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GKV freiwillig versichert VuV + Kapitalerträge

Verfasst: 12.11.2018, 11:28
von jointy
Beispiel:
freiwillig versichert
Einkommen = VuV + Kapitalerträge
GKV-Beitrag bemisst sich nach Einnahmen aus VuV + Kapitalerträgen

Bei den Kapitalerträgen weist der Steuerbescheid beispielsweise folgendes aus:

Kapitalerträge 10000
Gewinne aus Veräußerung von Aktien 5000
Zwischensumme 15000
Verrechnung laufender Verluste aus Veräußerung von Aktien 3000
Verluste ohne Verluste aus Veräußerung von Aktien 2000
abz. Pausch-Betrag 801
Kapitalerträge i. s. d. § 32d Abs. 1 EstG 9199

Welchen Betragsteil darf die GkV hier zur Berrechnung des freiwilligen Beitrags aus den Kapitalerträgen heranziehen ?
15000 oder 9199 ?

Verfasst: 12.11.2018, 12:30
von Czauderna
Hallo,
sicher meldet sich noch der eine oder andere aktive Experte, aber ich meine es werden 14199 E angesetzt für die Zukunft, weil die Einstufung ja vorläufig ist, d.h. nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides 2018 gibt es dann ggf. eine Rückzahlung oder u.U. auch eine Nachzahlung - meine ich.
Warten wir auf Heinrich & Co.
Gruss
Czauderna