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GmbH gründen mit Schulden bei der Krankenkasse
Verfasst: 16.10.2018, 16:24
von Benni90
Hallo,
ich würde gerne im kommenden Jahr eine GmbH gründen, ich habe das Geld unter dem Kopfkissen, die Krankenkassen weiß davon nichts, es ist so das ich schulden bei der Krankenkasse i.H. 4.000€ habe, die zahle ich aber Pro Monat ab. Kann man eine GmbH mit Schulden bei der Krankenkasse gründen, ich würde nicht über die GmbH sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern bei meinem Arbeitgeber, kann die GmbH eine Pfändung o.ä. vornehmen, wenn ich die GmbH mit einem Stammkaptal gründe?
Verfasst: 16.10.2018, 17:17
von Czauderna
Hallo,
Wenn du eine GmbH. gründest und mindestens 50% der Stimmanteile besitzt und dazu auch noch Geschaeftsfuehrer der GmBH. bist, dann bist du kein krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, weder bei der GmbH noch bei einem anderen Arbeitgeber, dann bis du hauptberuflich Selbstaendig.
Ich habe das richtig gelesen, das Geld für die GmBH-Gruendung hättest du ?
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, benötigt man dafür 25.000 €.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 16.10.2018, 18:38
von Benni90
Da ich die Hauptzeit für meine 450€ Job habe bin ich weiterhin freiwillig versichert, das habe ich schon mit einer Sachbearbeiterin der Novitas BKK besprochen und es geht klar.
Die 25.000€ hätte ich.
Verfasst: 16.10.2018, 19:14
von vlac
Hui.
Das nenne ich mal eine klare Ansage. Gerade noch waren wir nebenan im Thread, in dem benni90 fragt, wann die Krankenkasse die Leistungen ruhen lässt und das Hauptzollamt ruft, weil die Selbstständigkeit nur 800 Euro im Monat abwirft. Jetzt stehen wir vor dem Bett und starren unters Kopfkissen, wo Benni 25000 Euro für seine GmbH (was soll die eigentlich machen?) liegen hat, nachdem er uns erzählt hat, dass die Krankenkasse ihm erlaubt, 4000 Euro in Raten zu 25 Euro das Stück abzubezahlen, und er hofft, dass er das auch schafft.
Aber pssst: Von dem Schatz unter dem Kopfkissen darf die Krankenkasse nichts wissen!
Verfasst: 16.10.2018, 19:41
von Czauderna
Benni90 hat geschrieben:Da ich die Hauptzeit für meine 450€ Job habe bin ich weiterhin freiwillig versichert, das habe ich schon mit einer Sachbearbeiterin der Novitas BKK besprochen und es geht klar.
Die 25.000€ hätte ich.
Hallo,
hauptberuflich Selbständig ist auch freiwillig versichert und mit einem 450,00 € Job allein, ist man überhaupt nicht nicht kranken- und Pflege-versichert als Arbeitnehmer.
Ich rate dir dringend das mit deiner Kasse zu besprechen sonst kann das sehr, sehr schief gehen. Einen Steuerberater empfehle ich übrigens auch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.10.2018, 21:54
von Benni90
vlac hat geschrieben:Hui.
Das nenne ich mal eine klare Ansage. Gerade noch waren wir nebenan im Thread, in dem benni90 fragt, wann die Krankenkasse die Leistungen ruhen lässt und das Hauptzollamt ruft, weil die Selbstständigkeit nur 800 Euro im Monat abwirft. Jetzt stehen wir vor dem Bett und starren unters Kopfkissen, wo Benni 25000 Euro für seine GmbH (was soll die eigentlich machen?) liegen hat, nachdem er uns erzählt hat, dass die Krankenkasse ihm erlaubt, 4000 Euro in Raten zu 25 Euro das Stück abzubezahlen, und er hofft, dass er das auch schafft.
Aber pssst: Von dem Schatz unter dem Kopfkissen darf die Krankenkasse nichts wissen!
Die 25.000€ habe ich mir angespart.
Die GmbH soll IT-Dienstleistungen erbringen.
Verfasst: 16.10.2018, 21:57
von Benni90
Czauderna hat geschrieben:Benni90 hat geschrieben:Da ich die Hauptzeit für meine 450€ Job habe bin ich weiterhin freiwillig versichert, das habe ich schon mit einer Sachbearbeiterin der Novitas BKK besprochen und es geht klar.
