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KK fordert Rückzahlung wg. privater BU Versicherung

Verfasst: 09.11.2018, 10:16
von pipen
Hallo liebe Foren Gemeinde,

ich habe einmal eine Frage an Euch. Ich bin Arbeitnehmer und bin gesetzlich Kranken versichert. Ich verdiene auch nicht so viel das ich zwischen einer privaten oder gesetzlichen KV wählen könnte. Meine Frau und meine 3 Kinder sind bei mir in der Familienversicherung mitversichert. Meine Frau hatte 2006 einen Skiunfall und ist seit dem Zuhause bzw. auch einmal geringfügig beschäftigt (450Euro) gewesen. Sie erhält seit 2007 Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Zu dieser Familienversicherung bekommt meine Frau jährlich einen Fragebogen. Beim letzten Fragebogen hat meine Frau angegeben das sie diese Leistungen erhält. Daraufhin wurde sie sofort von der Versicherung angerufen und darüber ausgefragt wie lange sie diese Leistung schon erhält. Gestern kam wieder ein Anruf von der Krankenkasse. Der Mitarbeiter teilte dann meiner Frau "schonend" mit das wir 10600 Euro nachzahlen müssen, weil sie wg. dieser Leistungen aus einer privaten BU nicht Familienversichert sein kann. Jetzt sind wir erst einmal richtig geschockt. Was sind da Eure Meinungen? Ist das Rechtens? Für ein paar Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß Christian

Verfasst: 09.11.2018, 12:31
von Pichilemu
Die private BU ist auf jeden Fall eine Einnahme die beim Fragebogen für die Familienversicherung hätte angegeben werden müssen. Insofern kann die KK euch da Vorsatz vorwerfen mit der Folge, dass die Ansprüche erst in 30 Jahren verjähren.

Neben einem 450-Euro-Job führt eine private BU in jedem Fall zum Leistungsausschluss. Ob das auch für die übrigen Zeiten gilt hängt davon ab, ob Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine "Rente" im Sinne von § 10 SGB V darstellen. Diese Frage ist bisher, soweit mir ersichtlich ist, noch nicht höchstrichterlich geklärt und auch die Rundschreiben der Krankenkassen schweigen sich zu dieser Frage aus.

Verfasst: 09.11.2018, 12:53
von Czauderna
Hallo,
das sieht nicht gut aus - wenn durch diese regelmäßige Einnahmen die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten wurden in der Vergangenheit und diese Einkünfte nicht angegeben wurden in den Erklärungen zur Durchführung der Familienversicherung, dann kann die Kasse nicht nur die Familienversicherung rückwirkend beenden sondern auch u.U. die Beitragsnachforderung über die Verjährungsfrist von 4 Jahren auf maximal 30 Jahre hinaus ausdehnen. Letzteres muss jetzt nicht unbedingt eintreten aber das mit der Nachzahlung grundsätzlich, fürchte ich, dass wird passieren.
Gruss
Czauderna