Bei zwei GKV's gleichzeitig versichert? Wie geht das?
Verfasst: 04.11.2018, 20:00
Hallo zusammen,
der Knatsch mit den Krankenkassen gehört bei uns anscheinend dazu
Aktuell haben wir folgendes Problem:
Mein Schwiegersohn war während seiner Ausbildung zum Techniker (Vollzeitschule, 2 Jahre ) über seinen Vater familienversichert und hat im Anschluss daran eine gute Anstellung in einem Betrieb gefunden.
Die Ausbildung an der Techniker-Schule wurde zum 24.7.2017 beendet.
Sein Arbeitsvertrag begann zum 16.08.2017.
Da er keine "Versicherungslücke" riskieren wollte, hat er ab dem 24.7.2017 bei der BKK, bei der er vor dieser Ausbildung versichert war, wieder einen Mitgliedsantrag gestellt. Dem wurde auch entsprochen und er bekam von der BKK eine Mitgliedsbescheinigung ab dem 24.7.2017.
So weit - so gut.
Weder die BKK hat bei dem wahrheitsgemäß ausgefüllten Mitgliedsantrag (Punkt 4 des Antrags: Angaben zur letzten Versicherung ......... "war ich familienversichert in einer gesetzlichen KV - bei: AOK) einen Hinweis gegeben, dass er die Familienversicherung "kündigen" muss - noch hat die AOK, der ja auch das Ausbildungsende bekannt war, sich bei ihm gemeldet und nach einer Anschlussversicherung gefragt bzw. auf eine Kündigungsfrist hingewiesen.
Er hat ja dort auch nicht gekündigt, da er ja nur über seinen Vater familienversichert war - für die Zeit der Ausbildung.
Nun kommt die AOK mit einem Schreiben, datiert vom 15.10.2018 damit um die Ecke, dass er bei ihnen seit dem 16.08.2017 weiterhin eine Mitgliedschaft bei ihnen zu führen hätte! - und sie die BKK darüber auch in Kenntnis gesetzt hätte. Hört, hört! Doch auch schon über ein Jahr später.
Seit seinem Arbeitsantritt im vergangenen Jahr hat er von der AOK weder eine Information, noch eine neue Mitgliedskarte oder sonstiges erhalten. NICHTS! Sie hätten anscheinend versucht, ihn telefonisch zu erreichen, was aber bei einer Vollzeittätigkeit natürlich schwierig sein kann ........
Abgesehen davon, haben sie auch ja auch die ganze Zeit die Adresse gehabt - also warum nicht vorher ein Schreiben an ihn????
Für die Zeit vom 27.7.-15.08.2017 fordern sie nun für die "obligatorische Anschlussversicherung" - ein Begriff, den wir jetzt zum ersten Mal gehört haben, einen Betrag in Höhe von 117,68 Euro sowie als "freiwillige Versicherung" ab dem 27.07.2017! einen monatlichen Betrag in Höhe von 180,67 Euro.
Zwischenzeitlich war er allerdings - wohlgemerkt - bei der BKK bereits seit 24.07.2017 gesetzlich versichert und seit Arbeitsbeginn wurde der KV-Beitrag ja von seinem Arbeitgeber abgeführt .......... an die BKK logischerweise.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die beiden Kassen anscheinend bereits im Dezember 2017 Kontakt miteinander hatten - dabei ging es um Rechnungen ärztlicher Behandlung in der Zeit vom 31.07.17-21.12.17, die anscheinend noch bei der AOK eingetroffen sind (durch die vorigen Behandlungen im 1. und 2. Quartal bei diesem Arzt)
und durch die AOK an die BKK weitergeleitet wurden. Diese sagte nun aber, dass die Mitgliedschaft erst ab 16.08.2017 bestand - obwohl die Mitgliedsbescheinigung auf 24.7.17 lautete.
Von diesem Kontakt der beiden Kassen und der Klärung dieser unterschiedlichen Mitgliedsdaten haben wir erst jetzt durch diesen Brief erfahren. Dazwischen hat sich weder die BKK noch die AOK gemeldet.
Und nun? Bei zwei Kassen versichert? Einmal als gesetzlich Versicherter und einmal - obendrauf - als freiwillig Versicherter bei einer anderen Kasse?
Haben die Kassen nicht eine Hinweispflicht, wenn Mitgliedschaften enden und neue beantragt werden? Muss ich als Versicherter die aktuellen gesetzlichen Änderungen (zwischenzeitlich wissen wir nun, dass diese obligatorische Anschlussversicherung seit 2013 gesetzlich vorgesehen ist - mit 2-wöchiger Kündigungsfrist - worüber aber niemand ein Sterbenswörtchen verloren hat) kennen - oder ist das nicht Sache der Kasse - sowohl der, bei der man familienversichert war (sie wissen ja, dass es sich um eine erwachsene Person handelt mit eigenem Wohnsitz und nicht um ein Kind!) als auch die neu aufnehmende, die auch nicht nach einer Kündigungsbestätigung der alten (Familien)Versicherung fragt?
Wie schätzt ihr die Lage ein - und was sollen/können wir tun?