Die 25.000€ hätte ich.
Hallo,
hauptberuflich Selbständig ist auch freiwillig versichert und mit einem 450,00 € Job allein, ist man überhaupt nicht nicht kranken- und Pflege-versichert als Arbeitnehmer.
Ich rate dir dringend das mit deiner Kasse zu besprechen sonst kann das sehr, sehr schief gehen. Einen Steuerberater empfehle ich übrigens auch.
Gruss
Czauderna
Die Frau von der Krankenkasse hat zu mir gesagt, wenn ich mit der GmbH nicht so viel verdiene dann kann ich mich freiwillig, versichern und muss dann ca. 189€ an die Krankenkasse jeden Monat überweisen.
Verfasst: 16.10.2018, 22:01
von Czauderna
Hallo,
Das würde ich mir aber mal schriftlich geben lassen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 11.11.2018, 12:47
von Benni90
Es sieht nun sehr danach aus, dass die Auftragslage der GmbH im kommenden Jahr gut läuft, vielleicht wäre es möglich das ich mir dann ein Gehalt i.H.v. 500€ ausbezahlen lassen könnte und damit wären die Krankenkassenkosten abgedeckt, damit könnte ich das Problem lösen oder?
Verfasst: 11.11.2018, 13:17
von Czauderna
Benni90 hat geschrieben:Es sieht nun sehr danach aus, dass die Auftragslage der GmbH im kommenden Jahr gut läuft, vielleicht wäre es möglich das ich mir dann ein Gehalt i.H.v. 500€ ausbezahlen lassen könnte und damit wären die Krankenkassenkosten abgedeckt, damit könnte ich das Problem lösen oder?
Hallo,
aber nur, wenn die Kasse dich tatsächlich nicht hauptberuflich Selbständig als GmbH.-Geschäftsführer sieht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.11.2018, 18:08
von Benni90
Czauderna hat geschrieben:Benni90 hat geschrieben:Es sieht nun sehr danach aus, dass die Auftragslage der GmbH im kommenden Jahr gut läuft, vielleicht wäre es möglich das ich mir dann ein Gehalt i.H.v. 500€ ausbezahlen lassen könnte und damit wären die Krankenkassenkosten abgedeckt, damit könnte ich das Problem lösen oder?
Hallo,
aber nur, wenn die Kasse dich tatsächlich nicht hauptberuflich Selbständig als GmbH.-Geschäftsführer sieht.
Gruss
Czauderna
Warum? Wenn ich versichert bin und monatlich meine Krankenkassenbeiträge an die Krankenkasse abführe, würde es doch keine Probleme geben, oder etwa doch?
Verfasst: 11.11.2018, 19:03
von Czauderna
Benni90 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Benni90 hat geschrieben:Es sieht nun sehr danach aus, dass die Auftragslage der GmbH im kommenden Jahr gut läuft, vielleicht wäre es möglich das ich mir dann ein Gehalt i.H.v. 500€ ausbezahlen lassen könnte und damit wären die Krankenkassenkosten abgedeckt, damit könnte ich das Problem lösen oder?
Hallo,
aber nur, wenn die Kasse dich tatsächlich nicht hauptberuflich Selbständig als GmbH.-Geschäftsführer sieht.
Gruss
Czauderna
Warum? Wenn ich versichert bin und monatlich meine Krankenkassenbeiträge an die Krankenkasse abführe, würde es doch keine Probleme geben, oder etwa doch?
Hallo,
doch, kann es - denn grundsaetzlich ist man als Geschaeftsführer einer GmbH und dazu noch mit einem Stimmenateil von 50% oder mehr, ggf. auch mit einer Sperrminorität hauptberuflich Selbständig und evtl. nicht mehr krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Sicher, es kann auch anders sein, aber deshalb schrieb ich ja auch, dass man sich von der Kasse schriftlich geben lassen soll.
Mein dringender Rat - setz dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung und lass die Sache klären.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.11.2018, 08:26
von Cohen
Das stelle ich mir schwer vor..wie war es denn ?
Verfasst: 14.11.2018, 11:07
von Czauderna
Cohen hat geschrieben:Das stelle ich mir schwer vor..wie war es denn ?
Hallo Cohen,
was stellst du dir schwer vor und wie soll was gewesen sein ?
Gruss
Czauderna