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Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 10.12.2018, 22:32
von Chanella
Hallo,
ich habe da ein gewaltiges Problem.
Ich beziehe seit Oktober Krankengeld von der Barmer und bin mit Depressionen krankgeschrieben.
Jetzt ist es mir passiert, dass ich eine Lücke von einem Tag hatte, da ich mir einfach ein falsches Datum gemerkt habe.
Ich war bis 20.11.18 krankgeschrieben und hatte mir ausversehen den 22.11.18 gemerkt. Dann den Krankenschein
per App hochgeladen ohne mir was zu denken. Bis der Anruf kam, dass ich nun aufgrund dieser Lücke kein Krankengeld
mehr bekomme und auch nicht mehr versichert bin.
Ich hatte vorher nie etwas von der Krankengeldfalle gehört, aber nun ist es mir bekannt und ich bin völlig ver-
zweifelt. Vor dem Krankengeld hatte ich ALG1 bezogen. Da ich aber immer noch arbeitsunfähig bin, kann ich
dort keine Leistungen beantragen. Harz4 wollte ich mir nie wieder antun.
Gibt es da andere Wege? Ich habe einen neuen Gesetzentwurf gefunden, aber keine Ahnung ob und wann er in Kraft tritt, oder
oder der mir überhaupt helfen kann.
Einen Widerspruch habe ich eingelegt mit einem Attest vom Arzt, dass die Sperrung zur verschlechterung meines Zustandes führen kann
und ich Konzentrationsprobleme durch die Depressionen habe.
Ich würde mich über Ratschläge diesbezüglich freuen.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 11:22
von Anton Butz
.
Deine Frage kommt genau zum richtigen Zeitpunkt,
denn das Thema ist am Freitag,14.12.2018, 9:00 Uhr,
im Bundestag - außer dir und mir weiß das aber noch
niemand; bzw. alle unterdrücken / ignorieren es:
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p90677
.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 12:46
von Chanella
Ok, na dann bin ich mal gespannt!
Habe ich denn den Gesetzesentwurf richtig verstanden, nachdem man dann einen Monat Zeit hat nachzuweisen, dass man weiterhin auf die gleiche Krankheit krankgeschrieben ist?
Auszug: 22. Nach § 46 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag im Sinne von Satz 2, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Selbst wenn es durchgeht, ist die Frage, ob ich davon noch profitieren kann.
Was meinen deine Volksvertreter dazu?
Verfasst: 11.12.2018, 13:36
von Anton Butz
Chanella hat geschrieben: ↑11.12.2018, 12:46
Selbst wenn es durchgeht, ist die Frage, ob ich davon noch profitieren kann.
Ja, frage doch mal die in deinen Wahlkreis gewählten Bundestagsabgeordneten,
was sie dazu meinen, zumal allen Verantwortlichen längst klar ist, dass die
Sozialrechts-Guillotine "
unangemessen" ist und zu "
besonderen Härten"
führt:
https://up.picr.de/34427619rl.pdf
.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 13:46
von D-S-E
Die Änderungen sollen erst zum 1. April wirksam werden.
Nach jetziger Rechtslage endet die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch bei einer Lücke in der AU-Bescheinigung. Diese Lücke ist hier entstanden.
Eine Chance im Widerpruchsverfahren sehe ich nicht. Es besteht nur dann eine kleine Chance, wenn die Lücke aus Gründen entstanden ist, die der Versicherte nicht zu vertreten hat. Zum Beispiel: Praxis hat geöffnet, aber Versicherter wird gebeten, am nächsten Tag zu kommen, weil es so voll ist.
Das Argument, dass es ja nur ein mal passiert sei und dass man sich der Folgen nicht bewusst war, hört man als Fallmanager sehr oft, es spielt in der Praxis keine Rolle.
Rückwirkung oder Opferentschädigung
Verfasst: 11.12.2018, 14:00
von Anton Butz
D-S-E hat geschrieben: ↑11.12.2018, 13:46
Die Änderungen sollen erst zum 1. April wirksam werden.
Nach der bisherigen - illegalen - Entwicklung ist das rückwirkende
Inkrafttreten der Neuregelung keinesfalls ausgeschlossen, jeden-
falls wenn die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages und
die vom Gesundheitsausschuss anzuhörenden
Verbände vor-
her angemessen beteiligt werden.
P.S.: "jetzige
Rechtslage" und "derzeitige
Praxis" sind offensichtlich
Zweierlei - nochmals:
https://up.picr.de/34427619rl.pdf
.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 14:27
von broemmel
Selbst gebastelte Meinungen die fern vom Gesetzgebungsverfahren liegen entfalten keinerlei rechtliche Wirkung.
Der Grundkurs Recht fehlt bei Anton immer noch
Absprachen zwischen Jens Spahn und ... ?
Verfasst: 11.12.2018, 15:44
von Anton Butz
broemmel hat geschrieben: ↑11.12.2018, 14:27
... fern vom Gesetzgebungsverfahren ...
Noch ferner vom – rechtsstaatlichen – Gesetzgebungsverfahren dürfte liegen,
dass die Entsorgung der 13-jährigen illegalen Sozialrechts-Guilloine offensichtlich
stillschweigend an der Öffentlichkeit, den Abgeordneten und Verbänden, vorbei
erfolgen soll:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... 016#top-31
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz/581346
Ohne – politische – Absprachen hinter den Kulissen ist das kaum vorstellbar.
