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Krankengeld - Versicherten-Betrug oder was ?
Verfasst: 08.12.2018, 10:47
von Anton Butz
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Der Spruch nützt sich ab:
Beim Krankengeld ist´s gut zu wissen:
wer nicht aufpasst wird besch…en.
Wie dieses Beispiel einer AOK zeigt,
kann es für den Versicherten aber noch
wesentlich schlimmer kommen, wenn
er sich ihrem Diktat nicht beugt:
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... ost2345734
Der Fall ist nicht nur bemerkenswert,
sondern wirft auch etliche Fragen auf.
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Re: Krankengeld - Versicherten-Betrug oder was ?
Verfasst: 08.12.2018, 11:04
von Czauderna
Hallo,
die Fragen, die aufgeworfen werden ist - warum soll der Fall hier behandelt werden und warum in aller Welt gibst du einen solchen Ratschlag - der von "sauerbier" ging da schon eher in die richtige Richtung. "Öffentlicher Druck" aus einem Forum heraus - wie blauäugig ist das denn.
Gruss
Guenter
Re: Krankengeld - Versicherten-Betrug oder was ?
Verfasst: 08.12.2018, 11:40
von Anton Butz
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Hier geht es um "aktuelles und Meinungen zur Gesundheitspolitik".
Nachdem Jens Spahn nach den gestrigen Ereignissen nun in etwas anderer
Konstellation wieder Zeit und Muse hat, sich mit sozialen Themen aus seinem
ureigensten Gesundheits-Bereich zu befassen, hier schon mal ein paar Stich-
Worte:
Willkür?
strafrechtlich relevant?
auch für das Bei-Helferlein MDK?
(Betrug, Nötigung, falsches Gesundheitszeugnis)
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Schnittstelle BMG : BMAS
Verfasst: 09.12.2018, 16:59
von Anton Butz
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Falls Bundesgesundheitsminister und
CDU-Präsidiumsmitglied (sowie Partei-Vorsitzender und Bundeskanzler i. L.)
Jens Spahn meint, allein nicht ausreichend zur Verbesserung beitragen zu können, könnte ihm
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie Mitglied des
SPD-Parteivorstands, behilflich sein, die Schnittstelle zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld bzw. zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Sozialministerium zu klären.
Diese seit Jahrzehnten existierende sozialrechtliche Wirklichkeit ist jedenfalls unerträglich:
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... ost2346181
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Re: Krankengeld - Versicherten-Betrug oder was ?
Verfasst: 09.12.2018, 19:23
von Czauderna
Hallo Anton,
ich sag es doch, saurbier hat den Durchblick
Gruss
Guenter
Schnittstellen-Versagen
Verfasst: 09.12.2018, 21:07
von Anton Butz
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Im Ernst, Guenter?
Bin mal gespannt, was
Hubert Heil´s Sozialministerium
Jens Spahn´s Gesundheitsministerium
Dr. Katarina Barley´s Verbraucherschutzministerium
von den deutlich werdenden Schnittstellen-Problemen halten.
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Re: Krankengeld - Versicherten-Betrug oder was ?
Verfasst: 09.12.2018, 23:12
von broemmel
Naja. Wahrscheinlich genau das gleiche wie die Vorgänger auf die Mail geantwortet haben.
Oder die Absender Adresse ist in allen Ministerien schon als Spam gekennzeichnet. (Was schlau wäre)
Was sollen die auch sagen. Da kommt ein nichtssagender Text mit der Einladung irgendwas im Forum zu diskutieren.
Staats-Versager
Verfasst: 10.12.2018, 11:24
von Anton Butz
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Na klar! Wer sollte sich dafür interessieren oder sich gar dazu positionieren, etwa
die unmittelbar betroffene AOK Bayern?
eine andere AOK, Ersatz-, Betriebs- oder sonstige Krankenkasse?
deren (Bundes-, Spitzen-) Verbände?
der MDK oder dessen Hierarchie bis hin zum Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)?
eine Rechtsaufsichtsbehörde wie das Bundesversicherungsamt oder die Landesministerien?
der VdK?
der SoVD?
die Gewerkschaften?
die Arge Sozialrecht im DAV?
die Verbraucherzentralen?
die SPD, Andrea Nahles?
die CDU, Mutti, oder (die sog. mini-Merkel-Kopie) AKK?
der Patientenbeauftrage, Dr. Brauksiepe?
die Medien?
oder eines der nicht direkt genannten anderen, vielleicht hier aufgeführten, aktiven und passiven Helferlein?
https://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/ ... o_2018.pdf
Zugegeben: BMG und BMAS waren schon wiederholt erfolglos beteiligt.
