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pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 22.10.2018, 14:04
von Miep
guten tag,
kann mir jemand eine pkv mit gutem preis-leistungsverhältnis für ein neugeborenes empfehlen?
und weiss jemand, ob alle pkv eine schufa abfrage durchführen bzw. welche darauf verzichtet?
danke
Verfasst: 28.10.2018, 09:43
von RHW
Hallo,
die PKV-Unternehmen, bei denen die Elternteile versichert sind, sind verpflichtet auch das Neugeborene zu versichern. Es gibt nur wenige PKV-Unternehmen bzw. -Tarife, die auch für für Kinder möglich sind, auch wenn kein Elternteil dort versichert ist. Ob von diesen wenigen auch welche auf die Schufa-Auskunft verzichten, weiß ich nicht.
Ich würde mich ggf. bei Verbraucherzentrale/Stiftung Warentest, Versicherungsmaklern und/oder Versicherungsberatern genauer informieren.
Bei den Leistungen würde ich mir diese Punkte besonders ansehen:
- kieferorthopädische Behandlung
- Reha/Kur
- Hilfsmittel (Arten/Erstattungshöhe)
- Heilmittel (genaue Erstattungshöhe)
- feste Euro-Werte bei der Leistungserstattung? (das kann in 10 oder 20 Jahren viel weniger wert sein)
Der PKV-Vertrag für Kinder gilt auch über den 18. Geburtstag hinaus. Der Elternteil, der den Vertrag unterschrieben hat, bleibt immer Ansprechpartner für die Versicherung (auch wenn zwischen Elternteil und Scheidungs- oder erwachsenem Kind gar kein Kontakt mehr besteht).
Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, das Kind aber in der PKV, bekommt der Elternteil kein Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V).
Jedes Kind kann auch für ca. 180 Euro monatlich ohne Schufa-Auskunft in einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse versichert werden (Grundlage: § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V).
Gruß
RHW
Verfasst: 31.10.2018, 09:56
von Rossi
völlig richtig.
Zitat:
die PKV-Unternehmen, bei denen die Elternteile versichert sind, sind verpflichtet auch das Neugeborene zu versichern
Diese Verpflichtung besteht jedoch nur in den ersten 2 Monaten nach der Geburt. Wenn die Frist verstrichen ist, dann besteht keine Aufnahmeverpflichtung mehr!!!
Re: pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 04.12.2018, 19:46
von nessi
Ich häng mich hier mal dran. Da wir gerade Nachwuchs bekommen haben, stellt sich die Frage, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll. Folgende Konstellation:
Vater: Freiwillig GKV-versichert (Arbeitnehmer; Einkommen über JAEG)
Mutter: Beihilfe+PKV (Beamtin)
Da wir nicht verheiratet sind, können wir uns aussuchen, wie wir das Kind versichern wollen. In der GKV könnte es kostenlos mitversichert werden (plus ggf. noch eine kleine Anwartschaft in der PKV). Alternative wäre Beihilfe (80%) + PKV (20%). Bislang hatten wir die Lösung GKV+Anwartschaft präferiert. Jetzt kam mir jedoch der Gedanke ob es möglich ist, das Kind in der GKV zu versichern und zusätzlich in der PKV den ambulanten Teil abzudecken (nur 20% wegen Beihilfe). Damit wäre das Kind dann beim normalen Arztbesuch privat versichert (mit all seinen Vorteilen wie Terminvergabe) und ansonsten gesetzlich versichert (Zahnarzt, Krankenhaus) etc. Wäre solch ein Konstellation möglich oder ist eine derartige Doppelversicherung ausgeschlossen?
Re: pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 08.12.2018, 11:39
von RHW
Hallo Nessi,
aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ist das problemlos möglich. In § 10 SGB V ist eine PKV kein Ausschlussgrund.
Eine GKV kann auch wesentlich bei "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" sein. Nach § 45 SGB V besteht der Anspruch bei gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn auch das Kind gesetzlich versichert ist. Wenn ein Elternteil versterben sollte, kann für die Halbwaise auch die bisherige Krankenversicherung relevant sein.
Ob die PKV ein Problem mit der Doppelversicherung hat, hängt vom jeweiligen Vertragswortlaut ab. Im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung der PKV geben lassen.
