Hallo,
Ich habe paar Fragen ich bin seit 9 Monaten wegen Psychischen Problemen und Tinnitus bedingt durch eine Otosklerose Krankheit (Ohr Krankheit) krankgeschrieben.
Der psychologe meinte er könne mich nicht weiter krank schreiben. Weil angeblich die Krankenkassen Druck ect macht. Die Krankenkasse hat mich bestimmt 4 mal schon angerufen die haben nie was gesagt. Ich habe habe eine Endbescheinigung zum 08.10.18 bekommen. Am 9.10.18 hab ich eine Otosklerose OP wo ich dann ca?3 Wochen krankgeschrieben bin.
Jetzt meine Fragen :
Kann ich zu einem anderen Psychologen gehen der die Krankheit wieder aufnimmt und ich zb noch 3-4 Monate Krankschreiben lasse?
Wer Zahlt diese 3 Wochen Krankengeld wo ich durch die OP Krankgeschrieben bin?Weil ich hab ja eine Endbescheinigung bekommen kommen? Krankenkasse oder der Arbeitgeber? Weil es wird wahrscheinlich als neues Krankheitsbild gezählt?
Krankengeld Enbescheinigung weiter Krank
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
.
Auch wenn die Motivation für die Veröffentlichung
der hier diskutierten Entscheidung des Sozialgerichts
Hamburg vom 23.08.2018, S 46 KR 1897/17,
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89710
weit verfehlt sein dürfte, solltest du aufpassen, dass es
dir nicht ebenso ergeht. Auch in jenem Fall gab es eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis 30.01.2017) und
ab dem nächsten Tag (31.01.2017) einen stationären
Aufenthalt wegen einer anderen Krankheit. Trotz-
dem war der Krankengeld-Anspruch weg.
Vorschlag: verlange von deiner Krankenkasse eine Beratung,
§ 14 SGB I https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
damit du im Fall des Falles eher auf der sicheren Seite bist
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89664
Was ich oder andere Foristen dazu meinen, hilft dir im
Zweifel nicht.
.
Auch wenn die Motivation für die Veröffentlichung
der hier diskutierten Entscheidung des Sozialgerichts
Hamburg vom 23.08.2018, S 46 KR 1897/17,
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89710
weit verfehlt sein dürfte, solltest du aufpassen, dass es
dir nicht ebenso ergeht. Auch in jenem Fall gab es eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis 30.01.2017) und
ab dem nächsten Tag (31.01.2017) einen stationären
Aufenthalt wegen einer anderen Krankheit. Trotz-
dem war der Krankengeld-Anspruch weg.
Vorschlag: verlange von deiner Krankenkasse eine Beratung,
§ 14 SGB I https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
damit du im Fall des Falles eher auf der sicheren Seite bist
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89664
Was ich oder andere Foristen dazu meinen, hilft dir im
Zweifel nicht.
.