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Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 12.12.2018, 22:06
von maramia
Hallo,
vor einigen Tagen habe ich von meiner Bezügestelle die Info erhalten, dass ich über der Jahreseinkommensgrenze liege und somit nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bin.
In die PKV möchte ich nicht wechseln, allerdings werde ich nach einigen Google-Stunden nicht schlau aus den Infos.
Kann mir hier jemand die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Versicherung erklären?
Danke schonmal!
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 12.12.2018, 23:37
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Dazu müssten wir etwas mehr Infos haben.
Deinem Pseudonym nach vermute ich du bist weiblichen Geschlechts.
Wie alt und wie ist der Familienstand, wenn verheiratet, wie ist der Ehegatte versichert und hast du ein Kind oder sogar mehrere Kinder ?
Gruß
Czauderna
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 13.12.2018, 00:28
von maramia
Danke für das Willkommen
Hier die benötigten Angaben:
weiblich, 53 Jahre alt
getrennt lebend, Ehemann selber bei der GKV versichert
1 Kind, Schüler und bei mir mitversichert
Ausbildung von 1982 bis 1985
Seit 1985 Vollzeit berufstätig
Während 1. Lj des Kindes offiziell berufstätig (aber 1 Jahr Urlaub + Überstunden)
Bis 31.12.18 immer selber in der GKV versichert
Falls noch etwas benötigt wird, einfach fragen
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 13.12.2018, 10:20
von Czauderna
Hallo,
Vorausschicken muss ich, dass ich bei einer Krankenkasse gearbeitet habe, von daher auch mehr aus dieser Sicht argumentiere.
Also, nach der derzeitigen Rechtslage kann ich dir nicht raten aus der GKV auszutreten.
1. solange keine Krankenversicherungspflicht vorliegt oder ein Ansoruch auf Familienversicherung, ist dir die Rueckkehr in die GKV verwehrt, wahrscheinlich auch als Rentnerin (Alter und Vorversicherungszeiten)
2. in der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung, deinKind müsste dann ggf. bei seinem Vater mitversichert werden, ginge aber auch nur dann, wenn sein Einkommen niedriger als das deinige wäre. Ansonsten muss das Kind eine eigene Versicherung haben
3. bei der PKV wird die Beitragsberechnung nach Alter und Gesundheitszustand vorgenommen, bei der GKV nur nach dem Einkommen, deshalb gilt unbedingt, Angebot der PKV mit Leistungen der GKV sehr genau zu vergleichen.
Gruß
Czauderna
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 14.12.2018, 16:15
von maramia
Hallo Czauderna,
in die PKV möchte ich eigentlich auch nicht wechseln.
Für mich stellt sich eher die Frage, ob es durch die freiwillige Versicherung bei der GKV Nachteile gibt.
Wie ich gelesen habe, werden bei Rentnern mit einer freiwilligen Versicherung alle Einkünfte zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen, z.B. auch Mieteinkünfte etc.
Das ist bei GKV-versicherten Rentnern nicht der Fall.
So etwas meine ich, gibt es noch mehr solcher Nachteile?
Ansonsten arbeite ich halt ein paar Stunden weniger, damit ich in der GKV bleiben kann.
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 14.12.2018, 18:29
von GerneKrankenVersichert
maramia hat geschrieben: ↑14.12.2018, 16:15
Für mich stellt sich eher die Frage, ob es durch die freiwillige Versicherung bei der GKV Nachteile gibt.
Wie ich gelesen habe, werden bei Rentnern mit einer freiwilligen Versicherung alle Einkünfte zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen, z.B. auch Mieteinkünfte etc.
Das ist bei GKV-versicherten Rentnern nicht der Fall.
Wenn du in der GKV bleibst, besteht momentan kein Unterschied zwischen einer Pflichtmitgliedschaft und einer freiwilligen Mitgliedschaft. Aufgrund der Höhe deines Einkommens zahlst du sowieso den Höchstbeitrag.
Wenn du in Rente gehst und aufhörst zu arbeiten, wirst du wieder pflichtversichert als Rentner. Und zahlst Beiträge nur aus Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen (sofern nebenberuflich selbstständig).
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 14.12.2018, 19:17
von Czauderna
Hallo,
sorry, ich dachte, das du über eine Alternative nachdenkst, aber wenn du tatsächlich nicht in diePKV wechseln willst, dann gibt es keine und GKV hat ( wie fast immer) recht.
Gruss
Czauderna
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 15.12.2018, 03:54
von GS
Hallo GKV und Günter,
kann man alles unterschreiben. PKV ist hier kein Thema.
Und sicher auch kein Fehler war es, das Wörtchen "momentan" einzuflechten. Denn wer weiß schon, was die Zukunft mit sich bringt?
