Freiwillig versichert, kurzfristig selbstständig
Verfasst: 19.11.2018, 14:25
Hallo,
Ich bin bereits seit mehreren Jahren freiwillig versichert. Derzeit kümmere ich mich um meine Mutter, die nach einem Schlaganfall körperlich eingeschränkt ist und suche zusätzlich nach einem Minijob oder einer Stelle auf Teilzeit. Ich erhalte monatlich 250 Euro von meinen Eltern, mit denen ich den Beitrag zur Krankenkasse zahle. Sonstige Einkommensquellen habe ich z.Z. nicht, ich zahle also nur den Mindestbeitrag von ca. 180 Euro.
Allerdings habe ich in der ersten Hälfte dieses Jahres über ca. 2 Monate sporadisch für ein in den USA ansässiges Unternehmen über dessen Onlineportal Interviews Transkribiert und so während dieser Zeit ca. 900 Euro verdient. Ein Gewerbe o.Ä. habe ich deswegen nicht angemeldet, da ich nicht wusste das ich das muss. Der Krankenkasse habe ich ebenfalls nichts gesagt, da meine Einkünfte in diesen beiden Monaten insgesamt unter der Mindestbemessungsgrundlage lagen, und mir von Anfang an klar war, dass ich dieser Tätigkeit nicht längerfristig nachgehen würde
Nun habe ich vor kurzem herausgefunden, dass diese Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige mehr als doppelt so hoch ist wie für andere freiwillige Versicherte. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich damit gar nicht erst angefangen. Daher nun folgende Fragen:
Ich rechne damit, dass sich meine Krankenkasse zu Beginn des nächsten Jahres bezüglich meines Einkommens erkundigt. Wie wird das gehandhabt, wenn ich für das vergangene Jahr die 900 Euro als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angebe? Die Krankenkasse hat ja keine Ahnung, dass ich nur 2 Monate tätig war. Wird dann einfach davon ausgegangen, dass ich das ganze Jahr über selbstständig war, und ich darf dann 12 x 200+ Euro nachzahlen? Das könnte ich mir nämlich wirklich nicht leisten.
Kann ich der Krankenkasse irgendwie belegen, dass diese Tätigkeit wirklich nur auf diese 2 Monate begrenzt war, und dass ich seitdem nicht weiter selbstständig tätig war, und es auch in Zukunft nicht sein werde?
Vielen dank im Voraus.
Ich bin bereits seit mehreren Jahren freiwillig versichert. Derzeit kümmere ich mich um meine Mutter, die nach einem Schlaganfall körperlich eingeschränkt ist und suche zusätzlich nach einem Minijob oder einer Stelle auf Teilzeit. Ich erhalte monatlich 250 Euro von meinen Eltern, mit denen ich den Beitrag zur Krankenkasse zahle. Sonstige Einkommensquellen habe ich z.Z. nicht, ich zahle also nur den Mindestbeitrag von ca. 180 Euro.
Allerdings habe ich in der ersten Hälfte dieses Jahres über ca. 2 Monate sporadisch für ein in den USA ansässiges Unternehmen über dessen Onlineportal Interviews Transkribiert und so während dieser Zeit ca. 900 Euro verdient. Ein Gewerbe o.Ä. habe ich deswegen nicht angemeldet, da ich nicht wusste das ich das muss. Der Krankenkasse habe ich ebenfalls nichts gesagt, da meine Einkünfte in diesen beiden Monaten insgesamt unter der Mindestbemessungsgrundlage lagen, und mir von Anfang an klar war, dass ich dieser Tätigkeit nicht längerfristig nachgehen würde
Nun habe ich vor kurzem herausgefunden, dass diese Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige mehr als doppelt so hoch ist wie für andere freiwillige Versicherte. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich damit gar nicht erst angefangen. Daher nun folgende Fragen:
Ich rechne damit, dass sich meine Krankenkasse zu Beginn des nächsten Jahres bezüglich meines Einkommens erkundigt. Wie wird das gehandhabt, wenn ich für das vergangene Jahr die 900 Euro als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angebe? Die Krankenkasse hat ja keine Ahnung, dass ich nur 2 Monate tätig war. Wird dann einfach davon ausgegangen, dass ich das ganze Jahr über selbstständig war, und ich darf dann 12 x 200+ Euro nachzahlen? Das könnte ich mir nämlich wirklich nicht leisten.
Kann ich der Krankenkasse irgendwie belegen, dass diese Tätigkeit wirklich nur auf diese 2 Monate begrenzt war, und dass ich seitdem nicht weiter selbstständig tätig war, und es auch in Zukunft nicht sein werde?
Vielen dank im Voraus.