9/10 Regelung Krankenkassenbeitrag !
Verfasst: 01.10.2018, 10:49
Ein freundliches Hallo und guten Tag allen hier im Forum, vielen Dank für die Aufnahme
Ich habe da mal eine Frage:
mein Mann hat mit Hilfe eines Versichertenältesten vor ein paar Tagen seinen Rentenantrag zum 01.Januar 2019 gestellt.
Herr M. sagte dabei meinem Mann das er weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben würde.
Bei meinen Recherchen im Internet las ich von der 9/10 Regelung und ich habe mal selbst nachgerechnet.
Mein Mann begann 1968 eine 3jährige Lehre, und war danach bis zum 16.05.1973 in einem Arbeitsverhältnis.
Danach folgte eine 8 jährige Bundeswehrzeit, zuerst Wehrdienst, darin hat er sich auf Zeit vepflichtet,
also bis zum 15.05.1981
Danach war er vom 14.07.1981 – 31.12.1981 Arbeitslos ( 3 Monate )
Ab dem 04.01.1982 bis zum 31.03.1984 war er wieder angestellt.
Durch einen Umzug war er ab dem 02.04.1984 – 01.12.1984 arbeitslos, ( 8 Monate )
Ab dem 01.01.1985 hatte er wieder eine Anstellung bis zum 30.06.1986
Danach machte er sich selbständig, also von Mitte 1986 bis zum 31.08.2018
Bis auf die Bundeswehrzeit und die Arbeitslosigkeit war er bis 1986 bei der AOK pflichtversichert,
ab seiner Selbsttätigkeit bis heute freiwillig versichert, erst bei der AOK später bei der IKK Südwest.
Um in die KVdR als Pflichtmitglied zu kommen hätte er doch eigentlich die 9/10 Regelung erfüllt.
erstmalige Aufnahme der Erwärbstätigkeit war 1968
Alter 15 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 40 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 65
Beginn Erwärbstätigkeit 15
Beginn der 2. Hälfte 40
Rentenantrag 65
Zählen nun die beitraggeminderten Zeiten ( Bundeswehr und Arbeitslosigkeit ) nicht mit zu den Zeiten der Erwärbstätigkeit ?
Kann es auch sein, das er sich freiwillig bei der GKV versichern muß, weil er nur bis ins Jahr 2006 Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einbezaht hat.
Viele Grüße und danke erstmal im Vorraus für eure Antwort
Rosi
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Ich habe da mal eine Frage:
mein Mann hat mit Hilfe eines Versichertenältesten vor ein paar Tagen seinen Rentenantrag zum 01.Januar 2019 gestellt.
Herr M. sagte dabei meinem Mann das er weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben würde.
Bei meinen Recherchen im Internet las ich von der 9/10 Regelung und ich habe mal selbst nachgerechnet.
Mein Mann begann 1968 eine 3jährige Lehre, und war danach bis zum 16.05.1973 in einem Arbeitsverhältnis.
Danach folgte eine 8 jährige Bundeswehrzeit, zuerst Wehrdienst, darin hat er sich auf Zeit vepflichtet,
also bis zum 15.05.1981
Danach war er vom 14.07.1981 – 31.12.1981 Arbeitslos ( 3 Monate )
Ab dem 04.01.1982 bis zum 31.03.1984 war er wieder angestellt.
Durch einen Umzug war er ab dem 02.04.1984 – 01.12.1984 arbeitslos, ( 8 Monate )
Ab dem 01.01.1985 hatte er wieder eine Anstellung bis zum 30.06.1986
Danach machte er sich selbständig, also von Mitte 1986 bis zum 31.08.2018
Bis auf die Bundeswehrzeit und die Arbeitslosigkeit war er bis 1986 bei der AOK pflichtversichert,
ab seiner Selbsttätigkeit bis heute freiwillig versichert, erst bei der AOK später bei der IKK Südwest.
Um in die KVdR als Pflichtmitglied zu kommen hätte er doch eigentlich die 9/10 Regelung erfüllt.
erstmalige Aufnahme der Erwärbstätigkeit war 1968
Alter 15 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 40 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 65
Beginn Erwärbstätigkeit 15
Beginn der 2. Hälfte 40
Rentenantrag 65
Zählen nun die beitraggeminderten Zeiten ( Bundeswehr und Arbeitslosigkeit ) nicht mit zu den Zeiten der Erwärbstätigkeit ?
Kann es auch sein, das er sich freiwillig bei der GKV versichern muß, weil er nur bis ins Jahr 2006 Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einbezaht hat.
Viele Grüße und danke erstmal im Vorraus für eure Antwort
Rosi
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