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Rückwirkende Stornierung Mitgliedschaft durch die AOK

Verfasst: 06.10.2018, 10:08
von Mirkowest
Meine Tochter hat am 03.04.2018 ein Beschäftigungsverhältnis in einer Firma angefangen ,in der ihr Bruder ( mein Sohn) als Geschäftsführer tätig war .
Es erfolgte die Meldung bei der AOK , und diese schickte auch die Mitgliedsbescheinigung .
Mitte Juni erkrankte meine Tochter .
Ende Juni erfuhren wir das die Firma Insolvenz anmelden muss , und auch keine Beiträge seit der Einstellung meiner Tochter abgeführt wurden .
Die AOK prüfte bis zum 17.09.2018 die Mitgliedschaft , zwischenzeitlich wurde meine Tochter durch das MDK gesund geschrieben , Widerspuch gemacht , dieser wurde anerkannt , krankschreibung bleibt bestehen .
Abschließend behauptet nun die AOK , die Mitgliedschaft wäre aus gefälligkeit erfolgt um Krankengeld zu erhalten , aufgrund dessen wurde die Mitgliedschaft am 17.09.2018 rückwirkend storniert .
meine Tochter hat sogar eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben , um die Behauptung zu untermauern .Es wird bereits alles dem Sozialgericht vorgelegt. Wie stehen ihre Chancen den Fall zu gewinnen ?

Verfasst: 06.10.2018, 11:05
von Czauderna
Hallo,
das wird schwierig, sehr schwierig. Es stellt sich hier die Frage, ob es sich tatsächlich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, gerade weil der Bruder in leitender Funktion (vielleicht sogar auch Inhaber oder Mitinhaber) tätig war, weil die "Beschäftigungsaufnahme" zu einem Zeitpunkt erfolgte, an dem eigentlich schon klar sein musste, dass die Firma es nicht mehr lange machen würde. Woher weiß man, dass keine Beiträge ab April an die Kasse gezahlt wurden - könnte den Schluss zulassen, dass es weder eine Anmeldung bei der Kasse durch den Arbeitgeber gab noch erfolgte die Abgabe einer Beitragsnachweisung und/oder Beitragszahlung.
Die Aushändigung einer Mitgliedsbescheinigung beweist hier leider nichts, denn diese wird u.U. schon dann ausgestellt, wenn sich ein Mitglied meldet und den neuen Arbeitgeber angibt. Die Arbeitnehmerin sollte ihrer eidesstattlichen Erklärung weitere "Belege" beifügen, z.B. Gehaltsabrechnungen, aus denen auch Art und Höhe der Abzüge zu entnehmen sind und Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass auch tatsächlich Gehalt/Lohn gezahlt wurde (Bankauszüge).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.10.2018, 12:49
von vikingz
Hallo,

hm, dass die Schwester beim Bruder arbeitet und sich Arbeitsunfähigkeit und Insolvenz der Firma so zeitnah begegnen, kann Zufall sein.

Es wäre interessant zu bewerten, wie plötzlich oder doch eigentlich absehbar sowohl Erkrankung als auch Insolvenz getrennt voneinander eingetreten sind.

Bei objektiver Betrachtung des Sachverhalts kann man schon auf diese Idee kommen:

Fingiertes Beschäftigungsverhältnis zum Erhalt einer Krankenversicherung

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht nicht durch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis welches nur zum Schein abgeschlossen wurde. Kann der Krankenversicherte nicht den Beweis dafür erbringen, dass es sich nicht um ein fingiertes Beschäftigungsverhältnis handelt, verliert er den Krankenversicherungsschutz rückwirkend (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011, Az: L 10 KR 52/07).

Verfasst: 06.10.2018, 18:14
von RHW
Hallo,

Fragen, die das Gericht interessieren können:

- Für welche Zeiträume erfolgte die Entgeltzahlung an die Tochter? Pünktlich oder verspätet?

- Wer hat den Arbeitsvertrag unterschrieben?

- Gab es mehrere Geschäftsführer?

- Gibt es weitere Zeugen für eine tatsächlich ausgeübte Beschäftigung?

.....

Verfasst: 08.10.2018, 12:27
von Christo
Wie die Chancen stehen, kann wohl nur im Vorfeld ein Anwalt sagen, der den Sachverhalt genau kennt.

Wenn die Tochter aber nachweisbar sich im Betrieb eingegliedert und gearbeitet hat, dann stehen die Chancen meiner Meinung nach gut.

Verfasst: 08.10.2018, 14:08
von broemmel
Naja. Sie hat ja immerhin 2,5 Monate bei der Firma gearbeitet. Was hat sie denn direkt vorher gemacht? Hat sie Entgelt bekommen? Oder wurde sie eingestellt und die anderen Mitarbeiter haben vorher kein Gehalt bekommen?

Da wird es doch wohl genug Nachweise für eine tatsächliche Tätigkeit geben. Da wird doch telefoniert, Schriftwechsel geführt, Sachen unterschrieben, e-mail Verkehr......

Eine Arbeitsplatzbeschreibung sollte vorhanden sein...

Ansonsten kommt mit Sicherheit bei dem zeitlichen Zufall der Gedanke ans Geschmäckle auf. Das kann man ja entkräften

Verfasst: 09.10.2018, 11:16
von Christo
broemmel hat geschrieben:Naja. Sie hat ja immerhin 2,5 Monate bei der Firma gearbeitet.
Also wenn sie nachvollziehbar gearbeitet hat, anwesend war, eine Tätigkeit ausgeführt hat und dafür bezahlt wurde, sich ich persönlich nicht das Problem.

Wenn die Beschäftigung nur auf dem Papier stattgefunden hat, sieht es anders aus.

Ich frage mich, wie die AOK eigentlich darauf kommt, dass es sich um eine Gefälligkeit handelt.