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Anspruch auf Krankengeld

Verfasst: 28.09.2018, 12:47
von Lotte38
ich wurde im Juli ausgesteuert und aus der Reha arbeitsunfähig unter 3 Stunden für den Job als Erzieherin entlassen, aber insgesamt arbeitsfähig mit mehr als 6 Stunden. Im Moment beziehe ich normales ALG und bin arbeitssuchend für einen Job im Büro.
Ich versuche nun im kaufmännischen Bereich eine Stelle zu finden, habe mir aber überlegt, dass ich in meinen alten Job als Erzieherin zurückgehe, wenn ich nichts Passendes finde. Ich muss ja insgesamt 6 Monate wieder arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sein, um neuen Anspruch auf Krankengeld im neuen 3 Jahres Zeitraum zu erwerben. Meine Frage ist nun, ob die Krankenkasse mir KG verwehren kann, wenn ich wieder im alten Job tätig werde und von hier aus erkranke. Können Sie dann sagen, dass mir nichts zusteht, weil ich in dem Beruf als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden bin?
Liebe Grüße Lotte

Verfasst: 28.09.2018, 22:51
von Anton Butz
Hallo Lotte,

das käme wohl auf die Entwicklung des Gesundheitszustands und den Beweis
dazu an. So wie das jetzt dargestellt ist, wirst du dir keine Hoffnungen machen
können. Aber wenn du nachweist, dass du als Erzieherin wieder arbeitsfähig warst
und später erneut erkrankt bist sieht das - in der nächsten Blockfrist - anders aus.

Deine Chancen dürften mit zunehmender Beschäftigungsdauer steigen, nach
6 Monaten noch bei nahe null liegen, nach 3 Jahren ziemlich gut sein.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 29.09.2018, 00:36
von Czauderna
Hallo,
Ich sehe da keinen Zusammenhang mit der beruflichen Taetigkeit. Für die Kasse zählt nur die Diagnose und die Blockfrist und natürlich der Krankengeldanspruch. Die Art der Taetigkeit spielt fuer die Kasse grundsätzlich hier in diesem Fall keine Rolle, das ist Sache des MDK, wenn er denn von der Kasse eingeschaltet würde, und auch das wage ich mal zu bezweifeln in diesem Fall. Wohlgemerkt, wir reden hier von einer erneuten Taetigkeit und eine erneute AU. wegen der alten Erkrankung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.09.2018, 09:12
von Lotte38
Guten Morgen,

nach einer Aussteuerung muss ich ja erst wieder sechs Monate erwerbstätig oder arbeitssuchend gemeldet sein, um neuen Anspruch (in der neuen Blockfrist) zu bekommen. Ferner muss ich sechs Monate ohne AU bezüglich der Aussteuerungsdiagnose sein. Ich habe gelesen, dass die sechs Monate Erwerbstätigkeit nicht am Stück sein müssen, ist dieses auch für die AU so? Also dass ich zwar insgesamt auf sechs Monate AU freie Zeit kommen muss, aber diese nicht am Stück sein müssen?
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe
Lotte

Verfasst: 30.09.2018, 10:42
von Czauderna
Hallo,
Ja, so ist das richtig erkannt, es geht hier nur um Arbeitsunfaehigkeit und Diagnose aber nicht um die Art der Taetigkeit.
Gruß
Czauderna