Gruß
RHW
Re: pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 21.01.2019, 17:53
von Apolon
nessi hat geschrieben: ↑04.12.2018, 19:46
Vater: Freiwillig GKV-versichert (Arbeitnehmer; Einkommen über JAEG)
Mutter: Beihilfe+PKV (Beamtin)
Da wir nicht verheiratet sind, können wir uns aussuchen, wie wir das Kind versichern wollen.
Richtig: aber spätestens bei der Heirat ist maßgebend wer das höhere Einkommen hat.
Denn spätestens dann, wenn die Beamtin ein höheres Einkommen hat, muss das Kind in der GKV selbst freiwillig versichert werden.
In der GKV könnte es kostenlos mitversichert werden (plus ggf. noch eine kleine Anwartschaft in der PKV).
Und zusätzlich sollte man noch an die Zusatzversicherungen zur GKV denken, dann hätte man insgesamt mit der Anwartschaftsvers. in etwa den Beitrag was eine PKV kosten würde.
Jetzt kam mir jedoch der Gedanke ob es möglich ist, das Kind in der GKV zu versichern und zusätzlich in der PKV den ambulanten Teil abzudecken (nur 20% wegen Beihilfe).
Dies ist leider nicht möglich. Für die ambulanten Tarife, bzw. Zahntarife kann nur ein Ergänzungstarif zur GKV abgeschlossen werden, aber kein 20 %iger PKV-Tarif.
Dagegen kann man natürlich eine Doppelversicherung abschließen.
PKV-Tarif mit 20 % für stationäre Heilbehandlung, ambulante Heilbehandlung und Zahnbehandlung.
Den Eltern bleibt es frei, das Kind dann auch noch bei der GKV anzumelden.
Außerdem sollte der Ehemann mal überprüfen lassen, ob für ihn eine private Krankenversicherung nicht sinnvoller wäre.
Beiträge sind niedriger und die Leistungen wesentlich besser.
Er würde mtl. mindestens 150 € sparen, die er für eine Altersvorsorge anlegen kann.
Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine gesundheitliche Einschränkungen dagegen stehen.
Re: pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 21.01.2019, 18:02
von Apolon
RHW hat geschrieben: ↑08.12.2018, 11:39
Wenn ein Elternteil versterben sollte, kann für die Halbwaise auch die bisherige Krankenversicherung relevant sein.
Was für ein unsinniger Kommentar.
Wenn die Beamtin versterben sollte, bleibt der Beihilfeanspruch für das Kind weiterhin bestehen und es bekommt sogar Halbwaisengeld!
Und Eltern die gerade ein Kind bekommen, die GKV schmackhaft zu machen mit dem Hinweis auf den Tod eines Elternteils finde ich sehr makaber!
Re:
Verfasst: 21.01.2019, 18:07
von Apolon
Rossi hat geschrieben: ↑31.10.2018, 09:56
völlig richtig.
Zitat:
die PKV-Unternehmen, bei denen die Elternteile versichert sind, sind verpflichtet auch das Neugeborene zu versichern
Diese Verpflichtung besteht jedoch nur in den ersten 2 Monaten nach der Geburt. Wenn die Frist verstrichen ist, dann besteht keine Aufnahmeverpflichtung mehr!!!
Nicht ganz richtig.
Die Aufnahme innerhalb der ersten 2 Monate ist ohne Gesundheitsprüfung.
Danach werden Kinder auch aufgenommen, allerdings meist nur mit einer Gesundheitsprüfung.
Re: pkv für neugeborenes ohne schufa abfrage gesucht
Verfasst: 21.01.2019, 20:49
von Rossi
Nun ja, es besteht nach Ablauf dieser 2 Monate definitiv keine Aufnahmeverpflichtung der PKV mehr.
Die PKV kann - mit Gesundheitsprüfung aufnehmen - sie muss aber definitiv nicht.
Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG. Denn nach Ablauf von diesen 2 Monaten hat das Kind keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und unterliegt von der Systematik der Gesetze der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der GKV. Ein Ausschluss dort würde nur bestehen, wenn das Kind zuletzt privat versichert gewesen ist (ist hier nicht der Fall) oder hauptberuflich selbständig ist (wohl kaum als Säugling) oder gut verdienender Angestellter (auch wohl kaum beim Säugling) ist.