Wir fragen mal diese 41 Mitglieder (und Vertreter) des BT-Gesundheitsausschusses
stellvertretend für die insgesamt 709 Abgeordneten:
https://www.bundestag.de/gesundheit#
.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 19:00
von D-S-E
Chanella, ich würde die ehrlich raten, diese Situation als verloren zu verbuchen und nach vorne zu schauen. Du kannst natürlich in Widerspruch gehen und später bis vor die höchste Instanz klagen. Aber bei so einem eindeutigen Fall verschwendest du deine Zeit.
Bedenke: Die Kasse bestreitet nicht deine AU. Die Entscheidung, dass du kein Krankengeld mehr erhalten kannst, beruht auf rein formellen Aspekten. Und hier ist die Kasse mehr als eindeutig im Recht.
Auf Kulanz kannst du nicht hoffen. Die Kasse spart dadurch sehr viel Geld und im Gegensatz zum klassischen Krankengeldfallmanagement befindet sie sich hier auf der narrensicheren Seite.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 20:25
von Anton Butz
.
D-S-E hat geschrieben: ↑11.12.2018, 19:00
bei so einem
eindeutigen Fall
ist die Kasse mehr als
eindeutig im Recht
sie befindet sich hier auf der
narrensicheren Seite
Das kommt wohl von eine/r/m sehr loyal-untergebenen Krankenkassen-Mitarbeiter/in?
Die rechtliche Wirklichkeit sieht anders aus,
vgl. RdNr. 28 des BSG-Urteils vom 11.05.2017,
B 3 KR 22/15 R:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Aber nicht nur diese Ausführungen werden beharrlich ignoriert; die illegale BSG-Krankengeld-
Falle in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (GKV-
VSG ab 23.07.2015) ist seit jeher sehr umstritten, u. a. auch von Ulrich Knispel, dem zum
Krankengeld kompetentesten - ehemaligen - Richter Deutschlands, u. a.
https://www.jurion.de/news/372434/Unter ... spruechen/
Und zu dieser Rechtsprechung der Sozialgerichte Speyer und Mainz gibt es bisher kein
rechtlich überzeugendes Gegenargument:
SG Speyer, 27.10.2017, S 16 KR 440/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 13.10.2017, S 13 KR 85/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 25.07.2016, S 3 KR 428/15
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 599/14
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 369/14
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 409/14
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 31.08.2015, S 3 KR 405/13
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 22.05.2015, S 19 KR 959/13
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 20.03.2015, S 19 KR 969/13
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 08.09.2014, S 19 KR 519/14 ER
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 04.06.2014, S 3 KR 298/12
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 07.04.2014, S 19 KR 10/13
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77/12
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
Dass in der
ASR 5/2018 die
‚Rechtzeitige Feststellung fortbestehender Arbeits-
unfähigkeit nach neuem Recht (LSG Stuttgart) – Anmerkung Ruppelt“ besprochen
wurde, erscheint auch ohne bisherige Kenntnis des Inhalts aus mehreren Gründen
sehr bemerkenswert
https://dav-sozialrecht.de/de/asr-34#pa ... erzeichnis
.
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 20:53
von broemmel
Na Anton, mal wieder unterwegs, um Opfer zu finden?
Du hast ja schon lange keine Leute mehr wie irre vor das Sozialgericht getrieben. Übernimmst Du diesmal die Mißbrauchsgebühr? Oder lässt Du dann Chanella wieder fallen wie eine heiße Kartoffel
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 11.12.2018, 21:10
von D-S-E
Hallo Anton,
ich sage ja nicht, dass ich die Lückenregelungen für richtig halte. Die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes ist aber bekannt. Das heißt, um einen solchen Fall zu gewinnen, braucht man viel Ausdauer, Geld und Glück.
Ich empfehle Chanella daher ausdrücklich, nach vorne zu schauen und nicht zurück.
Viele Grüße
D-S-E
Die Hoffnung stirbt gleich oder zuletzt ?
Verfasst: 11.12.2018, 21:49
von Anton Butz
.
Hallo D-S-E,
können wir uns – als kleinsten gemeinsamen Nenner – darauf einigen,
zunächst nach vorne zu schauen und darauf zu hoffen, dass die vorgesehene
Rechtsänderung zum Gesetz wird und diesem Rückwirkung, zumindest für
nicht rechtskräftig abgeschlossene Fälle, beikommt, also ein Widerspruchs-
(bzw. auch Klage-) verfahren einstweilen unvermeidbar ist?
Was würdest du als Übergangslösung bis zu dieser Klärung vorschlagen,
Hartz IV?
Ich würde im ER-Verfahren ab sofort Rabatz machen, falls die BARMER
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht berücksichtigt
viewtopic.php?f=9&t=9672&p=88990#p88990
und inhaltlich geltend machen, dass es für die rückwirkende Aufhebung
der Krankengeld-Bewilligung keinen Rechtsgrund gibt, zumal die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 20.11.2018 keine End-
bescheinigung war
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p86379
Über die Links in diesem Dokument werden die Zusammenhänge noch
etwas klarer, insbesondere z. B. zum Ausgangs-Fehler "
Karenztag"
https://up.picr.de/34427619rl.pdf
Schönen Gruß
Anton
Empört euch!
Verfasst: 13.12.2018, 10:00
von Anton Butz
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Hallo Chanella,
wirt du auch aktiv - wie?
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p90718
Schönen Gruß
Anton
Re: Krankengeld gesperrt (1 Lückentag)
Verfasst: 13.12.2018, 10:37
von Czauderna
Hallo,
Ja, wäre gut wenn sich die Fragestellerin nochmal äußert - die letzten Beitraege befassen sich zwar mit diesem Fall, es droht aber wieder „auszuufern“.
Gruß
Czauderna