Für eure Ideen und Sachverstand sind wir dankbar ..........
Carina und Familie
der Knatsch mit den Krankenkassen gehört bei uns anscheinend dazu
Aktuell haben wir folgendes Problem:
Mein Schwiegersohn war während seiner Ausbildung zum Techniker (Vollzeitschule, 2 Jahre ) über seinen Vater familienversichert und hat im Anschluss daran eine gute Anstellung in einem Betrieb gefunden.
Die Ausbildung an der Techniker-Schule wurde zum 24.7.2017 beendet.
Sein Arbeitsvertrag begann zum 16.08.2017.
Da er keine "Versicherungslücke" riskieren wollte, hat er ab dem 24.7.2017 bei der BKK, bei der er vor dieser Ausbildung versichert war, wieder einen Mitgliedsantrag gestellt. Dem wurde auch entsprochen und er bekam von der BKK eine Mitgliedsbescheinigung ab dem 24.7.2017.
So weit - so gut.
Weder die BKK hat bei dem wahrheitsgemäß ausgefüllten Mitgliedsantrag (Punkt 4 des Antrags: Angaben zur letzten Versicherung ......... "war ich familienversichert in einer gesetzlichen KV - bei: AOK) einen Hinweis gegeben, dass er die Familienversicherung "kündigen" muss - noch hat die AOK, der ja auch das Ausbildungsende bekannt war, sich bei ihm gemeldet und nach einer Anschlussversicherung gefragt bzw. auf eine Kündigungsfrist hingewiesen.
Er hat ja dort auch nicht gekündigt, da er ja nur über seinen Vater familienversichert war - für die Zeit der Ausbildung.
Nun kommt die AOK mit einem Schreiben, datiert vom 15.10.2018 damit um die Ecke, dass er bei ihnen seit dem 16.08.2017 weiterhin eine Mitgliedschaft bei ihnen zu führen hätte! - und sie die BKK darüber auch in Kenntnis gesetzt hätte. Hört, hört! Doch auch schon über ein Jahr später.
Seit seinem Arbeitsantritt im vergangenen Jahr hat er von der AOK weder eine Information, noch eine neue Mitgliedskarte oder sonstiges erhalten. NICHTS! Sie hätten anscheinend versucht, ihn telefonisch zu erreichen, was aber bei einer Vollzeittätigkeit natürlich schwierig sein kann ........
Abgesehen davon, haben sie auch ja auch die ganze Zeit die Adresse gehabt - also warum nicht vorher ein Schreiben an ihn????
Für die Zeit vom 27.7.-15.08.2017 fordern sie nun für die "obligatorische Anschlussversicherung" - ein Begriff, den wir jetzt zum ersten Mal gehört haben, einen Betrag in Höhe von 117,68 Euro sowie als "freiwillige Versicherung" ab dem 27.07.2017! einen monatlichen Betrag in Höhe von 180,67 Euro.
Zwischenzeitlich war er allerdings - wohlgemerkt - bei der BKK bereits seit 24.07.2017 gesetzlich versichert und seit Arbeitsbeginn wurde der KV-Beitrag ja von seinem Arbeitgeber abgeführt .......... an die BKK logischerweise.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die beiden Kassen anscheinend bereits im Dezember 2017 Kontakt miteinander hatten - dabei ging es um Rechnungen ärztlicher Behandlung in der Zeit vom 31.07.17-21.12.17, die anscheinend noch bei der AOK eingetroffen sind (durch die vorigen Behandlungen im 1. und 2. Quartal bei diesem Arzt)
und durch die AOK an die BKK weitergeleitet wurden. Diese sagte nun aber, dass die Mitgliedschaft erst ab 16.08.2017 bestand - obwohl die Mitgliedsbescheinigung auf 24.7.17 lautete.
Von diesem Kontakt der beiden Kassen und der Klärung dieser unterschiedlichen Mitgliedsdaten haben wir erst jetzt durch diesen Brief erfahren. Dazwischen hat sich weder die BKK noch die AOK gemeldet.
Und nun? Bei zwei Kassen versichert? Einmal als gesetzlich Versicherter und einmal - obendrauf - als freiwillig Versicherter bei einer anderen Kasse?
Haben die Kassen nicht eine Hinweispflicht, wenn Mitgliedschaften enden und neue beantragt werden? Muss ich als Versicherter die aktuellen gesetzlichen Änderungen (zwischenzeitlich wissen wir nun, dass diese obligatorische Anschlussversicherung seit 2013 gesetzlich vorgesehen ist - mit 2-wöchiger Kündigungsfrist - worüber aber niemand ein Sterbenswörtchen verloren hat) kennen - oder ist das nicht Sache der Kasse - sowohl der, bei der man familienversichert war (sie wissen ja, dass es sich um eine erwachsene Person handelt mit eigenem Wohnsitz und nicht um ein Kind!) als auch die neu aufnehmende, die auch nicht nach einer Kündigungsbestätigung der alten (Familien)Versicherung fragt?
Wie schätzt ihr die Lage ein - und was sollen/können wir tun?
Für eure Ideen und Sachverstand sind wir dankbar ..........
Carina und Familie