Einkommen des Partner angerechnet?
Verfasst: 14.12.2018, 21:02
Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Ich selbst bin selbstständig, verdiene zw 700 & 1000EUR im Monat, es ist nicht viel, aber ich kann meine Unkosten habwegs tragen, ich brauch nicht viel.
Mein Ehemann verdient deutlich mehr, ist aber PKV versichert.
Ich war jahrelang in der DAK, galt dort als hauptberuflich selbstständig und das Einkommen meines Mannes wurde nicht angerechnet, ich hab nie einen Härtfallantrag gestellt, sondern mein Partner hat mir geholfen die GKV Beiträge von 450 zu zahlen.
Dann bin ich zur AOK gewechselt, dort wurde ich als nebenberuflich eingestuft, da ich hierdurch nur noch 400EUR zahlen musste. Hierzu wurde das Einkommen meines Mannes mit angerechnet. Bis jetzt war mir das total egal, als was ich eingestuft war, es waren 50EUR weniger im Monat.
Jetzt kommt im Januar die neue Mindestbemessungsgrenze und als ich anrief um mit der AOK zu klären, das ich wieder als hauptberuflich eingestuft werde um weniger Beitrag zahlen zu können, wurde mir gesagt, daß es vollkommen egal ist ob ich haupt oder nebenberuflich selbstständig bin, das Einkommen meines Partners wird immer miteingerechnet, da er in der PKV ist und ich relativ wenig verdiene. Und ich somit im Januar nicht wie erhofft weniger Beiträge zahlen muss, sondern weiterhin die 400 EUR zahlen soll.
Ich meine aber hier im Forum gelesen zu haben, das das Einkommen des Partner nur dann zählt,wenn man nebenberuflich tätig ist, egal ob er in der PKV oder GKV sei. Was stimmt denn nun? In der DAK wurde das auch so gehandhabt, das das Einkommen des Partners egal war, solange ich Hauptberuflich tätig war....
ich hab folgendes Problem:
Ich selbst bin selbstständig, verdiene zw 700 & 1000EUR im Monat, es ist nicht viel, aber ich kann meine Unkosten habwegs tragen, ich brauch nicht viel.
Mein Ehemann verdient deutlich mehr, ist aber PKV versichert.
Ich war jahrelang in der DAK, galt dort als hauptberuflich selbstständig und das Einkommen meines Mannes wurde nicht angerechnet, ich hab nie einen Härtfallantrag gestellt, sondern mein Partner hat mir geholfen die GKV Beiträge von 450 zu zahlen.
Dann bin ich zur AOK gewechselt, dort wurde ich als nebenberuflich eingestuft, da ich hierdurch nur noch 400EUR zahlen musste. Hierzu wurde das Einkommen meines Mannes mit angerechnet. Bis jetzt war mir das total egal, als was ich eingestuft war, es waren 50EUR weniger im Monat.
Jetzt kommt im Januar die neue Mindestbemessungsgrenze und als ich anrief um mit der AOK zu klären, das ich wieder als hauptberuflich eingestuft werde um weniger Beitrag zahlen zu können, wurde mir gesagt, daß es vollkommen egal ist ob ich haupt oder nebenberuflich selbstständig bin, das Einkommen meines Partners wird immer miteingerechnet, da er in der PKV ist und ich relativ wenig verdiene. Und ich somit im Januar nicht wie erhofft weniger Beiträge zahlen muss, sondern weiterhin die 400 EUR zahlen soll.
Ich meine aber hier im Forum gelesen zu haben, das das Einkommen des Partner nur dann zählt,wenn man nebenberuflich tätig ist, egal ob er in der PKV oder GKV sei. Was stimmt denn nun? In der DAK wurde das auch so gehandhabt, das das Einkommen des Partners egal war, solange ich Hauptberuflich tätig war....