Grüße
von GS
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 15.12.2018, 11:45
von maramia
Hallo an Alle,
und gleich auch noch Danke für die Meinungen.
Dann bin ich ja beruhigt und werde weiter Vollzeit arbeiten
Mir ist noch eine letzte Frage eingefallen:
Wie sieht es mit einem Krankenkassenwechsel aus, bin ich hier irgendwie zeitlich gebunden oder kann ich einfach wechseln?
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 15.12.2018, 12:53
von RHW
Hallo Maramia,
der Krankenkassenwechsel ist einfach:
Wenn die Kündigung bis zum 31.12. bei der bisherigen Krankenkasse eingeht, kann man zum 1.3. die Krankenkasse wechseln.
Wichtig ist, dass der Aufnahmeantrag (Formular!) bei der neuen Krankenkasse bis zum 28.2. inkl. der Kündigungsbestätigung der Vorkasse eingeht und der Arbeitgeber bis spätestens zu diesem Tag die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegen hat. Falls einer dieser Punkte schief gehen sollte, bleibt man weiter bei der bisherigen Krankenkasse versichert.
Zu den den Unterschieden zwischen pflicht-und freiwilliger Versicherung:
- Die freiwillige endet nur durch schriftliche Kündigung (z.B. auch bei Wechsel in die kostenlose Familienversicherung).
- der Beitrag ist jeden Monat gleich (auch wenn man z.B. nur durch Sonderzahlungen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet)
Da das Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann man sich bei der Krankenkasse erkundigen, wie hoch das Krankengeld der Krankenkasse bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit sein würde. Manche Krankenkasse bieten gegen zusätzlichen Beitrag einen Wahltarif für ein höheres Krankenkgeld an. Das könnte für die Wahl einer anderen Krankenkasse relevant sein.
Gruß
RHW
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 17.12.2018, 12:50
von maramia
Hallo,
hört sich kompliziert an, auch wenn es wahrscheinlich einfach ist.
Dann muss ich mir das mit dem Wechsel mal überlegen.
Grund für diesen Gedanken ist, dass ich eine OP benötige, bei der die von der Kasse vorgeschlagene Lösung wesentlich länger dauert und körperlich extrem anstrengender ist. Alternativ gibt es eine OP-Methode, die schonender ist und die Krankmeldungszeit auf 1/3 reduziert, diese aber noch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden ist.
Nun möchte meine aktuelle Krankenkasse, dass ich die "große" OP durchführen lassen, die allerdings 7-8 Stunden dauert und mindestens 6 Wochen Krankschreibung nach sich zieht.
Weiß jemand der Fachleute hier, ob es eine Krankenkasse gibt, die bei einem Antrag auf Kostenübernahme nicht zu sehr "zickt"?
Nochmals Danke und Entschuldigung für die viele Fragen, aber neben dem ganzen OP-Zeug kam jetzt auch noch das Versicherungspflicht-Ende, und das ist dann doch zu viel des Guten...
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 17.12.2018, 13:40
von Czauderna
Hallo,
Ich denke, so wie geschildert werden alle GKV-Kassen „Zicken“ machen, denn die Kassen sind grundsätzlich verpflichtet nur Vertragsbehandlungen zu zahlen, alles andere geht zwar theoretisch, muss aber vorher per Gutachten befürwortet werden, und dort muss dann klar hervorgehen, dass die beantragte außervertragliche Behandlung medizinisch erforderlich ist und alternatives in diesem speziellen Fall.
Gruß
Czauderna
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 17.12.2018, 16:23
von GerneKrankenVersichert
maramia hat geschrieben: ↑17.12.2018, 12:50
Grund für diesen Gedanken ist, dass ich eine OP benötige, bei der die von der Kasse vorgeschlagene Lösung wesentlich länger dauert und körperlich extrem anstrengender ist. Alternativ gibt es eine OP-Methode, die schonender ist und die Krankmeldungszeit auf 1/3 reduziert, diese aber noch nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden ist.
Die Frage, die man sich immer stellen sollte, ist diese: Warum ist diese Methode nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten? Das von den Leistungerbringern dieser Methoden gerne verwendete Wörtchen "noch" suggiert, dass die gesetzlichen Kassen irgendwie rückständig sind, weil die doch so viel bessere Methode "noch" nicht bezahlt wird.
