ja, sehe ich so, da das Leistungsende in der ersten Blockfrist nicht mehr erreicht werden kann, schließt sich hier eine neue Blockfrist an mit insgesamt 78 Wochen maximalem Krankengeldanspruch . Deine Lesefaehigkeiten habe ich nicht in Abrede gestellt, mit der Formulierung „ richtig liegst“ habe nur deine Meinung bestätigt.
Gruß
Günter
Danke fuer das „liebe“ aber ich bin ein „lieber“.
Ja, sehe ich so, da das Leistungsende in der ersten Blockfrist nicht mehr erreicht werden kann, schließt sich hier eine neue Blockfrist an mit insgesamt 78 Wochen maximalem Krankengeldanspruch . Deine Lesefaehigkeiten habe ich nicht in Abrede gestellt, mit der Formulierung „ richtig liegst“ habe nur deine Meinung bestätigt.
Gruß
Günter
Re: Krankengeld und 6 Monate
Ich habe das nur kurz überschlagen, aber es erfolgte doch keine Aussteuerung.
Die Höchstanspruchsdauer wurde doch nicht erreicht.
In dem Fall besteht bei Beginn einer neuen Blockfrist ein neuer Krankengeldanspruch.
Die 6 Monate Arbeitsfähig oder nicht sind dann nicht relevant.
Die Höchstanspruchsdauer wurde doch nicht erreicht.
In dem Fall besteht bei Beginn einer neuen Blockfrist ein neuer Krankengeldanspruch.
Die 6 Monate Arbeitsfähig oder nicht sind dann nicht relevant.
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- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Re: Krankengeld und 6 Monate
.
Ja, das könnte so sein.
Aber 12.04.2017 ist ein Schreibfehler -
vielleicht gibt es da noch einen, nicht um
Jahre daneben, sondern nur um einzelne
Monate?
Ja, das könnte so sein.
Aber 12.04.2017 ist ein Schreibfehler -
vielleicht gibt es da noch einen, nicht um
Jahre daneben, sondern nur um einzelne
Monate?