Anspruch auf Krankengeld
Verfasst: 28.09.2018, 12:47
ich wurde im Juli ausgesteuert und aus der Reha arbeitsunfähig unter 3 Stunden für den Job als Erzieherin entlassen, aber insgesamt arbeitsfähig mit mehr als 6 Stunden. Im Moment beziehe ich normales ALG und bin arbeitssuchend für einen Job im Büro.
Ich versuche nun im kaufmännischen Bereich eine Stelle zu finden, habe mir aber überlegt, dass ich in meinen alten Job als Erzieherin zurückgehe, wenn ich nichts Passendes finde. Ich muss ja insgesamt 6 Monate wieder arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sein, um neuen Anspruch auf Krankengeld im neuen 3 Jahres Zeitraum zu erwerben. Meine Frage ist nun, ob die Krankenkasse mir KG verwehren kann, wenn ich wieder im alten Job tätig werde und von hier aus erkranke. Können Sie dann sagen, dass mir nichts zusteht, weil ich in dem Beruf als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden bin?
Liebe Grüße Lotte
Ich versuche nun im kaufmännischen Bereich eine Stelle zu finden, habe mir aber überlegt, dass ich in meinen alten Job als Erzieherin zurückgehe, wenn ich nichts Passendes finde. Ich muss ja insgesamt 6 Monate wieder arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sein, um neuen Anspruch auf Krankengeld im neuen 3 Jahres Zeitraum zu erwerben. Meine Frage ist nun, ob die Krankenkasse mir KG verwehren kann, wenn ich wieder im alten Job tätig werde und von hier aus erkranke. Können Sie dann sagen, dass mir nichts zusteht, weil ich in dem Beruf als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden bin?
Liebe Grüße Lotte