In Deutschland entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss darüber, welche Leistungen die Kassen übernehmen und welche nicht. Entgegen der landläufigen Meinung entscheiden das nicht "die Kassen", sondern Vertreter von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern zusammen mit einem unparteiischen Vorsitzenden und unparteischen Mitgliedern. Infos zur Zusammensetzung:
https://www.g-ba.de/institution/struktur/mitglieder/
Die Entscheidungen erfolgen aufgrund des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse. Hierbei geht es nicht nur darum, ob eine Methode schonender ist als die andere und geringere Krankmeldungszeiten verursacht, sondern auch um die Langzeitwirkungen und die Langzeitfolgen. Die erfahrungsgemäß bei neuen Methoden nicht sofort bekannt sind. Weitere Infos zu den Bewertungsgrundlagen aufgrund der evidenzbasierten Medizin:
https://www.g-ba.de/institution/aufgabe ... rundlagen/
Nicht verschweigen möchte ich, dass natürlich auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielt. Sollten zwei Methoden gleich erfolgreich sein, die neue allerdings das Doppelte kosten, wird sie keinen Eingang in den Leistungskatalog finden. Was ja auch logisch ist - diese Mehrkosten ohne Mehrwert müssten wir alle mit unseren Beiträge finanzieren.
Viele der "neuen" Leistungen sind so neu nicht und schon vom g-ba bewertet, sie haben keinen Eingang in den Leistungskatalog gefunden, z. B. die beliebte Hyaluronsäure bei Knorpelschäden. Andere Leistungen werden irgendwann Kassenleistung, auf Anhieb fallen mir das die Akupunktur und die Stoßwellentherapie bei Fersensporn ein. Es gibt auch Leistungen, die wieder aus dem Leistungskatalog herausfallen, z. B. Infusionstherapie bei Hörsturz, da sie nachweislich nichts bewirken. Andere Leistungen werden nicht bewertet, da niemand einen Antrag gestellt hat (es lässt sich besser verkaufen: "ist soviel besser", wenn es noch nie einer wissenschaftlichen Prüfung standhalten musste). Oder die Bewertung läuft noch. Es kann durchaus sein, dass der g-ba Studien in Auftrag gibt (aktuell im Falle der Liposuktion bei Lipödem), da es bisher keine aussagekräftigen Studien gibt.
Bietet mir der Arzt eine sogenannte IGeL-Leistung an, die nicht im Leistungskatalog enthalten ist, soll er eigentlich über Hintergründe etc. aufklären, damit der Patient entscheiden kann, welche Methode für ihn die richtige ist. Aus der Praxis wissen wir alle, dass das selten geschieht. Die GKV hat deshalb den IGel-Monitor entwickelt:
https://www.igel-monitor.de/ . Hier findet man laienverständliche Erklärungen, eine Bewertung sowie die zugrundeliegenden Studien, damit man sich selbst ein Bild machen kann.
Aus den vorstehenden Ausführungen lässt sich erkennen, dass eine pauschale Antwort welchen Kasse "zickt", ohne Kenntnis des Leistungsantrages nicht möglich ist.
Wurde die Methode vom g-ba negativ bewertet, wird keine Kasse die Kosten übernehmen (Ausnahme potentiell tödliche Erkrankungen)
Erfolgte noch keine Bewertung, kann es sein, dass einzelne Kassen Verträge mit einzelnen Leistungserbringern zu dieser Leistung vereinbart haben, damit belastbare Studien erstellt werden können (momentan z. B. Laser-Tonsillektomie).
Ich würde mal beim Leistungserbringer nachfragen,
warum die Kosten nicht übernommen werden. "Die Kasse zahlt das nicht" ist kein Grund.
@Czauderna: Kannst du das in Leistungen verschieben?
Re: Vor-/Nachteile der freiwilligen Versicherung in der GKV
Verfasst: 12.02.2020, 14:12
von Schlafmützche
RHW hat geschrieben: ↑15.12.2018, 12:53
Hallo Maramia,
der Krankenkassenwechsel ist einfach:
Wenn die Kündigung bis zum 31.12. bei der bisherigen Krankenkasse eingeht, kann man zum 1.3. die Krankenkasse wechseln.
Wichtig ist, dass der Aufnahmeantrag (Formular!) bei der neuen Krankenkasse bis zum 28.2. inkl. der Kündigungsbestätigung der Vorkasse eingeht und der Arbeitgeber bis spätestens zu diesem Tag die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegen hat. Falls einer dieser Punkte schief gehen sollte, bleibt man weiter bei der bisherigen Krankenkasse versichert.
Zu den den Unterschieden zwischen pflicht-und freiwilliger Versicherung:
- Die freiwillige endet nur durch schriftliche Kündigung (z.B. auch bei Wechsel in die kostenlose Familienversicherung).
- der Beitrag ist jeden Monat gleich (auch wenn man z.B. nur durch Sonderzahlungen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet)
Da das Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann man sich bei der Krankenkasse erkundigen, wie hoch das Krankengeld der Krankenkasse bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit sein würde. Manche Krankenkasse bieten gegen zusätzlichen Beitrag einen Wahltarif für ein höheres Krankenkgeld an. Das könnte für die Wahl einer anderen Krankenkasse relevant sein.
Gruß
RHW
Du hast die Unterschiede sehr gut erklärt. Danke dir