Krankenversicherung bei einmonatiger Pause zwischen 2 Jobs
Moderator: Czauderna
Krankenversicherung bei einmonatiger Pause zwischen 2 Jobs
Hallo,
zu folgender Situation benötige ich Hilfe/Rat:
Bin derzeit freiwillig gesetzlich versichert und habe meinen Job zum Jahresende gekündigt. Einen neuen Job habe ich auch schon und will diesen im Februar antreten. Nun die Frage: Was mache ich am besten mit der Pause im Januar?
- Gibt es auch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine Nachversicherung?
- Ist es sinnvoll, dass ich mich für diesen einen Monat arbeitslos melde zwecks Übernahme der KV- und RV-Beiträge? Oder macht das die Arbeitsagentur eh nicht mit?
Also, was mache ich in so einem Fall am besten? Herzlichen Dank im Voraus!
zu folgender Situation benötige ich Hilfe/Rat:
Bin derzeit freiwillig gesetzlich versichert und habe meinen Job zum Jahresende gekündigt. Einen neuen Job habe ich auch schon und will diesen im Februar antreten. Nun die Frage: Was mache ich am besten mit der Pause im Januar?
- Gibt es auch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine Nachversicherung?
- Ist es sinnvoll, dass ich mich für diesen einen Monat arbeitslos melde zwecks Übernahme der KV- und RV-Beiträge? Oder macht das die Arbeitsagentur eh nicht mit?
Also, was mache ich in so einem Fall am besten? Herzlichen Dank im Voraus!
Zuletzt geändert von Wechsler am 27.09.2018, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo, erst mal - willkommen im Forum.
Aufgrund der Tatsache dass du freiwillig bei der GKV-Kasse versichert bist, ändert sich mit der Beschäftigungsaufgabe erst mal nix, nur dein Status.
So, wie geschildert scheinst du wegen Eigenkündigung kein Arbeitslosengeld direkt zu bekommen, allerdings könnte evtl. die Sperrzeit-KV für dich interessant sein - dazu sollte sich aber nochmal ein aktiver Experte melden, ich möchte dir da jetzt nix Falsches schreiben, aber ich meine, dass diese Soerrzeit-KV seit einiger Zeit ab dem ersten Tag und nicht mehr ab dem 29. Tag, wie es früher mal war.
Gruss
Czauderna
Aufgrund der Tatsache dass du freiwillig bei der GKV-Kasse versichert bist, ändert sich mit der Beschäftigungsaufgabe erst mal nix, nur dein Status.
So, wie geschildert scheinst du wegen Eigenkündigung kein Arbeitslosengeld direkt zu bekommen, allerdings könnte evtl. die Sperrzeit-KV für dich interessant sein - dazu sollte sich aber nochmal ein aktiver Experte melden, ich möchte dir da jetzt nix Falsches schreiben, aber ich meine, dass diese Soerrzeit-KV seit einiger Zeit ab dem ersten Tag und nicht mehr ab dem 29. Tag, wie es früher mal war.
Gruss
Czauderna
Hallo,
bei freiwillig versicherten gibt es auch einen nachgehenden Leistungsanspruch - aber nur bei Tod des Mitgliedes und nur für die bisher familienversicherten Angehörigen.
Wenn man noch in diesem Jahr Arbeitslosengeld beantragt, in 2017 und 2018 zusammen für mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, zahlt die Agentur für Arbeit für den gesamten Januar die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (auch während einer Sperrzeit).
Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Gruß
RHW
bei freiwillig versicherten gibt es auch einen nachgehenden Leistungsanspruch - aber nur bei Tod des Mitgliedes und nur für die bisher familienversicherten Angehörigen.
Wenn man noch in diesem Jahr Arbeitslosengeld beantragt, in 2017 und 2018 zusammen für mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, zahlt die Agentur für Arbeit für den gesamten Januar die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (auch während einer Sperrzeit).
Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Gruß
RHW
Nachtrag: Ein Mitarbeiter meiner Krankenkasse meinte, dass ich für den Januar beitragsfrei in die Familienversicherung meiner (gesetzlich pflichtversicherten) Frau falle, und ab Februar mit Beginn des neuen Jobs wieder freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert werde.
Klingt mir fast zu einfach. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
Danke und Gruß, W.
Klingt mir fast zu einfach. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
Danke und Gruß, W.
Vielen Dank!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, das ist richtig - arbeitslos und ohne eigenen Einkommen, dafür aber eine Ehefrau mir eigener GKV-Versicherung, dann ist die kostenlose Familienversicherung genau richtig und danach wieder die eigene Mitgliedschaft. Wirklich ganz einfach.
Nur um ganz sicher zu gehen: Das klappt auch, wenn ich zwar faktisch arbeitslos bin, aber mich nicht formal arbeitslos gemeldet habe?
Hallo,Wechsler hat geschrieben:Vielen Dank!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, das ist richtig - arbeitslos und ohne eigenen Einkommen, dafür aber eine Ehefrau mir eigener GKV-Versicherung, dann ist die kostenlose Familienversicherung genau richtig und danach wieder die eigene Mitgliedschaft. Wirklich ganz einfach.
Nur um ganz sicher zu gehen: Das klappt auch, wenn ich zwar faktisch arbeitslos bin, aber mich nicht formal arbeitslos gemeldet habe?
ja, das klappt - du, bzw. ihr beide, füllt den Fragebogen zur Familienversicherung aus und aufgrund dieser Erklärung wird die Familienversicherung hergestellt.
Gruss
Czauderna