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Gesetzliche Krankenkasse für Freiberufler o.ä.
Verfasst: 16.09.2018, 20:07
von Bartola
Wer kann mir weiterhelfen?
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Verwandte (deutsche), im Ausland lebend, nach Deutschland vermittelt würd. Der Arbeitsvertrag hätte jedoch Sitz im Lande wo die Firma ist (Zentralamerika), weil die Firma kein Büro in Europa hat und ihr würde das Gehalt in Deutschland in Euros aufs persönliche Konto überwiesen.
Der Arbeitsvertrag ist noch nicht ausgestellt und daher die Fragen bevor sie etwas unterschreibt, was ihr dann später nicht zugunsten liegt.
Fragen:
1. Gilt in diesem Fall die Figur des Freiberufler oder gibt es eine andere Figur die für sie günstiger steuerseitens und der GKK seitens besser sein könnte ?
2. Welcher % würde in ihrem Fall für Krankenkasse vom Gehalt abgezogen wenn sie 85K/Jahr verdient?
3. Welche andere Sozialabgaben fallen an und welche Prozentsätze sollte sie als Abzüge mitberechnen?
Vielen Dank im Voraus!
Verfasst: 16.09.2018, 20:12
von RHW
Hallo,
war sie schon mal in Deutschland krankenversichert? Wenn ja: War es eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung?
Ist sie älter oder jünger als 55 Jahre?
Gruß
RHW
Verfasst: 16.09.2018, 20:17
von Bartola
Danke, nein sie war noch nie in Deuschland krankenversichert. Sie ist 35 alt, ledig und mit einem neujährigen Kind.
Verfasst: 16.09.2018, 20:28
von RHW
Hallo,
es gibt mehrere Varianten:
1) Sie ist bereits am 1. Tag in D Freiberuflerin:
Dann kann sie sich nur bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Der Beitrag ist für 2 Personen zu zahlen. Die Versicherung entscheidet, ob sie einen normalen Krankenversicherungsvertrag anbietet (abhängig von den Antworten auf die Gesundheitsfragen für beide Personen und der finanziellen Lage, z.B. Schufa-Auskubft in Deutschland).
Rentenversicherung ist nur in bestimmten Berufsbranchen zu zahlen.
Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen.
2) Sie ist in Deutschland, meldet sich beim Einwohnermeldeamt an und beginn erst danach ihre Freiberuflertätigkeit:
Dann kann sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl versichern (aktuell ca. 110 verschiedene). Der Beitrag ist dann abhängig von den Einnahmen (Kosten für die Berufstätigkeit können abgezogen werden). Wenn der verringertee Betrag monatlich über 4425 Euro (2018) liegt, gilt der Höchstbetrag von ca. 800 Euro. Das Kind ist kostenlios mitversichert (ggf. auch weitere spätere Kinder). Bei einem verringerten Einkommen (2018: unter 4425 Euro) sinkt auch der Beitrag.
Rentenversicherung ist nur in bestimmten Berufsbranchen zu zahlen.
Arbeitslosenversicherung ist nicht zu zahlen.
Wen sie bisher in einem EU-/EWR-Staat, der Türkei, Tunesien oder dem ehemaligen Jugoslawien versichert war, gelten teilweise Abweichungen.
Verfasst: 16.09.2018, 21:33
von Bartola
Tausend Dank. Guter Tip der von den 2 Varianten!
Ganz klar ist mir nicht ob die GKK oder privaten nur für evtl. Krankheiten dazu stehen oder ob in diesem Begriff weitere Leistungen wie:
Pflegeversicherung,
Gesetzliche Unfallversicherung
eingeschlossen sind, oder ob sie diese zusätzlich zahlen muss/soll. Sie möchte halt, abhänging der unten erwähnten Varianten von Ihnen, wie eine "deutsche Arbeitnehmerin", die gleichen Rechte haben oder für diese selbstsorgen.
Rentenversicherung, warum zahlt nicht jeder Beruf hier ein? Sie möchte in Zukunft eine Rente haben. Wie läuft das dann?
Arbeitslosenversicherung (sollte sie evtl. irgendwann in Zukunft keine Arbeit mehr haben- hoffentlich nicht-, möchte sie irgendwie ihr "Rücken" decken). Wie läuft das dann?
Zu Punkt 1):
Sie hat natürlich nicht Schufa Auskunft in Deutschland. Wäre das ein schwerwiegender Punnkt? Wie erhalten Ausländer diesen oder deutsche die im Ausland leben?
Zu Punkt 2)
Sie erwähnen Einkommen. Handelt es sich um Brutto oder Netto Einkommenbeträge?
Welche andere Sozialabgaben müssen normale Arbeitnehmer zahlen?
Sind Freiberufler und Selbständige das Gleiche in Deutschland oder wäre eines der beiden steuerrechtlich günstiger für sie?
Gruss und danke!
Verfasst: 16.09.2018, 22:22
von RHW
Hallo,
wer eine Krankenversicherung hat, ist verpflichtet auch zusätzlich eine Pflegeversicherung zu haben. In dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Beitrag zu Pflegeversicherung bereits enthalten. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung abhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Diese Berufe sind in der Rentenversicherung pflichtversichert:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Andere Selbständige können in der Rentenversicherung freiwillig versichert sein (dann aber
ohne Anspruch auf Erwerbsminderungsrente) oder einen Antrag Pflichtversicherung stellen (dann aber
mit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente). Einzelheiten am besten bei der Rentenversicherung erfragen:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Das Risiko Arbeitslosigkeit kann sie als Selbständige nicht durch eine gesetzliche Versicherung abdecken (Ausnahme: sie hat im Ausland bereits Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt und zwischen Deutschland und diesem Staat besteht dafür ein Abkommen).
Das jeweilige PKV-Unternehmen entscheidet dann, ob es den Krankenversicherungsantrag auch ohne Schufa-Auskunft akzeptiert. Das kann je nach Unternehmen und Tarif unterschiedlich sein. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Schufa ohne Bedeutung.
Wie geschrieben, werden in der Sozialversicherung die Einnahmen aus der Selbständigkeit abzüglich der Kosten für die Selbständigkeit zugrundegelegt (in der GKV auch zusätzlich von anderen Einnahmen, aber immer bis zur Höchsteinnahme von 4425 Euro monatlich). PKV-Beiträge sind immer unabhängig von den Einnahmen (was bei niedrigeren Einnahmen eher ungünstig ist).
Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung kann man hier stellen:
https://www.dguv.de/de/index.jsp
(Hotline ganz unten)
Beim Steuerrecht bin ich nicht so bewandert.
Verfasst: 16.09.2018, 23:51
von Bartola
Vielen Dank!
Beste Gruesse