Aber vielleicht hat die SPD-Europa-Hoffnung vom BMJV
einen weiteren Horizont, falls sie vorher noch
zu Sacharbeit kommt. Sonst könnte sie
das Thema ja mitnehmen.
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Bescheid der AOK Bayern
Verfasst: 10.12.2018, 19:49
von Anton Butz
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Dies ist angeblich der Wortlaut vom 06.12.2018, der das Chaos auslöste:
Hinsichtlich ihrer Arbeitsunfähigkeit haben wir den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung um eine fachliche Prüfung gebeten.
Nach derzeitigem Sachstand geht der MDK davon aus, dass eine Beendigung Ihrer
Arbeitsunfähigkeit zum 14.12.2018 möglich ist.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
sodass wir Ihnen das Krankengeld nur bis zum 14.12.2018 auszahlen können.
Wir haben Ihren behandelnden Arzt bereits hierüber in Kenntnis gesetzt.
Sofern Sie der Meinung sind, weiter arbeitsunfähig zu sein, bitten wir Sie, uns
dies möglichst umgehend wissen zu lassen.
… Die persönliche Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch
auf Arbeitslosengeld. Bitte beachten Sie, dass das Arbeitslosengeld frühestens
mit dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden kann. Wir
empfehlen Ihnen dringend, sich spätestens am ersten Arbeitstag bei der für
Sie zuständigen Agentur für Arbeit nach Beendigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit
arbeitslos zu melden.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind haben Sie die
Möglichkeit dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift bei der AOK Widerspruch zu erheben.
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... ost2345739
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Nachträgliche Prüfung ?
Verfasst: 11.12.2018, 18:05
von Anton Butz
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Dazu regelt § 6 Abs. 2 Satz 2 AU-RL:
"Bestehen zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und
dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann die
Vertragsärztin oder der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung
von Gründen bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung
auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen."
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
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kranke Krankengeld-Praxis !
Verfasst: 13.12.2018, 00:12
von Anton Butz
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Das Gesetz will das genau umgekehrt. Am Anfang des Verwaltungsverfahrens steht
nicht eine inhaltsleere beliebige Behauptung mit der darauf gegründeten Krankengeld-
Einstellung, sondern die Prüfung und Vorbereitung des Verwaltungsaktes/Bescheides
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/8.html
Dabei gelten auch für die Krankenkassen die Bestimmungen über
den
Untersuchungsgrundsatz https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/20.html
die
Beweismittel https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/21.html
die
vorherige Anhörung Beteiligter
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/24.html
und die
Begründung des Verwaltungsaktes
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html
Andernfalls nimmt - wie hier, ausgelöst von der AOK Bayern - der
Irrsinn seinen Lauf
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... ost2345739
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"Trick-Kiste" der AOK Bayern
Verfasst: 14.12.2018, 08:34
von Anton Butz
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Inzwischen liegen dort die Fakten auf dem Tisch: Der AU-Feststellung
des behandelnden Arztes steht keine gegenteilige Feststellung des MKD
gegenüber.
Diese beiden Sätze
„Nach derzeitigem Sachstand geht der MDK davon aus, dass eine
Beendigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit zum 14.12.2018 möglich ist.“
„Sofern Sie der Meinung sind, weiter arbeitsunfähig zu sein, bitten
wir Sie, uns dies möglichst umgehend wissen zu lassen.“
entstammen der „Trick-Kiste“ der AOK Bayern.
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"Der Fisch stinkt vom Kopfe her"
Verfasst: 15.12.2018, 20:54
von Anton Butz
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Wer es immer noch nicht verstanden hat,
aber näher interessiert ist, kann hier die
präzisere Begründung nachlesen:
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... ost2347929
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Re: "Der Fisch stinkt vom Kopfe her"
Verfasst: 16.12.2018, 02:05
von Anton Butz
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Edit:
vgl. Czauderna´s nachfolgenden Hinweis.
Danke Guenter!
Re: "Der Fisch stinkt vom Kopfe her"
Verfasst: 16.12.2018, 09:55
von Czauderna
Hallo Anton,
Hast du da nicht etwas vergessen oder war die Wiederholung nach einigen stunden dramaturgisch wichtig?
Gruß
Günter