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kind aus der familienversicherung nehmen
Verfasst: 09.11.2018, 09:46
von Miep
guten tag,
ich bin in der krankenversicherung der rentner und mein sohn ist über mich familienversichert. kann ich ihn aus der familienversicherung nehmen, um ihn privat zu versichern oder geht das nur, wenn auch ich aus der gkv ausscheide, was nicht möglich ist wg. vorerkrankungen? danke
Verfasst: 09.11.2018, 12:18
von Pichilemu
Ein Kind, das nicht selbst versicherungspflichtig ist, kann jederzeit der PKV beitreten. Es gibt keinen Vorrang der Familienversicherung vor der PKV.
Verfasst: 09.11.2018, 16:13
von Miep
Gibt es keine Kündigungsfrist? Danke
Verfasst: 09.11.2018, 17:07
von Czauderna
Hallo,
nein, gibt es nicht, solange die Voraussetzungen erfüllt sind besteht auch die Familienversicherung und eine PKV-Versicherung beeinflusst in diesem Fall diese Voraussetzungen grundsaetzlich nicht. Das heißt, das Kind kann durchaus in einer PKV vollversichert werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.11.2018, 16:33
von vlac
Hallo,
Du hast ja nun in mehreren Threads ähnliche Fragen gestellt, und ich antworte Dir deshalb jetzt hier einmal zentral darauf.
Warum Du Dein Kind privat versichern möchtest, verstehe ich leider nicht. Du bekommst in der GKV kostenfrei alle Leistungen, die Dein Kind benötigt. Du bist Rentnerin, hast also wahrscheinlich nur ein geringes Einkommen, dass für Euch beide unter Berücksichtigung von Miete und laufenden Kosten gerade so ausreichen dürfte. Darüber hinaus machst Du Dir auch ganz offensichtlich Sorgen um die Bonität, denn anderswo hast Du Dich ja auch nach den Schufa-Prüfungen erkundigt.
Bevor man überhaupt irgend etwas anderes dazu sagt, muss man zunächst einmal deutlich sagen, was da auf Dich zukommen wird. Zunächst einmal fallen natürlich die laufenden Beiträge an, von denen man zudem auch nicht vorhersagen kann, ob und wie stark sie in der Zukunft steigen werden. Doch das ist noch nicht alles: Diese Tarife sehen zum einen Selbstbehalte vor. Das bedeutet, dass Du zunächst einmal einen bestimmten Betrag im Jahr selbst bezahlen musst, oder aber nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnungen erstattet wird, bis die Höhe des Selbstbehalts erreicht ist.
Neben dem Selbstbehalt sehen aber viele Tarife auch bei bestimmten Leistungen Eigenanteile vor: Zusätzlich zum Selbstbehalt muss in vielen Tarifen bei bestimmten Leistungen ein bestimmter Prozentsatz selbst bezahlt werden. Ein Beispiel: Ein Tarif hat einen Selbstbehalt von 300 Euro pro Kalenderjahr und einen Eigenanteil von 20 Prozent bei Kieferorthopädie. Je nachdem, wann die Rechnungen gestellt werden, und was der Tarif genau vorsieht, kann es bei einer Behandlung, die sich über drei Jahre hinzieht, und sagen wir mal 4500 Euro kostet, weniger als die Hälfte erstattet werden. Da ist es dann auch bei einem Kind völlig egal, ob die Wartezeiten kürzer sind, oder die Behandlung angeblich besser ist: Man muss verstehen, was in dem Tarif, den man vielleicht abschließen wird, genau drin steht, und was es für einen selbst bedeutet. Man muss es sich exakt ausrechnen, und sich nicht darauf verlassen, dass der Berater oder Makler sagt, dass das schon nicht eintreten wird, und dass doch Rooming-In und 100 Prozent Zahnbehandlung, die angeblich schnelleren Arzttermine, die "besseren Leistungen" viel, viel wichtiger sind. Tatsache ist: Wenn man wenig Geld hat, die Bonität schlecht ist, dann besteht die große Möglichkeit, dass man sich bestimmte Leistungen nicht wird leisten können, trotz Versicherung.
Und, ganz wichtig: Im kassenärztlichen System gibt es für Ärzte eine Behandlungsverpflichtung für gesetzliche Versicherte. Es gibt aber keine Verpflichtung, einen nicht gesetzlich Versicherten zu behandeln, und es gibt auch keine Pflicht für Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten Leistungen auf Rechnung zu erbringen. Manche Leistungserbringer prüfen selbst ebenfalls die Bonität, oder lassen diese durch Abrechnungsstellen prüfen. Es kann deshalb passieren, dass man um Vorkasse oder sofortige Zahlung eines Abschlags gebeten wird. Um auf das Beispiel der Kieferorthopädie zurück zu kommen: Es kann passieren, dass die Behandlung ohne vorherige Zahlung eines Vorschusses gar nicht durchgeführt wird.
Allerdings muss auch gesagt werden, dass es ohnehin nur wenige Tarife gibt, in denen Kinder, bei denen nicht wenigstens ein Elternteil privat versichert sind, versicherbar sind. Alle Versicherer führen ebenfalls eine Bonitätsprüfung durch, und schauen sich mit Sicherheit auch die Motivationen der Eltern für diesen Schritt genau an. Gerade, aber nicht nur, wegen der oben genannten Fallstricke ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sehr bald zu Problemen kommen wird, und das Bedürfnis oder die Notwendigkeit geäußert wird, das Kind zurück in die gesetzliche Familienversicherung zu bringen.
Hinzu kommt, dass das, was versicherungsrechtlich möglich ist, sozial- und familienrechtlich nicht zwingend akzeptabel sein muss: In der hier besprochenen Konstellation gibt es keinen Anspruch darauf, dass die Beiträge und Kosten, die aus der privaten Versicherung des Kindes entstehen, im Rahmen des Kindesunterhalts oder des Unterhaltsvorschusses übernommen werden, das ist nur in bestimmten Fällen möglich, die aber hier nicht gegeben sind. Und auch bei der Beantragung von Sozialleistungen würde es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Schwierigkeiten kommen; selbst wenn die Übernahme der Beiträge erreicht, wird dies bei den Belastungen, die durch Selbstbehalte und Eigenanteile entstehen, nicht der Fall sein. In dieser Situation wäre es wohl erforderlich, das Kind im Basistarif zu versichern. Es gibt aber auch heute noch erhebliche Störungen bei der Behandlung von im Basistarif versicherten Personen.
Insgesamt muss also dringendst davon abgeraten werden, diesen Schritt zu gehen.
Solltest Du ihn dennoch weiterhin gehen wollen, musst Du Dich zwingend vorher umfassend beraten und aufklären lassen, und Dir die Sache von vorne bis hinten durchrechnen.