Aufnahme in die GKV nach 8 Jahren EU-Ausland abgelehnt
Verfasst: 07.11.2018, 10:06
Liebes Forum,
Ich benötige Hilfe bei der Frage nach einer Rückkehr in die gesetzliche KV. Der Fall ist etwas unübersichtlich, ich versuche es relativ chronologisch aufzubauen:
Verwandte von mir, 70 Jahre alt, Rentnerin
Bis 2004(?) immer GKV Patientin gewesen
Dann (also relativ spät) in eine Gehaltsklasse geraten in der sie beihilfeberechtigt wurde, saudummer Wechsel in die PKV
Einige Jahre später Probleme im Job, Gehaltseinbussen, Frühverrentung
Beiträge zu hoch, säumig, 2008 rausgeflogen
2010 (noch als Frührentnerin) Umzug zu Kindern ins EU-Ausland.
Achtung, keine Deckadresse oder sowas. Das war der reale Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht und allem. Dort gesetzlich versichert (es gibt dort nur ein steuerfinanziertes Einheitssystem). Dort den regulären Renteneintritt vollzogen.
Diesen September Umzug nach Deutschland.
Versuch, sich dort ein einer GKV anzumelden (da GKV Mitglied EU).
Wird mündlich und schriftlich abgelehnt und an PKV verwiesen, Begründung kenne ich nicht (finde ich noch raus).
Frage: nach welcher Regelung kann diese Person abgelehnt werden? Welche Regelung könnte man ggf. dagegen setzen? So wie es jetzt ist, droht wieder die Versicherungslosigkeit.
Ich benötige Hilfe bei der Frage nach einer Rückkehr in die gesetzliche KV. Der Fall ist etwas unübersichtlich, ich versuche es relativ chronologisch aufzubauen:
Verwandte von mir, 70 Jahre alt, Rentnerin
Bis 2004(?) immer GKV Patientin gewesen
Dann (also relativ spät) in eine Gehaltsklasse geraten in der sie beihilfeberechtigt wurde, saudummer Wechsel in die PKV
Einige Jahre später Probleme im Job, Gehaltseinbussen, Frühverrentung
Beiträge zu hoch, säumig, 2008 rausgeflogen
2010 (noch als Frührentnerin) Umzug zu Kindern ins EU-Ausland.
Achtung, keine Deckadresse oder sowas. Das war der reale Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht und allem. Dort gesetzlich versichert (es gibt dort nur ein steuerfinanziertes Einheitssystem). Dort den regulären Renteneintritt vollzogen.
Diesen September Umzug nach Deutschland.
Versuch, sich dort ein einer GKV anzumelden (da GKV Mitglied EU).
Wird mündlich und schriftlich abgelehnt und an PKV verwiesen, Begründung kenne ich nicht (finde ich noch raus).
Frage: nach welcher Regelung kann diese Person abgelehnt werden? Welche Regelung könnte man ggf. dagegen setzen? So wie es jetzt ist, droht wieder die Versicherungslosigkeit.